Ist es strafbar einem ehemaligen Alkoholiker (Trockenem Alkoholiker) Alkohol in den Mund zu schütten

14 Antworten

In meinen Augen ist die Anzeige sehr wohl berechtigt. Weiß deine Schwester eigentlich, was sie da gemacht hat? Das ist absolut verantwortungslos, mit einem trockenen Alkoholiker so etwas zu tun.

Wenn sie sich belästigt fühlte, hätte es durchaus andere Möglichkeiten gegeben.

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Sebi19951  24.12.2014, 16:04

Nehmen wir an, eine Person A, verabreicht Person B gegen dessen Willen ein hochprozentiges alkoholisches Getränk Das könnte im Schlaf sein (da weiß ich nicht, ob es geht, habe ich noch nie ausprobiert) oder mit Zwang (Gewalt), ,um sie (die Person) mal lockerer zu machen' oder sowas.

Handelt es sich um einfach oder gefährliche Körperverletzung in den Fällen: Fall 1: Person B hat keine Besonderheiten (siehe unten)

Fall 2: Person B hat ein Magenproblem/ schwere Lebererkrankung/ Bauchspeicheldrüsenerkrankung/… Das ist A nicht bewusst.

Fall 3: Wie Fall 2, aber die Erkrankung(en) ist/sind A bekannt.

§224 Absatz 1, Satz 1 StGB sagt '[…]durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,[…]' Über die Schädlichkeit von Alkohol müssen wir wohl nicht diskutieren, alleine das Brennen im Hals und Übelkeit reichen schon. Ich würde in allen Fällen eine gefährliche Körperverletzung annehmen, wegen des zitierten Satzes. Im Fall 1 könnte man darüber diskutieren, weil Trinkalkohol bei einmaligem Konsum in den meisten Fällen kaum merkliche Langzeitfolgen hat. Dann könnte in Fall 2 fahrlässige gefährliche Körperverletzung annehmen. In Fall 3 sehe ich definitiv eine gefährliche Körperverletzung gegeben. Mir widerstrebt es aber, in Fall 2 bei einer vorsätzlichen Tat Fahrlässigkeit anzunehmen. Wie würde das alles aussehen.

SturerEsel  24.12.2014, 16:23
@Sebi19951

Ich stimme zu, nachdem ich diesen Paragraphen gelesen habe:

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(Zitat Ende)

Da die Täterin allerdings erst 16 Jahre alt ist, gilt natürlich das Jugendstrafrecht. Da werden sicher eine Menge Sozialstunden (vorzugsweise in einer Klinik für alkoholkranke Menschen) auf sie zukommen.

Wenn man weiß, was es für Therapien und Kraftanstrengung bedeutet, trocken zu bleiben, wenn man einmal Alkoholiker war, grenzt das schon an eine Sauerei, sollte das stimmen!

Ich hoffe das das strafbar ist. Ist deine Schwester denn total bescheuert? Wenn er sie belästigt hat hätte ea andere Mittel gegeben um das zu verhindern. Der ist wieder abhängig. Hoffentlich bekommt sie eine Strafe.

boellerknaller 
Beitragsersteller
 24.12.2014, 16:09

Würde sie auch eine Strafe bekommen wenn sie selbst so betrunken war um es einschätzen zu können?

User1952  24.12.2014, 16:13
@boellerknaller

Das würde vielleicht als milderung gelten.

YK1972  24.12.2014, 16:15
@User1952

"Ich war betrunken", ist doch immer wieder eine tolle und gern genommene Ausrede. Mein Gott, sie hat Mist gebaut und soll dafür gerade stehen. Betrunken zu sein ist keine Entschuldigung. Dann muss man vorher nicht soviel trinken.

User1952  24.12.2014, 17:30
@YK1972

Ich sehe das auch so. Es ist nicht wirklich eine Entschuldigung. Aber vielleicht bekommt sie doch eine etwas mildere Strafe.

Ich habe selber einen Fall von trockener Alkoholikerin in der Familie. Meine Mutter ist seit 2012 trocken, die Stiefmutter von ihr hat immer bei Besuchen mit gefüllten Weingläsern oder bereit gestellte Kümmerlinge an ihrem Sitzplatz, versucht eine Reaktion von Schwäche oder Versuchung hervorzurufen.

Ich habe eine Anwältin gefragt wie das geahndet werden könnte, weil mir das echt gegen den Strich ging.

Und da habe ich erfahren das sowas schon an versuchte schwere Körperverletzung grenzt.

Also hat deine Schwester ordentlich Sch... gebaut und zwar richtig.

Würde mich nicht wundern wenn sie eine Freiheitsstrafe von mind 6 Monaten bekommen würde.

Und die hat sie dann auch verdient !