Dürfen sich in Baden-Württemberg außerhalb des öffentlichen Raumes mehr als 5 treffen?

1 Antwort

Streife u. Ordnungsamt ist berechtigt eure Ausweise zu kontrollieren oder nach euren Namen Adressen zu fragen . Wenn ihr nicht zusammenwohnt u die Abstände nicht einhaltet 2 können vorlaufen u 2 mit doppelte Armlänge abstand dahinter . Bei nichteinhaltung u mehr als 2 könnt ihr verwarnt werden u. getrennt nach hause geschickt werden .Es kann auch passieren jeder von euch bekommt Post ein Bussgeld - bist Du Schüler oder Azubi ??

JohnyJumper 
Beitragsersteller
 01.05.2020, 15:00

Aber was ist dann mit dem letzten Satz gemeint?

Auf was bezieht er sich?

steffenzange  01.05.2020, 15:09
@JohnyJumper

Ja leider hat sich unsere Zeit geändert aber dies lässt das GG zu Seuchenschutz Art. 8.2, 11.2

Der letzte Satz bezieht sich darauf falls du Schüler bist dann schau online bzw Email ob es Aufgaben von Deinen Lehren gab . Die Ferien sind vorbei u ihr müsst selbständig lernen u arbeiten in den Fächern. Sa kannst du schon was machen . Mo online kontakt zu den Lehrer/in aufnehmen die melden sich mit der Zeit .

JohnyJumper 
Beitragsersteller
 01.05.2020, 15:11
@steffenzange

Danke dir.

Ich mein der letzte Satz in Paragraph 3 Absatz 2. Also der letzter Satz in meiner Beschreibung

steffenzange  01.05.2020, 15:28
@JohnyJumper

Da müsstes Du nochmal Absatz 1 lesen u. Paragraf 1 u 1.a da vermute ich Regelungen in Gebäuden Bildungseinrichtungen Klubs Sporteinrichtungen ausserhalb bezieht sich wohl auf Spiel u Sportplätze aber da frage mal deine Eltern wie sich das bezieht da gibt es Para 1 , 2 und 3 u. 3 ... siehe Para 1 u.1a