Strafarbeit,Zusatzaufgabe Was ist erlaubt was nicht

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde da gar nicht mit dem Gesetz kommen, das wirkt etwas lächerlich; grundsätzlich finde ich aber deine Aktion, die STrafarbeit nicht zu schreiben, gut. Du kannst das ja mit deinem moralischen Empfinden begründen; dass du zur Anfertigung einer Strafarbeit die Einsicht ihrer Daseinberechtigung und Nützlichkeit haben musst, die dir aber fehlt, weil es keine Verwarnung gab bzw. du nicht verstehst, was dir das Abschreiben eines Textes bringen soll (hinsichtlich deiner Bildung). Fänd ich gut, wenn du sie nicht schreibst. Du kannst das gnze natürlich auch verschriftlichen, das kommt noch besser, also schriftlich: ich werde die Strafarbeit aus folgendem Grund nicht schreiben.. etc

Patrykwm 
Beitragsersteller
 27.09.2010, 15:52

Das mit den Gesetz mache ich nur damit er mir das Abkauft und nicht sagt irgentwie das stimmt nicht odda so und danke für deine sehrgute Antwort

Was willst du mit einem Gesetz. Der Lehrer wird schon wissen was erdarf oder nicht. Du brauchst die Strafarbeit ja nicht machen, allerdings mußt dann auch die Konzequenzen tragen.