Magie strafbar?

8 Antworten

1. Natürlich muss, falls es zu einem Prozess kommt, die Staatsanwaltschaft jede dir zur Last gelegte Straftat auch beweisen.

2. Im Zweifel wird selbst der Beweis einer Bedrohung hier gar nicht so leicht, hier kommt es stark auf die Kontextuierung und auf die Interpretation des Sachverhalts durch das Gericht an. Die Frage ist, ob das Verfluchen unter Benennung gewünschter Folgen denn überhaupt schon die Androhung dieser Folgen ist.

12346simone 
Beitragsersteller
 09.02.2018, 09:38

Natürlich Nicht! Für schwarze Magie gibt es keine Paragraphen . Sowas hält man für schlichtweg „ Humbug „“‘ sowas schreibt man natürlich nicht . Habe echt nicht Nachtgedacht . Schäme mich echt wegen sowas vor Gericht zu sitzen .

Sorry, aber wie kann man so Strunz... sein? damit meine ich dich und nicht die andere Seite. Was du vom Stapel gelassen hast stellt wirklich eine Bedrohung dar, siehe StGB :

§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Sollte weiteres folgen wirst du das nicht mitbekommen, am besten suchst du dir einen Anwalt, machst einen Termin aus, wenn du was schriftliches hast nimm es dann mit, wenn du noch immer Bewährung hast kann das für dich wirklich noch lustig werden und ja es kann dann auch ein psychologisches Gutachten gestellt werden, wäre in deinem Fall wohl auch nötig

Still  09.02.2018, 11:43

dann benenne mal den hier vorliegenden Verbrechenstatbestand nach dem StGB

GrafPest  09.02.2018, 12:28
@Still

Es ist und bleibt Bedrohung ob man das nun so sieht oder nicht, Guck dir ihre anderen Fragen an und du verstehst was Sache ist ^^

Also, mehrere Dinge möchte ich dazu sagen. Jede Art von Bedrohung ist natürlich strafrechtlich relevant. Die Bedrohung mit einer schweren Straftat durch Dritte, kann Haft nach sich ziehen. Das darf man niemals machen. Auch wenn man Jemanden noch so sehr haßt. Was nicht strafbar ist, die Ausübung sogenannter "magischen Handlungen", sofern man Niemanden damit bedroht oder belästigt. Also, wenn Du es heimlich für Dich machen würdest. Denn es ist sehr gefährlich und unklug, mit Anderen, auch besten Freunden, darüber zu reden. 1. Man kann Dich für naja, Du weißt schon, halten. Das soll ja unbedingt vermieden werden. 2. Jede schadensverursachende Handlung und Androhung kann ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen. 3. Auch möglich, daß der Andere gegenmagische Angriffe startet, sollte es dies überhaupt geben. Denn, kein Mensch weiß, ob es diese Magie oder Hexerei, wie man diese auch nennen mag, überhaupt gibt. Auch unsere Wissenschaftler können diese Frage nicht beantworten. Es ist und bleibt reine Glaubenssache. Wobei ich für meinen Teil schon an einer Art geistigen Energie glaube, da es im Bereich Telepathie schon ernstzunehmende Vorfälle gab. Demzufolge dürfte es auch möglich sein, Andere damit zu kontaktieren. Aber das ist meine persönliche Meinung darüber, und ich kann mich natürlich da gewaltig irren. Zu Deinem Fall, entschuldige Dich bei dieser Person, dann kannst Du dich darauf berufen, aus reiner Wut so einen Unsinn gemacht zu haben. Das empfehle ich Dir wärmstens und wünsche Dir Erfolg damit.

Strafrechtlich ist das nicht relevant. In der Tat ist die "Gegenseite" in der Beweispflicht. Du darfst und solltest einfach schweigen.

12346simone 
Beitragsersteller
 09.02.2018, 09:31

Ich werde dafür sicher eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben müssen .

Sag dem Kläger, dass er seines Lebens nicht mehr glücklich wird, wenn er die Klage nicht zurückzieht.

Abgesehen davon ist seine Klage natürlich Quatsch, gehe am besten zu einem Rechtsanwalt

12346simone 
Beitragsersteller
 09.02.2018, 09:30

War unüberlegt sowas zu schreiben. Aber zwecks Magie gibt es keine Paragraphen wäre ja noch schöner .

Kann man deshalb denn eingewiesen werden ?

ExpanDern2  09.02.2018, 09:34
@12346simone

Nein? Keine Ahnung. Sprich doch mit einem Rechtsanwalt, den brauchst du sowieso, wenn die Klage durchgezogen wird