Krankgeschrieben Alkohol trinken Arbeitsrecht konzequenzen(habe nicht getrunken)?
Hallo, ein Kumpel von mir wollte mit mir trinken bin aber zurzeit krankgeschrieben.
Im voraus, habe nicht mit ihm getrunken.
Er, meinte das selbst, wenn mein Arbeitgeber davon Wind bekommen wuerde, er mich nur abmahnen könnnnte und nicht direkt kündigen.
Ich bin jedoch der meinung das es geht.
Weiss jemand hier nur genaueres, habe mit ihm gegoogelt, aber nichts weiteres gefunden, nur ein fall indem ein dj gekündigt wurde weil er krankgeschrieben
Privat aufgelegt hatte und Alkohol konsumiert hatte hier, wurde er gekündigt, hierbei wurde aber eine schwerer verstoss gegen das vorgeschriebene Verhalten wahrend der Krankheit festgestellt, da er der gleichen Tätigkeit nachging, wie der tatigkeit bei der er wegen seiner Krankschreibung krankgeschrieben war
Wie wuerde es aussehen, wenn er hierbei krankgeschrieben nur Alkohol konsumieren würde und privat auf der Party sein wuerde und nicht zu dj zwecken ohne aufzulegen, sondern nur als Freund des Veranstalters, wäre hier die Kündigung gerechtfertigt (durch das Alkohol trinken) oder müsste erst eine Abmahnung erfolgen.
Sind ganze Zeit am diskutieren ob es möglich ist oder nicht finden aber nichts genaues.
Wie gesagt, haben nichts getrunken ist mir zu riskant und möchte mir auch nicht schaden zufuegen um schnellstmöglich wieder fit zu sein
2 Antworten
Wenn man krankgeschrieben ist und im privaten Umfeld Alkohol trinkt, erfährt das der Arbeitgeber nicht und es geht ihn nichts an. Nur wenn ich um die Häuser zieh und gesehen werde trotz Krankschreibung, kann es Ärger geben.
Na ja, wie sieht es aber aus wenn er es erfährt welche Folgen hat dies und ist die Kündigung gerechtfertigt, instressiere mich für diesen Fall
Hängt immer von der Krankheit ab. Bist du Maurer und wegen eines gebrochenen Arms krankgeschrieben, spricht nichts gegen Kneipenabend mit Bier.