Toilettengang in der schule mit strafarbeit?
Hey Community,
Das Thema ob der Lehrer einem verbieten kann auf die Toilette zu gehen wurde ja schon in allen Ecken des Internets beschrieben.. also man darf ja auf die Toilette da der Lehrer sonst gegen einige Gesetze verstößt... hat er denn trotzdem noch die Möglichkeit einem dann eine Strafarbeit (ein Text abschreiben) zu geben da man auf die Toilette geht ?
9 Antworten
Der Lehrer kann von einem Schüler erwarten, dass dieser seine Blase so gut kennt, dass er diese vor der Schule, oder in den Pausen kontrolliert entleert. Ich gehe doch sehr davon aus, dass dein Lehrer hinter deinem Stuhlgang (zu Recht?) etwas anderes vermutet hat und dieses entsprechend pädagogisch für die Zukunft verhindern will.
Ist leider kompletter Unsinn fern der Realität bzw. Faktenlage Rechtsprechung.
Ausserdem sollte man keine Strafarbeiten geben außer wenn jemand ständig muss !
Diesen Kommentar seh ich nicht als richtig .. was ist wenn ein Schüler sich in die Hose macht und er genau das was du geschrieben hast sagt ?... also dann hat der Lehrer ein dickes Problem !
Grundsätzlich muss der Lehrer den Toilettengang erlauben. Er wird das auch tun und keine Strafarbeit geben.
Gegenfrage: Ist das eine theoretische Frage oder ist das passiert?
Der Lehrer kann allerdings, wenn das bei Gelegenheit besprochen worden ist, Toilettengang im Einzelfall regeln, z.B., wenn ein Schüler unverhältnismäßig oft - ohne einen gesundheitlichen Beleg dafür zu bringen - zur Toilette geht, wenn er direkt nach der Pause gehen will, wenn er bei einer Klassenarbeit gehen will.
Regelungen z.B. Bei abnorm häufigen Toilettengang: Attest
Bei Klassenarbeiten: Handy abgeben und nur einzeln zur Toilette - der nächste erst, wenn der vorige zurück ist.
Ich denke, es ist auch verständlich, wenn ein Schüler in der Pause nicht geht, weil die Toiletten zu voll oder unzumutbar sind. Und dann kommt plötzlich ein unangekündigter Test! Das drückt dann schon auf die Blase - und ein vernünftiger Lehrer wird auch hier Verständnis haben.
Nun ja - wenn man es übertreibt, wäre es schon möglich.
Stell Dir vor, jeder Schüler geht alle paar Minuten raus. Da kann der Lehrer ja gleich auf Toilette unterrichten.
Es ist Euch zuzumuten, in den Pausen zu gehen. Lehrer gehen doch auch nicht während der Stunde auf Toilette.
Sag das mal einem Bus/Straßenbahnfaher, Kranführer, Bandarbeiter, Lokführer oder überhaupt einem Arbeiter ...
In der theorie haben die auch das recht dazu. Nur wenn die ihr Recht nachgehen werden die innerhalb der Probezeit schon gekündigt.
Völlig richtig!
Nein, du darfst keine Strafe erhalten weil du einem menschlichen Bedürfnis nachgehst.
Wenn dein Lehrer sich beschwert, geh zum Urologen und lass dir eine schwache Blase nachweisen bzw. attestieren (fallst du wirklich eine hast und nicht einfach nur zuviel trinkst).
Es ist egal ob es jemand zuzumuten ist nur in den Pausen zu gehen. Man hat das recht immer wenn man muss zu gehen.