Muttizettel gefälscht?
Mei Sohn hat mir einen Muttizettel vorgelegt mit meiner Ausweiskopie und hat mich diesen unterschreiben lassen. Dieser war nicht für meinen Sohn sondern für eine gute Freundin betimmt. Ich habe dieser Freundin somit erlaubt eine Discothek zu besuchen obwohl ich nicht erziehungsberechtigt bin. Habe nun eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung ihre Mutter vorliegen. Was kann mich erwarten?? Ist das überhaupt eine Urkundenfälschung denn es war ja meine Ausweissablichtung mit meiner Unterschrift.
7 Antworten
Ob das bereits den Tatbestand einer Urkundenfälschung erfüllt, weiss ich nicht, ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen... ist ja kein amtliches Dokument oder dergleichen und du bist (kannst es behaupten) davon ausgegangen, es betrifft deinen Sohn. Dazu habe ich aber ausdrücklich zu wenig Ahnung.
Aber was bei einer Urkundenfälschung passieren kann, wenn es denn eine wäre, findest du recht einfach im Internet:
§ 267 StGB lautet seit seiner letzten Änderung vom 26. November 2015 wie folgt:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Wusstest du, dass der Zettel nicht für deinen Sohn ist? Stand da schon der Name der Freundin drauf als du den Zettel ausgefüllt hast?
Das du nicht berechtigt bist der Freundin deines Sohnes irgendetwas zu erlauben ist ja klar. Auf diesem Zettel steht aber in der Regel "ich übertrage die Erziehungsaufgaben für meine Tochter/Sohn für die Dauer von ... bis ... an XYZ". Mit deiner Unterschrift behauptest du dann ja, das die Freundin deines Sohnes deine Tochter ist. Das ist sie aber nicht. Insofern sind es zumindest unwahre Behauptungen, die da stehen. Ich würde sagen, dass sie gute Chancen hat mit ihrer Anzeige durchzukommen, weil du in einem Dokument behauptet hast der Vater des Mädchens zu sein.
Die einzige Chance dass raus zu kommen wäre, zu sagen, dass du den Zettel blanko unterschrieben hast und der für deinen Sohn war. Dann wäre halt dein Sohn derjenige, der die Urkundenfälschung begangen hätte und er bekommt die Anzeige.
Naja. Ich glaube dir das ja alles, aber in der Regel steht man für das gerade was man unterschreibt. Deswegen sollte man sich genau durchlesen was man unterschreibt.
Ich wurde von meinem Sohn aus dem Bett geholt um diesen Muttizettel zu unterschreiben habe also zu spät erfahren das er nicht für meinen Sohn war.
Verstehe ich das richtig? Dein Sohn hat dir einen falschen Mutti Zettel untergeschoben?
Ein MuttiZettel ist erst einmal keine amtliche Urkunde. Natürlich könnte es dir so ausgelegt werden, dass du dich für eine erziehungsberechtigte ausgeben wolltest. Wenn aber dargelegt werden kann, dass das ganze auf einem Irrtum beruht beziehungsweise provoziert wurde durch einen minderjährigen, sollte die Sache ganz schnell erledigt sein.
Was stand den in dem Text vom Muttizettel? Dass du deiner Tochter (Name der Freundin) den Diskobesuch mit XY erlaubst? Das wird sicher niemand überprüfen (es sei denn, es passiert was bei diesem Diskobesuch). Aber - deinem Jungen solltest du Bescheid sagen, was davon zu halten ist, jemanden innerhalb der Familie reinzulegen, nur um irgendeiner Freundin zu imponieren. Dem würde ich die nächsten Diskobesuche sehr sauer machen,
Gehe mal davon aus, dass das Ganze wegen Geringfügigkeit eingestellt wird...wenn nicht wird so etwas mit einer kleinen Geldstrafe (Spende an einen Verein) erledigt sein...