Darf ein Lehrer mich 100 mal einen satz schreiben lassen?

10 Antworten

Also laut http://koeln-bsv.de/ Strafarbeiten SchulG §53 (2) Strafarbeiten, die der Erziehung von SchülerInnen dienen, sind unzulässig. Auch irgendwelche Extra-Aufgaben wie das Abschreiben der Hausordnung sind verboten. Erlaubt sind solche zusätzlichen Aufgaben nur dann, wenn z.B. durch Störungen Unterrichtsstoff versäumt wurde. Es ist aber in jedem Fall angebracht, sich gegen Strafarbeiten zu wehren.

Ist einfacher gesagt als getan

sasukeuchia97 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 13:05

Tja ich leb halt im Ba-Wü ;D da gilt das gesetz glaub nich ist glaub von bundesland zu bundesland anderst

ich weiß ich bin spät dran aber um hier mal ALLE zu korrigieren

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafarbeit

es hat übrigens KEINEN pedagogischen wert einen Satz abschreiben zu lassen zumindest nicht bei einem Menschen dessen iq über 80 liegt

Darf er , ob du es machst ist was völlig anderes ;) ... " ich würde es nicht" sondern ihn eher auf argumentativ sinnvolle art und weiße nass machen. :P wohl eher einen hinterfragenden Diskurs führen bringt beiden mehr !!! =) vor allem welchen sinn ein Lehrer vermitteln sollte, oder ob dieses und jenes sinn macht.... denn vor allem in unserer Gesellschaft ist es so Dogmatisiert... das man Hauptsache durchs leben kommt und mit der vor ideologischen Denkweise konform ist. als ob dieses ins System wie ein Zahnrad einreihendes denken sinnvoll und ein wirklich eigenständig denkendes Charakterlich- Individuelles Intellekt bilden soll. Lehrer sollten mehr drauf haben. vor allem wie ich finde mit jemanden wie dir besser umgehen zu können als nur mit so einer lausigen Gehirnzellen tötenden Beschäftigung zu strafen. ironisch wie gut diese Aufgabe dann wohl auf bekannte verhältnisse zielt:

Nicht hinterfragen leise sein das tun und abarbeiten was einem Befohlen wird... :D Leistungs und Konsum Optimierung in der jeder mensch auf zahlen reduziert wird wuhu. willkommen im Kapitalismus usw. :P mit einem guten Lehrer sollte mann über so etwas reden und diskutieren können. und nicht als Querulant und Rebellischer Teenie abgestempelt werden =) meine meinung! Gruß Isi

Das ist ein prima Satz! Sogar ein humorvoller Satz! Wie sagte man früher zu uns: "Was ihr euch aufschreibt, prägt sich euch ein!" Hm, nur diese Rechtschreibung......die sollte sich natürlich nicht einprägen. Aber der Sinn des Satzes.

Hab das hier noch entdeckt!

Zusatzarbeiten, normaler Weise Strafarbeiten genannt, bedürfen der pädagogischen Rechtfertigung. So ist das pädagogisch wertlose, ja kontraproduktive, bloße Abschreiben von Verben, Texten und anderem kein geeigneter Inhalt von Zusatzaufgaben: Sinnlose Strafarbeiten sind unzulässig. (Punkt 4.2.6 „Erläuterungen für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“) ... Schulrecht: Baden-Württemberg - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/schule/schule/recht/schulrecht/baden-wuerttemberg_aid_28668.html

matinschneider  20.03.2012, 12:57

Das gilt glaube ich nur für Baden Würtemberg