Ist es wirklich verboten Dienstpläne zu fotografieren? Was hat das mit Datenschutz zu tun? Wäre da eine Abmahnung gerechtfertigt?

7 Antworten

Dann würde ich vom Chef den Dienstplan schriftlich in Papierform verlangen. Er kann doch wohl nicht erwarten, dass alle sich vor den Plan stellen und ihn auswendig lernen.

Im übrigen muss der Chef sich fragen, ob er nicht schön seinerseits gegen den Datenschutz verstößt, wenn er persönliche Daten im Betrieb öffentlich aushängt. Denn im Betrieb sind möglicherweise auch Kunden oder im Zweifelsfall die Putzkolonne, die das rein gar nichts angeht.

Frag doch mal nach, ob es im Betrieb einen Datenschutzbeauftragten gibt und was der dazu sagt. Falls es keinen gibt, wäre es vielleicht höchste Zeit dafür.

Ja, das muss jetzt so sein. Meine Mama hat ihre Dienstpläne und die ihrer Kollegen auch im Aufenthaltsraum, aber die müssen sie jetzt sogar wegschließen, weil einmal in der Woche eine Putzfrau kommt, die die ja sehen könnte. All sowas und noch mehr ist durch die neuen Bestimmungen ziemlich umständlich geworden. In meinen Augen ist es überflüssig.

manche stellen ihre Dienstpläne dann auf Facebook etc. das soll verhindert werden durch diese Sicherheitsmaßnahme.

Hallo,

natürlich, denn auf den Dienstplänen werden ja wohl die Namen aller Kollegen und ihre Arbeitszeiten stehen.

Und das sind nun einmal geschütze persönliche Daten.

WillTell  18.06.2018, 18:18

wenn es nur um diesen Punkt ginge, dann dürfte er selbst gar nicht drauf schauen, es wird aber durch seine Tätigkeit notwendig sein, zu wissen, wann und mit wem er arbeitet... also kann er sich das auch notieren und da spielt es keine Rolle ob er es abfotografiert oder sich auf den Unterarm tätowiert oder per Stift auf ein Blattpapier...

OlafausNRW  18.06.2018, 18:23
@WillTell

Anschauen und Kopieren sind aber zwei Paar Schuhe :-)

Vor allem in der heutigen Zeit, wo per Smartphone in Sekunden die ganze Welt es weiss.

WillTell  18.06.2018, 18:35
@OlafausNRW

Darauf muss selbstverständlich geachtet werden, auch vor diesem Gesetz finde ich. Pin und/oder Verschlüsselung aufs Handy etc. , die sogenannte Sorgfaltspflicht.

Dieses Gesetz ist in seiner faktischen Form total übertrieben und in der Realität nur mit höchster Präzision anwendbar. Es macht jeden von uns früher oder später zu einem "Täter" oder anders ausgedrückt, es dient der Zensur und du sollst aufpassen was du machst. Um den Schutz dieser Daten kümmert sich doch keiner, glaubst du das wirklich?

Die Großkonzerne finden Wege, wie sie deine Daten so wie bisher und sicherlich in Zukunft noch viel komfortabler und umfangreicher herankommen und daran Geld verdienen werden.

Die kleinen Einrichtungen und Firmen, die Schulen, die kleinen Plattformnutzer, Vereine, die Privatperson macht sich jetzt überall wo nur die kleinsten Daten verarbeitet werden strafbar wenn irgendetwas nicht passt auch wenn überhaupt keine "strafbare" Handlung oder Vorsatz ohne wirkliche Konsequenz stattgefunden hat. Jetzt ist es strafbar und zwar ganz empfindlich...

Ja sie müssen irgendwo geschützt werden, dieses Gesezt macht das Gegenteil es macht unsere Gesellschaft schlechter, wenn du tief nachdenkst...

Bei 4km/h über dem Geschwindigkeitslimit wird mir von Staat auch "zur Last gelegt" ... ich Schwerverbrecher ... man muss sich auch mal wehren und NUR weil es Gesezt ist heißt es nicht, dass man persönlich einverstanden ist. Gesetzte werdne gemacht und von unseren Regierenden ständig geändert, abgeschafft und angepasst auf unsere Kosten und der Wirtschaft/Industrie und ihre Belange

Bitteschön für die Gedankenanregung.

OlafausNRW  18.06.2018, 18:41
@WillTell

nur hat das jetzt aber nix mit aktuellen Gesetzen zu tun, Innerbetriebliche Sachen durftest du auch schon vor 40 Jahren nicht an die Öffentlichkeit bringen.

WillTell  18.06.2018, 18:43
@OlafausNRW

Es macht nichts, wenn du meinen Text nicht verstehst oder verstehen möchtest bzw Miss-interpretierst, dann tun es andere. Das ist das schöne an dieser Plattform.

PeterSchu  19.06.2018, 03:52

„Und das sind nun einmal geschütze persönliche Daten.“

Dann darf der Chef sie auch nicht offen aushängen.

Und ich würde vom Betrieb ein ausgedrucktes Exemplar des Dienstplans verlangen. Wie sonst will man sich denn merken, wie die Arbeitszeiten sind?

OlafausNRW  19.06.2018, 15:22
@PeterSchu

Du verstehst anscheinenend den Unterschied zwischen INNERBETRIEBLICH und Öffentlichkeit nicht.

Was IN einem Betrieb gemacht wird (zum B. Dienstpläne aushängen oder aber auch eine Anleitung zum belegen eines Hamburgers ) sind INTERNE Angelegenheiten, die niemanden außerhalb etwas angehen.

So wie der AG Fürsorgepflichten für seine AN hat, haben auch die AN Verpflichtungen gegenüber ihrem AG.

Dazu gehört explizit die VERSCHWIEGENHEITS-PFLICHT, selbst wenn es nicht ausdrücklich in einem Arbeitsvertrag erwähnt wird.

PeterSchu  20.06.2018, 22:22
@OlafausNRW

Doch ich verstehe das sehr wohl. Aber auch innerbetieblich muss nicht der gesamte Betrieb die persönlichen Daten einzelner Mitarbeiter sehen. Geschweige denn eine Putzfrau, die in den Räumen zu tun hat.

Und der Kollege verletzt die Verschwiegenheitspflicht NICHT, wenn er den für ihn gültigen Diesntplan lediglich fotografiert, ohne ihn weiter zu geben.

OlafausNRW  20.06.2018, 22:27
@PeterSchu

Das Meier, Müller,Schulz usw. dort arbeiten werden ohnehin alle wissen lol

Und mehr als die Familiennamen stehen nicht auf einem Dienstplan normalerweise.

Und die Putzfrau muß, wenn sie nicht auch zum Betrieb gehört,ohnehin eine Verschwiegenheitserklärung abgeben.Das ist heute Standard.

Und natürlich verletzt er sie, wenn es eine Anweisung des AG gibt.

das hat was mit der neuen EU-DSGVO zu tun, also besser einfach abschreiben.

und ja, eine abmahnung wäre gerechtfertigt.

WillTell  18.06.2018, 18:19

wo ist der unterschied es abzuschreiben oder 2018!? in digitaler Form zu notieren? Es geht um die Verbreitung, Weitergabe und das muss geschützt sein...