Ist es Körperverletztung, wenn einer einem wissentlich Alkohol unterjubelt?
Moin frage steht ja eigentlich oben, aber hier die Geschichte:
Ich war letztens bei nem Griechen essen. Ok, vorm Essen gabs nen Uzo (oder wie auch immer man das schreibt). Ich hab abgelehnt mit der Begründung, dass ich keinen Alkohol vertrage. Nach dem Essen kam er mit einem "Fruchtsaft"..weil ich den Verdacht hatte, das da Alkohol drin ist (ich mein, seit wann gibts Saft nach dem Essen) habe ich gesagt "Ne danke, ich vertrage keinen Alkohol" Ich habe dreimal nachgefragt und immer hat es geheißen "Ne, das ist nur ein vitaminreicher Grapefruitsaft" ...Naja, da ich Grapefruitfan bin habe mir gedacht "wenn kein Alkohol drin ist, kann ich ihn ja ohne Prob. trinken"...Ergebnis: Ich habe rund zwei Stunden gekämpft, damit ich keinen epileptischen Anfall bekomme (habe Epi) Naja weil er da immer noch behauptet hat es wär kein Alkohol drin hab ich iwann echt gedacht "Vlt. war es ja wirklich nur Zufall (obwohl ich eigentlich Anfallsfrei bin)" ...Nen paar Wochen später komm ich mit ner Freundin auf dieses Thema...sie wusste sofort, welches Resataurant ich meine und wusste auch, dass der IMMER nach dem Essen nen Grapefruitsaft mit Wodka serviert!! Ich hätte ihn am liebsten angezeigt, aber wäre das nicht zu affig gewesen? (ich mein in meinen Augen war es Körperverletzung...und worst case...mal angenommen ich wär nen trockener Alkoholiker, dann....) Ich mein...es wäre jetzt eh zu spät, aber was hättet ihr getan? oder was hätte man tun können.
6 Antworten
wusste auch, dass der IMMER nach dem Essen nen Grapefruitsaft mit Wodka serviert!! Ich hätte ihn am liebsten angezeigt,
Das solltest Du auch tun, solchen Typen muss schließlich das Handwerk gelegt werden.
So, wie Du den Fall schilderst, handelt es zumindest um Körperverletzung, eventuell um gefährliche Körperverletzung (Par. 224 StGB), je nachdem, wie die Frage des Vorsatzes beurteilt wird.
Problematisch ist nur die Beweisbarkeit. Ihr könntet nochmal dort essen, erneut auf die Alkohol-Unverträglichkeit hinweisen, und von dem servierten Saft ca. 10 ml in ein mitgebrachtes Probenahmegefäss (in der Apotheke beraten lassen) abfüllen, verschliessen, und zur Polizei bringen. Bei Verdacht auf Körperverletzung muss die ermitteln.
Vielleicht vorher noch vom Rest des Saftes probieren - könnte ja sein, dass inzwischen kein Wodka mehr untergemischt wird, dann würdet Ihr Euch nur blamieren.
Danke auch an Greenfox1, kann ja anders keine Bewertung abgeben. Frage noch an beide: Gibt es iwelche Geräte mit denen man selbst vorher den Alkoholgehalt messen kann? Ich selbst will ehrlich gesagt nicht nochmal probieren...muss das Glück ja nicht auf die Spitze treiben...aber die meisten anderen würden es warscheinlich gar nicht rausschmecken oder merken. Nicht umsonst ist Wodka ja auch in Alkopops drin..eben weil man es nicht rausschmeckt. Hab mal von Messgeräten gehört mit denen man den Atemalkoholwert (oder wie man das nennt) messen kann, ähnlich halt wie bei der Polizei...nur in Tests schnitten die immer rel. schlecht ab...haben teilweise erst was angezeigt, wenn man wirklich schon stockbesoffen war. Gibt es also noch ne andere Möglichkeit es zu testen?
Danke auch an Greenfox1, kann ja anders keine Bewertung abgeben.
Schade, dass man für Kommentare kein DH vergeben kann. Aber ein Kompliment kannst Du ihm/ihr immerhin schicken.
Frage noch an beide: Gibt es iwelche Geräte mit denen man selbst vorher den Alkoholgehalt messen kann?
Nicht ohne chemische Ausbildung :-(
Was mit Grundkenntnissen und einfachstem Gerät möglich wäre: Die Dichte der Flüssigkeit bestimmen. Ungezuckerter Fruchtsaft plus Alkohol hat eine Dichte kleiner der von Wasser, das wäre ein deutlicher Hinweis. Aber Fruchtsaft plus Alkohol plus Zucker hat eine höhere Dichte, diese ist also noch kein Beweis dafür, dass kein Alkohol drin ist.
Ich selbst will ehrlich gesagt nicht nochmal probieren...muss das Glück ja nicht auf die Spitze treiben...
Von einmal die Zunge reinhängen passiert Dir nichts, sonst würdest Du auch keinen reinen Fruchtsaft vertragen. Musst das Zeug ja nicht schlucken.
hmm ok danke. Kompliment hat er auch bekommen..ist halt eben nicht öffentlich
ich würd dem Wirt beim nächsten Mal ordentlich die Meinung sagen...was er für witzig hält- den Gästen Alkohol unterzuschieben- kann für diese sehr übel ausgehen. Vielleicht denkt er gar nicht daran, dass es Leute gibt, die TATSÄCHLICH keinen Alkohol konsumieren wollen oder dürfen.
Für eine Anzeige bräuchtest du Beweise etc, aber gibt es nicht so eine Aufsichtsbehörde für Gaststätten? Vielleicht würde ihn ein Androhung einer Anzeige dort mehr beeidrucken - eben dass er seinen Job nicht ordentlich macht und Leuten Alkohol unterjubelt und die Gesundheit der Gäste gefährdet. Ich persönlich denke ja, dem Typ gehört die Lizenz entzogen, aber das wird wohl leider nicht durchführbar sein.
Wenn eine andere Person dir Alkohol unterjubelt ist es Körperverletzung!!! In deinem Fall eventuell sogar schwere Körperverletzung. Geh aufjedenfall zur Polizei und mach eine Anzeige.
natürlich keine Gewähr für folgende Worte, allerdings erscheint mir das ganze relativ simpel. Zur Nachvollziehbarkeit, aber dennoch eine etwas detailliertere Erläuterung.
Rein rechtlich betrachtet ist eine Körperverletzung eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung.
Eine körperliche Misshandlung fällt aus, da er nicht direkt deine körperliche Integrität beeinträchtigt hat.
In Frage käme eine Gesundheitsschädigung. Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen (=krankhaften) Zustands. Alkohol ist ein Gift, was von deinem Körper abgebaut werden muss und damit deinen Stoffwechsel beeinträchtigt. Ferner beeinflusst es auch deine Urteilsfähigkeit. Außerdem kann Alkohol in großen Mengen ärztliche Behandlung nach sich ziehen, im Extremfall sogar den Tod verursachen. Damit dass der Grieche dir suggeriert hat, es handele sich um ein alkoholfreies Getränk, hat er dich an deiner Gesundheit geschädigt.
Subjektiv scheint der Grieche wenigstens mit Eventualvorsatz gehandelt haben, schließlich hast du ihn explizit darauf hingewiesen, du veträgest keinen Alkohol.
Eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung gem. § 223 Abs. I StGB besteht damit.
Dabei ist es erstmal unerheblich, ob du Epileptiker bist oder nicht.
Eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gem § 224 Abs. I Nr. 1 StGB wird bei Alkohol in geringen Mengen regelmäßig verneint. Im Falle deiner Epilepsie könnte das aber anders aussehen.
Gift ist jede organische oder anorganische Substanz die im konkreten Fall geeignet ist, durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit in erheblichem Maße zu schädigen. Das scheint schon bei kleinen Mengen Alkohol bei einem Epileptiker zuzutreffen.
Der Grieche hat dir den Alkohol auch beigebracht, da er ihn dir in dein Getränk gegeben hat, welches für dich bestimmt war.
Fraglich ist nur, ob man dem Griechen zurechnen kann, dass du zufällig Epileptiker bist.
wie gesagt: Körperverletzung auf jeden fall, eventuell gefährliche Körperverletzung.
Die Erfolgschancen das nachzuweisen sind allerdings ziemlich gering. Vor allem weil das Ganze ist schon Wochen her ist; verwertbare Beweise sind mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr auffindbar. Möglich wären nur glaubhafte Zeugenaussagen gegen den Griechen. Mitarbeiter sagen aber für gewöhnlich nicht gegen ihren Chef aus :/
Nächstes Mal am besten die Polizei anrufen, Getränk sicherstellen und für einen Bluttest auf die Wache/ ins Krankenhaus. Dann hast du erstmal verwertbare Beweise. Ich würde eigentlich darauf hinweisen, dass sowas ziemlich nervig sein kann, nur um Genugtuung von einem Kellner zu erfahren, aber in deinem Falle geht es wohl um ein eindeutiges, Fehlverhalten was geahndet werden sollte
danke ;-) achso..um Missverständnisse auszuschließen. Es ging mir auch nicht drum, ob es mehr relevant ist, ob ich Epileptikerin bin oder nicht. Dazu geschrieben habe ich es nur, damit klar wurde, warum ich genau wusste, dass ich ausgerechnet mit nem Epi Anfall gekäpft habe. Selbst wenn man keinen Alkohol verträgt bekommt der Durchschnittsmensch ja nicht als Folge dann einen Anfall ;-)
Aus Versehen ändert nichts am Tatbestand sondern nur am Strafmaß. Es ist und bleibt Körperverletzung.
Doch, am subjektiven Tatbestand. Und ohne Vorsatz keine Körperverletzung, sondern nur fahrlässige Körperverletzung.
Definitiv gefährliche Körperverletzung, da mehrfach auf Unverträglichkeit hingewiesen und nachgefragt, ob Alkohol in dem Getränk enthalten ist!! Jede Anzeige wegen "einfacher Körperverletzung", die ich zur Bearbeitung auf den Tisch kriegen würde (und ich kriege so einige davon auf den Tisch) würde sofort "hochgestuft" werden. Und der Tipp mit der Probe ist super - erleichtert die Ermittlungen ungemein, den der Wirt wird natürlich "Selbstverständlich war da kein Alkohol drin!" sagen...