Darf ein Lehrer uns Nachsitzen lassen, weil wir im Schullandheim 10 Minuten zu spät am Treffpunkt waren?
Hallo Community, wir sollten im Schullandheim bei einem Ausflug in München um 12:50 am Treffpunkt sein, wir haben aber verstanden, dass wir um 13:00 da sein sollen, was wir dann auch waren. Jetzt will unser Klassenlehrer uns deshalb Nachsitzen lassen. Wir wohnen in Baden-Würtemberg und in unserem Schulgesetz steht folgendes:
§90 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
(1) Erziehungs und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule.
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Es gibt doch so eigentlich keine gesetzliche Rechtfertigung für die Strafe, unabhängig, ob sie sinnvoll wäre, oder?
10 Antworten
Pünktlichkeit sollte selbstverständlich sein, wer es nicht ist schädigen damit auch andere. Akzeptiere die Strafe, sie ist rechtens
Warum sollte sie euch nachsitzen lassen weil ihr 10 min. zu spät ward?
Ich kenne Lehrer, die sind schon mehr als 10 min. zu spät zu Unterricht gekommen und wurden auch nicht bestraft!
Die Reaktion eures Lehrers ist, soweit es hier beschrieben ist, eindeutig übertrieben!
wir haben aber verstanden, dass wir um 13:00 da sein sollen
Dann hätte man doch einfach nachfragen können um sich zu vergewissern. Bei euch Schülern ist der Lehrer immer der Dumme, egal was ist. Ihr Schüler seid immer das Opfer.
In der Ausbildung wirst Du auch lernen müssen, mal was nachzufragen, wenn Du Dir nicht sicher bist. Im schlimmsten Fall kannst Du dafür eine Abmahnung bekommen.
Also akzeptiert die Erziehungsmaßnahmen, ihr müsst noch viel lernen.
Nur eine Anmerkung,ich habe erlebt,als ich Schüler war,daß der Lehrer bei Schülern mit einer "gewissen Geschichte" strenger war,während andere,die sonst nicht auffällig wurden,eher milde verwarnt wurden,wenn was passierte. Kann das auch eine Rolle spielen? Seid/wart ihr eher die Wilden..? ;)
Nein, überhaupt nicht. Außer vielleicht einer, der kommt ständig zu spät.
Wir haben einen Mitschüler gefragt, und der war sich sicher, dass wir um 13:00 da sein sollten. Dumm gelaufen, ich weiß.
Ja, darf er. Es ist eine schulische Veranstaltung und das Nachsitzen hat eine erzieherische Funktion, der Lehrer hat einen erzieherischen Auftrag, also alles korrekt.
In dem Fall war das doch keine erzieherischer Auftrag, wir hatten einfach nur Freizeit, oder?
Nein, das zählt als Unterrichtliche Veranstaltung, auch wenn es außerhalb der Schule war und auch wenn ihr da gerade Freizeit hattet. Die Freizeit endete um 12:45 und daher hat er das Recht, eine erzieherische Maßnahme zu machen. Ob das angemessen war, liegt nicht in eurer Entscheidung, darüber kann man natürlich immer streiten. Formal ist er aber im Recht, daher müsst ihr das so schlucken.
.... na ja, wenn nicht einmal mehr der Treffpunkt bekannt ist, ist eine kleine Nachschulung sicherlich hilfreich und zulassig, oder?
Aber mit welcher Rechtvertigung: Es gab keinen gefährdeten "Erziehungs- und Bildungsauftrag", keine "Nichteinhaltung der Schulordnung" und auch keine "Gefährdung von Personen und Sachen innerhalb der Schule". (siehe Schulgesetz (Ausschnitt in meiner Frage))
Pünklichkeit zu lernen ist nicht übertrieben.