Muss ich meine Arbeitszeiten immer selber erfragen?
Ich arbeite als "Verkäufer" in einer bekannten Discounter-Kette und der Dienstplan wird in meinem Fall jeden Donnerstag für die nächste Woche erstellt. Da es mir oft nicht möglich ist meine Chefin am Freitag oder Samstag anzurufen, frage ich: bin ich alleine dafür verantwortlich zu erfahren wann ich arbeite und wann nicht? Hat meine Chefin keinerlei Mitwirkungspflicht?
4 Antworten
Lass dir doch den Dienstplan per whats up schicken. Einfach vom Plan ein Bild machen. Absenden. Fertig. Das erspart den lästigen aufwendigen Anruf u die Chefin kann ALLEN Mitarbeitern auf einen Schlag die Arbeitszeiten mitteilen.
Es ist deine alleinige Pflicht dich zu informieren wann du zu arbeiten hast.Gibt es keinen Dienstplan den man jederzeit einsehen kann?
Der Dienstplan und Dienstplanänderungen müssen dir während deiner Arbeitszeit zugänglich gemacht werden.
Den Mitarbeiter dazu zu verpflichten sich in der Freizeit nach Dienstplanänderungen zu erkundigen verstößt gegen das Direktionsrecht.
der Arbeitgeber hat eigentlich die Pflicht, Dich zu informieren & den Dienstplan rechtzeitig auszuhängen.
Dann gilt § 615 BGB