Ist im gleichen Haushalt wohnende Freundin bei Rechtsschutzversicherung von HUK24 mitversichert?
Ich interessiere mich für die Rechtsschutzversicherung der HUK24, dort steht als Passus:
Mitversicherte Person - Ihr Lebenspartner, wenn er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und sie beide unverheiratet sind oder für Sie beide keine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.
Meine Freundin (ich m, sie w) wäre demnach also mitversichert? Oder bezieht sich das aus irgendeinem Grund nur auf "eingetragene Lebenspartnerschaften"?
Danke
5 Antworten
Hallo stinkertum,
du liegst vollkommen richtig. Deine Freundin ist mitversichert, solange ihr zusammen in einem Haushalt lebt. Der Lebenspartner ist in diesem Fall der Partner, mit dem man aktuell zusammenlebt und sein Leben teilt.
Der Passus unverheiratet und keine eingetragene Lebenspartnerschaft bezieht sich darauf, dass deine Partnerin und du frei von jeglichen anderen Beziehungen und Verflechtungen seid. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird hier einheitlich mit der Ehe genannt.
Diesen Passus gibt es eigentlich in allen Versicherungsbedingungen der Familientarife. Aus diesem Grund könnt ihr den Vertrag ruhig abschließen. Grundsätzlich empfehle ich natürlich eine Beratung zu diesem Thema, da eine Rechtsschutzversicherung trotz großer Marktdurchdringung nicht einheitlich für jeden zu betrachten ist.
Ja, wenn deine Freundin bei dir wohnt und dort auch gemeldet ist, ist sie mit versichert.
..... ja; es sei denn, sie ist selbständig tätig, dann natürlich nicht, so lese ich jedenfalls die Spielregeln.
... und wenn die/der Fahrzeuge sich leistet, sind die in der privaten pauschalen RS nicht versicherbar, so höre ich die Glocken!
Die selbständige Tätigkeit ist aus der privaten RechtsschutzVersicherung grundsätzlich ausgeschlossen.
Bitte beachten, es gibt auch Ausnahmen hinsichtlich Verkehrs-Rechtsschutz.
Ich interessiere mich für die Rechtsschutzversicherung der HUK24,
Bei einem Direktversicherer sollte man nur Verträge abschließen, wenn man keine Beratung benötigt und die Versicherungsbedingungen ohne fremde Hilfe versteht.
Also hätte ich die Schule nicht damals nach der 9. Klasse abbrechen sollen :/
Ja, ist sie.
Da hat jemand was läuten hören und weiß nicht wo die Glocken hängen...... Die selbständige Tätigkeit ist aus der privaten RechtsschutzVersicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Die Wahrnehmung der privaten Rechte bleibt davon unberührt. Allerdings tragen die meisten Gesellschaften das private Risiko bei einem selbstständigen VERSICHERUNGSNEHMER nur wenn auch das geschäftliche Risiko gleichzeitig abgedeckt wird.