Kollektivstrafen an Schulen in Bayern?
Hey, zurzeit passiert es in meiner Klasse immer öfter, dass ein paar Leute immer im unterricht quatschen, dadurch ermahnt meine Lehrerin diese Schüler so oft, bis sie dann keine Lust mehr hat und uns alle für den Rest der Stunde mehrere Seiten aus dem Buch abschreiben müssen (teilweise auch als "Hausaufgabe"). Meistens sind das zwar Texte, die zum derzeitigen Thema passen, aber oft auch nicht. Das trifft natürlich dadurch auch unschuldige wie mich. Ich habe mir das jetzt schon mehrere Wochen gefallen lassen, und ich habe jetzt langsam auch keine Lust mehr die Strafen anderer zu machen.
Darf meine Lehrerin mich bestrafen, obwohl ich nichts gemacht habe? Was kann die Lehrerin dagegen machen, wenn ich mich weigere, diese Strafen zu machen?
Ich habe jetzt einige Zeit im Internet gelesen, und verschiedene Meinungen gefunden. Ich freue mich über Jede Antwort oder Abstimmung! Danke!
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3 Antworten
§ 47 SchUG :
(3) Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.
Wenn das öfter vorkommt , sollte man auf jeden Fall mit der Lehrerin reden.
Kollektivstrafen dürfen im Unterricht nicht verteilt werden.
Hier ein Link zu Kollektivstrafen:
http://www.123recht.net/Kollektivstrafen-gegenueber-Schuelern-sind-unzulaessig-__a3288__p2.html
Genauso wenig darf ein Lehrer nicht fordern, dass die Schüler immer wieder die selben Seiten abschreiben (Misachtung des pädagogischen Werts).
Ich habe mir das Gesetzt nicht im Einzelnen durchgelesen, aber ich denke (aufgrund der Kommentare aus 2017) sollte das im Zweifelsfall auch auf euch anwendbar sein.
http://www.123recht.net/Kollektivstrafen-gegenueber-Schuelern-sind-unzulaessig-__a3288__p2.html