Ist es Zahlungsverzug wenn ein Mangel vorhanden ist?
Stimmt die Aussage: Wenn der Käufer nicht zahlt, weil die Ware mangelhaft ist, befindet er sich nicht in Zahlungsverzug.
Meiner Meinung nach nicht, denn wenn es ein offener Mangel war, und er die Ware annimmt, dann "akzeptiert" er den Mangel ja praktisch, er muss also normal zahlen.
Was meint ihr?
1 Antwort
Die Frage lässt sich nicht generell mit ja oder nein beantworten. Es kommt auf die Begleitumstände an.
Bei jeder Art von Mangel steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht in angemessener Höhe zu. Hier kommt der Käufer nicht in Verzug. Deine Aussage, dass wenn er die Ware trotz eines offenen Mangels annimmt, seine Ansprüche verloren gehen, ist nicht richtig.
Der Käufer könnte hier eventuell in ein Beweisproblem geraten, da er nachweisen muss, dass der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat.
Um ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, muss der Käufer die Mangelhaftigkeit der Ware reklamieren. Ohne Mängelrüge kommt der Käufer regelmässig spätestens mit der 1. Mahnung in Verzug.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann immer nur in angemessener Höhe geltend gemacht werden. So kann z.B. ein Autokäufer nicht die gesamte Zahlung verweigern, wenn nur die Radkappen fehlen. Auch hier würde er spätestens mit der Mahnung zumindest mit einem Teilbetrag in Verzug geraten.