Wie kann ich den Zeugen Jehovas die Speicherung meiner Daten untersagen?

8 Antworten

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In genannter Quelle wird gesagt: „Das Urteil des Generalstaatsanwalts ist nicht bindend“ und „Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen“.

Der Fragesteller erweckt allerdings den Eindruck, dass das Urteil bereits gefallen IST.

Im Titel wird folgendes hervorgehoben: „Möglicherweise müssen sich die Zeugen Jehovas bei ihren Tür-zu-Tür-Besuchen zukünftig an geltende Datenschutzbestimmungen halten. 

Interessant: „Möglicherweise ... zukünftig ...“. Also warten wir mal das Urteil ab.

In dieser Pressemitteilung wird der Eindruck erweckt, dass ZJ sich nicht „an geltende Datenschutzbestimmungen“ halten. Das ist keineswegs der Fall, denn die aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen fordern einen vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten — ein Erfordernis, das ZJ erfüllen.

Zu persönlichen Notizen wurde hier schon einiges gesagt. Dem schliesse ich mich an. Sollten in Zukunft auch persönliche Notizen (die ja vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden) verboten werden, dann wird es schwierig — nicht nur für Zeugen Jehovas, sondern für etliche Berufsgruppen, die von persönlichen Notizen abhängen (Vertreter, ...).

Bisher sind unsere vertraulichen Predigtdienstnotizen keineswegs unzulässig. Deshalb führen wir unseren Predigtdienst seit Jahrzehnten unbeanstandet durch.

Aktuell gibt es auch kein anderslautendes Urteil, sondern lediglich ein nicht bindendes Gutachten. Deshalb müssen wir zur Zeit an unserer Vorgehensweise im Predigtdienst nichts ändern.

Unser weltweit hoher Datenschutzstandard kann unter ... eingesehen werden [das System von GF lehnt den Link leider ab. Deswegen hier auf Umwegen: www.[dann die WEB-Adresse der Zeugen Jehovas]/de/datenschutzrichtlinie].

Dort heisst es u. a.: „Wer sich in seinen Rechten verletzt fühlt, kann sich schriftlich an das Zweigkomitee wenden. Der Brief muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Beschwerdegrundes abgesendet werden“.

Wie stellt man sich das in der Praxis vor?

Der Fragesteller schreibt: „Ich möchte nicht mehr besucht werden“. Dazu muss er seine Anschrift nennen und sich legitimieren (um Missbrauch auszuschliessen). Es folgt eine Rückmeldung an die Versammlung, die das Gebiet bearbeitet: „Herr ..., wohnhaft in ... möchte nicht mehr besucht werden“.

Jetzt muss in die Gebiets-Kartei ein entsprechender Vermerk eingetragen werden, dass diese Person in dieser Strasse nicht mehr besucht werden möchte. Aber genau das ist schon eine Datenerfassung, die nach Meinung einiger unzulässig ist. Hier beisst sich die Katze selbst in den Schwanz (oder der Hund.).

Auch andere religiöse und nichtreligiöse Gemeinschaften und Unternehmen sammeln Daten. Das ist für einen reibungslosen Ablauf unabdingbar. Hier wird Vertraulichkeit vorausgesetzt.

Dass diese Vertraulichkeit gern umgangen wird, erkennt man spätestens dann, wenn der heimische Briefkasten von Werbematerial überflutet wird, nur weil man irgendwann mal an einem Kreuzworträtsel teilgenommen und seine Daten weitergegeben hat.

Auf das Urteil dürfen wir alle gespannt sein.

Liebe Grüsse ...

OhNobody  09.02.2018, 11:30

Danke für das Sternchen ...

telemann2000  16.06.2019, 15:07
In dieser Pressemitteilung wird der Eindruck erweckt, dass ZJ sich nicht „an geltende Datenschutzbestimmungen“ halten. Das ist keineswegs der Fall, denn die aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen fordern einen vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten — ein Erfordernis, das ZJ erfüllen.

Offensichtlich nicht, denn jetzt dürfen sie keine Notizen machen....

notenjongleur  16.06.2019, 23:08

Die Zeugen haben seit Jahren gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verstoßen, wie wir inzwischen wissen und verkaufen nun ihre Pflicht sich an Recht und Gesetz halten zu müssen als neues Licht.

Es ist so lustig.

Hier reinhören:

https://youtu.be/eWZLAGBFPYU

DieElkeDortmund  19.05.2019, 16:07

Der Brief muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Beschwerdegrundes abgesendet werden“.

Mein Recht mich zu erklären kann nicht durch eine "Datenschutzrichtlinie" der ZJ eingeschränkt werden. Was bilden sich die Zeugen Jehovas ein, mein Recht auf zwei Wochen zu beschränken? Dieses Recht kann nur durch ein Gesetz begrenzt werden.

Da mit den Zeugen Jehovas kein Vertragsverhältis habe interessiert mit ihre "Datenschutzrichtlinie" einen feuchten Kehricht.

Was ist, wenn mir die Tragweite erst nach 2 Wochen klar wurde? Dann bestimmen die ZJ das die Frist abgelaufen ist? Da würden wir uns vor Gericht wiedersehen.

DieElkeDortmund  20.05.2019, 03:16
@OhNobody

Gerne ...

Im Ernstfall dürfte die Watchtower Aktiengesellschaft wissen, daß Rechte nur auf Grund von Gesetzen eingeschränkt werden können. Soviel juristisches Wissen sollten die Anwälte haben, obwohl sie bisher jede Klage gegen Erfahrungsberichte verloren haben.

DieElkeDortmund  20.05.2019, 08:43
@OhNobody

Reihst du dich jetzt in die Gruppe der sinnlos Antwortenden ein?

Was für ein Urteil konkret bitte? Mir ist kein solches Urteil bekannt und aus deinem Link geht auch nichts hervor, was deine Behauptung bestätigen würde.

Du kannst darauf vertrauen, dass Jehovas Zeugen, sobald so ein Urteil tatsächlich gefallen wird, sich auch daran halten. Außerdem sind die Notizen welche im Predigtdienst angefertigt werden, persönliche Notizen und werden nicht weitergegeben. Daran halten wir uns. Weder die Gemeindeleitung, noch die Religionsgemeinschaft bekommt irgendwelche Aufzeichnungen über Personen zugeschickt. Das Datenschutzgesetz welches man hier versucht auf uns anzuwenden wird meines Erachtens nach falsch angewendet. Denn es dient in erster Linie dazu, zu verhindern, dass Handel mit persönlichen Daten getrieben wird. Sei es für Werbung oder sonstwas. So ein (durchaus Sinnvolles) Datenschutzgesetz auf persönliche Gesprächsnotizen zu beziehen verfehlt eindeutig den Zweck.

Und noch etwas Grundlegendes: Die Zeugen können sich nur so viel Notieren, wie man ihnen preisgibt. Generell sollte man mit Fremden über persönliche Infos nur sehr sparsam reden.

Liebe Grüße

telemann2000  16.06.2019, 15:14
Mir ist kein solches Urteil bekannt und aus deinem Link geht auch nichts hervor, was deine Behauptung bestätigen würde.

Wenn dem nicht so ist, warum dürfen dann Zeugen Jehovas keine Notizen mehr machen?

Selbst wenn die Daten bei den ZJ nur handschriftlich vorliegen und darauf wohl sehr wenig vermerkt ist, wenn Dir das ganze so wichtig ist, hier die Vorgehensweise:

  • Beim nächsten Besuch die Streichung mündlich mitteilen. Bei Misserfolg oder Zweifel nächster Schritt.
  • Musterschreiben entsprechend abändern und an den nächstgelegenen Königreichsaal oder die deutsche ZJ-Zentrale schicken. Damit bist Du juristisch auf der sicheren Seite.

Mehr brauchst Du meines Wissens nach nicht zu tun

Ich denke, wenn Du beim nächsten Besuch dazu aufforderst, KEINE Notizen über Dich/den Besuch bei Dir zu machen, werden die das tun.

Wenn sie überhaupt etwas aufschreiben...........

cheerio

verreisterNutzer  18.06.2019, 20:15

Ich schreib nix auf.

Mein Gedächtnis funktioniert noch

:-))))

telemann2000  16.06.2019, 15:13

Da hat er jetzt ja eine Sorge weniger😎.

Die LK hat das mit den Notizen jetzt untersagt....

Ich glaube, Du machst Dir falsche Sorgen.Jetzt hier im Internet werden wahrscheinlich mehr Daten von Dir gesammelt und verwertet, als Du zu träumen vermagst, dagegen sind die ZJ unbedeutend und sowieso keine Gefahr für Dich als Atheisten.