Immobilie kaufen, Verkäufer will aus VR-Bank Vertrag austreten

6 Antworten

Verträge werden geschlossen um Rechtssicherheit zu haben. Wenn der Verkäufer einen rechtsgültigen Maklervertrag abgeschlossen hat, und auf Grund dieses Vertrages kommt ein Verkauf der Immobilie zu Stande, wird die Courtage fällig. Dies gilt auch, wenn die einjährige Bindungsfrist beendet ist. Er kann nur rechtswirksam diesen Vertrag zum Ablauf kündigen. Wahrscheinlich verlängert er sich stillschweigend, wenn nicht gekündigt wird.

Als Immobilienmakler finde ich den Gedanken, umgangen zu werden verwerflich, könnte aus der Sicht des Verkäufers lediglich das Argument der Untätigkeit gelten lassen. Da der Immobilienmarkt je nach Lage schwierig ist, würde ich mir eine Auflistung der Aktivitäten des Maklers aushändigen lassen und nach Aufwand entscheiden. Hat der Makler letztendlich keinen Käufer, wird er mit Dir über die Höe der Provision, die zu zahlen ist verhandeln. Wenn es Dir nur darum geht, dem Käufer, weil Bekannter, die Maklerprovision zu ersparen und dadurch das Haus günstiger anzubieten ist das letztlich Betrug. Aber kaum ein Makler wird bei geschickter Verhandlung Dir nicht entgegen kommen.

wenn der Käufer keinen Vertrag mit dem Makler hat, fällt da doch eigentlich schon einmal keine Courtage an. Sollte der Käufer schon Kontakt mit dem Makler gehabt haben, bringt die Kündigung des Maklervertrages auch nichts!

Sonst lassen Sie doch einfach den Vertrag auslaufen und schließen dann nach 4 Monaten den Kaufvertrag ab. Weitere Tipps zum Immobilienkauf : www.immobilienkauftipps.de

Sag doch mal wie Du zu der Immobilie gekommen bist? Wohl sicher durch den Makler, sonst hättest Du es erwähnt. Dann kann ich Dir beruhigt sagen...aus dem Vertrag garnicht. Auch nach Ablauf ist man provisionsgebunden. :-)

Nur ein individuell vereinbarter Alleinauftrag, schließt den Direktverkauf durch die Eigentümer aus, ist dies nicht der Fall, können die Eigentümer auch während des Auftrages direkt verkaufen. Da Ihnen das Objekt wahrscheinlich schon zuvor bekannt war, ist hier keine Objektvermittlung durch die VR-Bank erfolgt und auch kein Erstnachweis von der VR-Bank erbracht.


Die Definition "individueller Alleinauftrag" kann ich auf Anfrage gerne näher erläutern.

alex180990 
Beitragsersteller
 06.02.2011, 11:52

ich verstehe es nicht ganz, d.h. im endeffekt? danke!

OnkelBerni  06.02.2011, 12:00
@alex180990

Ich hoffe nur, daß hier nicht danach gefragt wird , wie man eine Maklerfirma um den evtl. (?) verdienten Lohn bringen kann....

Das wäre nicht legal und müsste beanstandet werden.

renobuechel  06.02.2011, 12:00
@alex180990

Nur wenn der Auftrag an die VR-Bank, explizit (und individuell verhandelt) den Direktverkauf durch den Verkäufer ausschliesst, muss der Eigentümer die Kaufinteressenten an die Makler bzw. VR-Bank verweisen. Ist das nicht der Fall, so kann er direkt verkaufen. Hierbei ist keine Courtage fällig. Achtung: In einigen Veträgen sind jedoch Kostenerstattung für Vertriebsauslagen geregelt! ...Individuell verhandelt bedeutet: keine Formularverträge