attest gefälscht

13 Antworten

Du wirst zumindest einen Tadel eingetragen bekommen. Ansonsten ist es ebenfalls Urkundenfälschung, die ggf. auch rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Mit 15 Jahren sollte man schon wissen, dass solch ein Vorgehen nicht Rechtens ist und Deine Angst vor Strafe ist nicht unberechtigt!

Urkundenfälschung wird mit dem Tode bestraft. Nein mal ehrlich, das ziemlich dumm von Dir. Du wirst ganz schönen Ärger bekommen. Aber für einen Schulverweis wird das beim ersten Mal nicht reichen.

kronenbeate  15.12.2010, 15:21

wer noch nie etwas dummes in der schule gemacht hat,sollte sich im glashaus setzen und den ersten stein werfen.

Kirche im Dorf lassen.

Strafrechtlich hat diese Urkundenfälschung entweder gar keine Konsequenzen, nämlich dann, wenn niemand Anzeige erstattest, was ich für wahrscheinlich halte, oder Du musst Dir ein paar mahnende Worte des Richters anhören.

Natürlich bist Du jetzt dadurch nicht etwa vorbestraft, in dem Sinne, dass eine Eintragung ins Führungszeugnis erfolgt.

Seitens der Schule wirst Du vielleicht ein wenig Ärger bekommen, vom Arzt sicher nicht, denn schließlich hat der seine Schweigepflicht massiv verletzt, was ihm deutlich mehr Ärger einbringen könnte als Dir die Fälschung des Attests !

skyfly71  15.12.2010, 16:49

Ich denke nicht, daß die Schweigepflicht verletzt wurde. Wie sollte denn sonst nachvollziehbar sein, welche ärztliche Bescheinigung echt und welche gefälscht ist, wenn der Aussteller die Echtheit nicht bestätigen darf?

AllesKnower  15.12.2010, 17:07
@skyfly71

Nicht auf diesem Wege, so einfach darf es sich ein Arzt nicht machen und vor allem schon gar nicht am Telefon !

NORDANWALT  17.12.2010, 14:18
@skyfly71

...richtig. Das ärztliche Attest dient doch zur Vorlage in der Schule oder beim Arbeitgeber. Beide können den Nachweis verlangen, das und wie lange man krank ist. Wenn also die Lehrerin nachfragt, ob das mit dem Attest seine Richtigkeit hat und der Arzt verneint, dann hat er nichts über die Art und Umstände der Krankheit gesagt, also seine Schweigepflicht nicht verletzt...

du hättest einfach gehen sollen aber nun ist es ja passiert. du hättest auch einfach nochmal zum arzt gehen können und die den ganzen tag einschreiben lassen könn, das wär sicher auch kein problem gewesen.

ich denke du wirst einen tadel bekommen oder eine verwarnung, die fehlstunden wirst du bekommen und vielleicht ein paar aufgaben. nichts schlimmes denke ich, wenn du ihr das so erklärst wie hier gerade.

Ab 14 Jahrenn gilt Strafmündigkeit. Somit liegt Urkundenfälschung vor, falls der Arzt Anzeige erstatten sollte. Des Weiteren haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht unterlassen.Sowas wird gerne massiv hochgefahren. Ich würde schleunigst mit dem Arzt reden und mit der Schulleitung, natürlich im Beisein eines Elternteils.