Muss ich Daten meiner Schwester an Behörde weitergeben und hatte Behörde Rechte , meine Adresse zu erfahren?
Ich habe mal zwei Fragen . Ich bekam ein Brief von Bezirk Mittelfranken . Darin steht , dass mein Vater , mit dem wir seit mind.8 Jahren kein Kontakt pflegen , dass er ein Antrag stellte auf Übernahme ungedeckter Heimkosten , und im Rahmen der Antragssachbearbeitung noch die Anschrift meiner Schwester benötigen , die solle ich bitte mit teilen . Mir ist schon mal bewusst , dass an sich schon begonnen wird , uns zu überprüfen , wenn eine seiner Anträge nicht übernommen wird , und dass jetzt dieser eine Brief "nur" erst mal kam , damit unsere Daten erfasst werden können .
Nun meine Zwei Fragen : Hatte überhaupt solch eine Gemeindebehörde für Soziales / Gesundheit / Kultur das Recht , meine Adresse einzufordern ? , weil ich damit mein Einwohneramt vermute , denn mein Vater kann nur meine Alte Adresse in gleicher Stadt wissen . Das bedeutet sicherlich , dass es bei mir einfacher war , diese heraus zu finden . Meine Schwester ist wo ganz anders , wie bisher für meinen Vater bekannt , aber sie ist auch mit neuer Anschrift selbstverständlich gemeldet .
Somit stellt sich für mich gleich die nächste Frage : bin ich überhaupt berechtigt gegenüber meiner Schwester oder verpflichtet gegenüber Behörde , die Adressdaten von ihr weiter zu reichen ? .
Selbst der Brief könnte für mich keine Bedeutung haben , da dieser nicht per Einschreiben kam , ich muss ihn ja nie bekommen haben . Ich finde es etwas unglücklich , dass Behörden sich wieder den einfachen Weg über Dritte suchen , denn meine neue Adresse haben sie ja auch von mir heraus bekommen , dann hätten sie auch die meiner Schwester sich holen können . Ich denke ja eigentlich bin ich nicht verpflichtet zu antworten , obwohl dann immer alles erst bei mir landet , wenn zukünftig in Sachen Unterstützung meines Vaters was auf mich zu kommt , da ich eh die einzige bin , die sicher zahlen müsste . Im Moment mit diesem Brief macht mich eher der Datenschutz misstrauisch ,was mich und meine Schwester angeht . Bin ich mit meinen Gedanken falsch ?
6 Antworten
Nein, die Adresse der Schwester musst du nicht bekannt machen. Die bekommt die behörde auch so raus. Nein, es liegt KEIN Datenmissbrauch vor weil die Ermittlung zur Unterhaltsermittlung dient.
Ihr seit nin einmal von rechts wegen dem Vater gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Ob es dann tatsächlich dazu kommt, hängt von eurer finnanziellen Situation ab.
Nein, du musst die Adresse deiner Schwester nicht rausgeben, musst dann aber eventuell, wenn du viel verdienst ihren Anteil mit zahlen.
Hier liegt keine Datenschutzmissbrauch vor.
Wenn du behauptest den Brief nicht bekommen zu haben, wird man dir nen neuen schicken, das entnindet dich nicht von deiner Zahlungspflicht.
dass sie wirklich vorerst nur unsere Daten sammeln für seine Sachbearbeitung
Wofür denn sonst?
Du könntest auch einfach deine Schwester fragen, ob sie damit einverstanden währe, wenn du ihre Adresse weitergibst oder ob sie das nicht will.
Den Teil für deine Schwester musst du nicht bezahlen. Die Adresse brauchst du nicht weitergeben, muss dich halt die Behörde die Arbeit machen diese herauszufinden!
Natürlich bist Du berechtigt, einer Behörde die Adresse Deiner Schwester mitzuteilen - was für ein absurde Frage. Was soll denn das mit Datenschutz zu tun haben - eine Behörde ist doch keine privates Unternehmen sondern staatlich und der Staat muss sich ja nicht vor dem Datenmißbrauch durch sich selbst schützen
Ich finde es etwas unglücklich , dass Behörden sich wieder den einfachen Weg über Dritte suchen , denn meine neue Adresse haben sie ja auch von mir heraus bekommen
Deine Adresse hat das Einwohnermeldeamt nicht "herausbekommen" sondern die hat Dein Vater angegeben, die Adresse Deiner Schwester hat er aber offenbar nicht, deshalb wirst Du jetzt angeschrieben.
Es gibt in Deutschland kein zentrales Melderegister, man schon wissen in welcher Stadt jemand lebt, sonst kann man ihn auch nicht finden
Da es hier im Kostenübernahme geht, musst Du die Adresse Deiner Schwester angeben, sonst bleibst Du im Zweifelsfall alleine auf den Kosten sitzen.
Mein Vater hat nur die alte Adresse , die jetzige in gleicher Stadt nicht , deswegen meine ich , dass ich schneller heraus gefunden wurde
Das ist doch heute im Zeitalter von sozialen Medien kein Problem mehr.
Eine Bitte nach einer Auskunft ist keine Forderung. Bitten kann man immer und jeden. In dem Fall gehts halt schneller und ist kostengünstiger (Steuergelder!) wenn man einen nahen Verwandten fragt.
Eine rechtliche "Verpflichtung" kann sich also auch aus so einer Bitte nicht ergeben.
Ob du die Berechtigung zur Weitergabe dieser perönlichen Daten hast musst du deine Schwester fragen. Die kann dir das gestatten oder nicht.
Wie du siehst liegst du grundsätzlich mit deinen Gedanken falsch.
klar, darf eure Adresse ausfindig gemacht werden, ihr seid gegenüber eurem Vater Unterhaltsverpflichtet. ob ihr zahlen müsst, wird anhand eures Einkommens beurteilt.
keiner zwingt dich die Adresse deiner Schwester rauszugeben, das schaffen die auch alleine, dauert nur länger
Ja dachte ich ja auch so , warum die Behörden mich zu Anworten bitten , wenn sie sowiso alles herausfinden könnten . Ich hätte ja auch woanders mittlerweile wohnen können , und man hätte somit nicht mehr schon meinen bisherigen Wohnort
Eine Behörde kann nicht herausfinden, wo jemand wohnt! Das kann nur die Polizei und auch das ist schwierig; eventuell geht es über die KFZ Zulassung, wenn derjenige ein Auto hat oder übers Finanzamt, wenn derjenige steuerpflichtig arbeitet.
Es gibt kein zentrales Melderegister in Deutschland - wenn man jemanden finden will, muss man theoretisch an sämtliche Einwohnermeldeämter Deutschlands eine Anfrage stellen und das ist allein zeitlich ausgeschlossen.
Nur die GEZ hat das vor ein paar Jahren gemacht, um alle Adressen deutschen Haushalte zu erfassen
Nachdem die FS offenbar innerhalb der Stadt die Adresse gewechselt hat, war es kein Problem ihre neue Adresse über das Einwohnermeldeamt herauszufinden
Danke für antwort . Zahlen darf ich sowiso bestimmt irgendwann , meine Schwester nicht . So viel steht schon fest , wenn sie mich prüfen wollen . Ich hoffe ja erst mal nur , dass sie wirklich vorerst nur unsere Daten sammeln für seine Sachbearbeitung , muss ja noch nix bedeuten , aber ich befürchte es ja ...