Ist in der Schule das sture Abschreiben von Texten zulässig (Bayern)
Mein Kumpel hat vor kurzem einem Lehrer gegenüber eine vorlaute Vemerkung gemacht. Dieser hat ihn darauf hin zu einer Strafarbeit verdonnert, dir darin besteht einen einseitigen Text abzuschreiben. Meine Frage daraufhin wäre - wie oben schon erwähnt - ob das in Bayern zulässig ist, dass ein Lehrer einem Schüler dazu 'zwingt' etwas komplett Sinnloses abzuschreiben und das dann als Strafarbeit zu werten.
MfG Brownbeer
6 Antworten
Abschreibarbeiten sind auf jeden Fall zulässig. Dabei ist es egal, ob der Text nun unbedingt gerade zum Thema gehört. Natürlich wäre es aber besser, wenn der Lehrer sich für einen Text entscheidet der irgendwas mit dem aktuellen Thema zu tun hat. Abschreiben fördert Rechtschreibung/Grammatik und abschreiben führt dazu, dass man sich den Stoff des Textes besser einprägt. Vor wenigen Jahren war es noch erlaubt, Schülern mit Stöckern auf Finger zu hauen, wenn sie meinten das letzte Wort haben zu müssen. Gut, Zeiten ändern sich (Gott sei Dank). Also seid froh, dass es nur ne Abschreibarbeit ist und keine Ausarbeitung eines 40-minütigen Vortrages. Letzten Endes: Der Lehrer sitzt am längeren Hebel. Traurig aber wahr.
Vielleicht steht im Text etwas sinnvolles z.B. über Benimm ....
warum sollte der Lehrer das nicht dürfen .... es soll schließlich eine Strafe sein ....
Es ist keine Strafe, sondern eine Erziehungsmaßnahme. =)
Sollte es "KOMPLETT" sinnlos sein, wäre es nicht zulässig. Aber sobald irgendwie ein Zusammenhang zum Unterrichtsstoff oder dem Verhalten deines Freundes herstellbar ist, ist es zulässig.
Gegenfrage: War die vorlaute Bemerkung "zulässig"?
Das ist zulässig auch wenn der Text extra klein ist und 60 Seiten lang ist
Der Text mag dir ebenso sinnlos und überflüssig erscheinen wie dem Lehrer die vorlaute Bemerkung des Kumpels - beides kann man verhindern, aber nicht juristisch angreifen :-O
G imager761