Muss ich als Vermieter Wasserzähler und Heizungszähler Einbauen?

11 Antworten

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Jedem Mieter muss sein genauer Verbrauch nachgewiesen werden können. 

bwhoch2  10.12.2015, 18:50

Warum hilfreichste Antwort? Sie ist schlicht und einfach falsch oder geht es um Wohnungen in Hamburg?

Moin!

Es gibt da keine Abmachungen,erst recht nicht im Mietvertrag.Seit 6 Jahren und mehr geht es so.An der Heizung gab es vor 10 Jahren den letzten Zähler.Es kommt auch keiner vorbei seit eben diesen 10 Jahren zum Ablesen.man zahlt sogar 75 Euro Strom für eine 30 Qm Wohnung.Hier wird nichts Geeicht was Zähler angehen tut.Auch wird seit Jahren kein neues schloss in der Eingangstür Eingebaut.Die Türe ist Schweine teuer gewesen,aber für ein Schloss hat es wohl nicht gereicht.Hauptsache die miete wird jedes Jahr Angehoben.jetzt zahlt man für 32 Qm knappe 600 Euro+ Strom also knapp 700 Euro.und nun im Februar 2016 wird sie noch einmal Angehoben.Ich habe zwar eine frage als Vermieter gestellt,bin aber selber Mieter.Somit sind hier einige die einen menschen ja gut einschätzen können.Man hat einen Mietvertrag wo 32 Qm Eingetragen sind.Aber der Vermieter gibt beim Gericht usw an sie sei 37 Qm groß.unser Vermieter macht was er will.das hat zu folge das ich 6 Monate die miete einbehalten habe.Ich habe seit 2010 immer wieder die Probleme Geschildert,Schimmel und zig Sachen mehr.Und das ich die Miete kürze wenn sie sich nicht Melden.2015 im Juni habe ich denen eine 2 Wochen Frist gesetzt.nichts passiert.Ab und an kamen nur Mails das man von meinen Problemen weis und mich gerne in eine andere Wohnung gegenüber stecken möchte.Ich sollte mir die Wohnung Anschauen aber keiner kam vorbei.wie auch?Denn diese Wohnung war ja auch Schrott.seit dem kam nichts mehr vom Vermieter.Auch hat er die Wohnungen nicht so saniert wie er Angegeben hat.Nur 3 Partein des Hauses wurden fairerweise fertig gestellt.und die anderen können sie nicht fertig machen weil kein Geld da ist.Hauptsache die Miete kommt aufs Konto.jetzt haben sie sich endlich Gemeldet mit einer Fristlosen Kündigung.Da ich Videos und Bilder usw gemacht habe warte ich schon auf das Gespräch mit dem Richter.Klar werde ich auch Umziehen,trotzdem.

Um programmiertem Ärger aus dem Wege zu gehen, ja! In so einem Haus gibt es normalerweise einen Hauptwasserzähler (Kaltwasser) und pro Wohnung einen Kaltwasserzähler (geeicht und alle 6Jahre auszutauschen) Heizungszähler, d.h. an jedem Heizkörper ein Wärmemesser ist doch selbstverständlich. Diese Abrechnung, einschl. Warmwasser macht dann die Gerätefirma welche diese Geräte installiert hat. Jeder Vermieter ist verpflichtet, jedem Mieter den tatsächlichen Verbrauch und die Verbrauchskosten/Nebenkosten nachzuweisen

bwhoch2  04.12.2015, 12:20

Es gibt aber Ausnahmen.

Du brauchst keine Kaltwasserzähler zu installieren. (Ausnahme Hamburg?)

Warmwasserzähler nur dann, wenn das Warmwasser zentral bereitet wird.

Sind die 12 Wohnungen alle in einem Haus und gibt es eine zentrale Heizung und eine zentrale Warmwassererwärmung, ist die Heizkostenverordnung zwingend anzuwenden. Also Heizenergieverbrauch je Wohnung ermitteln, Kosten für Warmwasserbereitung ermitteln und über den Warmwasserverbrauch auf die Mietparteien umlegen.

Lies dazu die Heizkostenverordnung. Diese entält allerdings auch eine Ausnahme: Ist der Aufwand, nachträglich Geräte zur genauen Ermittlung der Verbräuche je Wohnung einzubauen unverhältnismäßig hoch, brauchst Du keine Zähler. Solche Ausnahmesituationen gibt es.

xxDEDUSTxx 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 18:37

bwhoch2 Danke für die Antwort.Seit zig Jahren gibt es keine Abrechnung für Wasser und Heizung.Zähler sind dann vor 2 Jahren ganz Ausgebaut worden.Jeder bekommt verschiedene Abrechnungen.der eine muss 600 Euro Nachzahlen der andere wieder 1600 Euro.Ich habe die Frage nur Umgedreht gehabt.es gibt in einer Wohnung bis zu 12 schwarze auf 35 Qm wovon nur 1 vom Amt die Wohnung Bezahlt bekommen tut.Also Bezahlen wir für die Leute mit.Wo muss ich das Einklagen mit dem Wasserzähler?Kennst du dich damit aus?Gruß Andi

bwhoch2  10.12.2015, 18:54
@xxDEDUSTxx

Ich denke, da musst Du zum Ordnungs- oder Wohnungsamt. In München gab es einen Fall, wo das Amt aber erst tätig wurde, als die Sache über die Presse in die Öffentlichkeit getragen wurde. Da war dann Feuer am Dach. Vielleicht hilft auch dieser Weg. Die verschiedenen Blätter sehnen sich doch immer nach Skandalen, über die sie dann tagelang berichten können.

man kann sich fragen ob man sich im sauberen Bereich des Rechtes aufhalten will oder man kann sich fragen, ob man eine faire und saubere Lösung für alle Beteiligten anstrebt. Ich ziehe letztere vor und habe unter anderem deshalb jede Wohnung mit einer Gasetagenheizung ausgestattet und seperate Wasserzähler installiert. So ist die verbrauchsgerechte Abrechnung kein Problem. Ich würde Dir deshalb empfehlen diese Investition zu tätigen. Die Investition kannst Du sofort steuerlich gelten machen und die Mieter freuen sich auch und der Vermieter hat es wesentlich einfacher bei der Nebenkostenabrechnung.