Ist es Urkundenfälschung, wenn man ein Wort wegkillert oder mit Tippex wegmacht?
Also es geht um das Thema Urkundenfälschung. Unsere Lehrerin ist nämlich der Meinung, dass wir wenn uns beispielsweise in einer Klausur verschrieben haben und das Wort mit Tippex oder Tintenkiller wegmachen wollen, das Urkundenfälschung wäre. Deshalb möchte sie, dass wir die Wörter oder Sätze stattdessen durchstreichen. Ist das denn wahr? Meiner Meinung nach würde es sich ja eher um Urkundenfälschung handeln, wenn man nachdem man die Klausur korrigiert zurückbekommen hat, falsche Wörter wegmacht, um vorzugeben, man hätte es von Beginn an richtig. Weil in dem Sinne würde es sich ja auch um Betrug und Täuschungsversuch handeln. Aber jetzt will ich erstmal wissen, was ihr dazu sagt?
8 Antworten
Nein, du hast absolut recht, rechtlich gesehen ist das noch keine Urkundenfälschung.
Das ist Blödsinn. Urkundenfälschung wäre es, die Klausur nach der Korrektur bzw nach dem Abgabetermin zu verändern.
Wenn du einen normalen Vertrag schreibst, darfst du Dinge ja auch solang ändern, bis unterschrieben wurde... Erst danach ist es Urkundenfälschung.
Wahrscheinlich will sie einfach sehen bei was ihr euch vertan habt,... Oder sie will vermeiden das jemand daheim was weg killert und neu schreibt und nachher sagt das war schon... Daher will sie es von vornherein ganz ausschließen.
Hallo,
nachdem du die Arbeit bekommen hast und sie korrigiert wurde, darfst du nichts mehr an dieser verändern, natürlich sind Unterschrift der Eltern ausgeschlossen.
Sie meint man sollte nicht während der Arbeit einen Tintenkiller oder ähnliches benutzen, da dieses meist unordentlich durchgeführt wird. Jedoch ist dies noch lange keine Straftat.
Ich hab noch nie gehört, dass das Urkundenfälschung sein soll...
Es ist doch ganz normal, Tippex zu verwenden.
Die Lehrerin hat recht . Wenn jemand tippex nimmt kannn die Korrektur nicht mehr nachvollziehen bei durchgestrichen schon
Ich selber habe dadurch Abzüge im Abitur bekommen. Deine Lehrerin hat zu 100% recht.