Darf ich mit meinem 18 jährigen Bruder nach 12 draußen bleiben?
Hey,
Ich bin 15 Jahre alt und würde gerne nächste Woche auf eine Party. Muss dann nachts noch bin Bus und Bahn zurück. Mein Bruder ist auch auf dieser Party und würde mit mir nachhause fahren. Ist das erlaubt? Weil eigentlich darf ich ja nur bis 22.00 Uhr draußen bleiben.
Vielen Dank!
5 Antworten
Das wird missverstanden. Du darfst mit 15 auch noch nach 22.00 Uhr draußen bleiben, nur nicht in Kinos, Restaurants etc... (alleine), also ohne Eltern.
Es gibt kein Gesetz was dir verbietet dich in irgendeinem Alter zu einer bestimmten Uhrzeit draußen auf zu halten. Gesetzlich gibt es da nur vorgaben für öffentliche Veranstaltungen und ähnliches. Solange deine Eltern das erlauben darfst du das.
😂
@thom Dann lies dir doch mal das Jugendschutzgesetz durch. Wie dumm muss man eigentlich sein, um solche sinnlosen Vermutungen aufzustellen.
Dann nenne doch mal den Artikel im Jugendschutzgesetz wo das steht. Wenn du es mal liest wird dir auffallen das es das nicht gibt.
@Nemesis Ich lieb es, wie 12 Jährige hier hin kommen und auf "Verklag mich doch" (RTL ist eh schon minderwertig) tun.
Wenn deine Eltern auch ja sagen dann darfst du :)
Du mich auch 😂
Schreiben!
@thom Deine dummen Antworten nerven langsam.
Natürlich darfst Du das, es ist gar kein Problem. Bis 22 Uhr draußen bleiben ist auch keine Auflage des Gesetzgebers. Viel Spaß
Nein, ich meinte nach 0 Uhr:D
@klaus lass dir seine Antwort nochmal auf der Zunge zergehen. Er spricht nicht spezifisch 22 Uhr an, sondern betont, dass es im Gegensatz zu deiner Vermutung keine gesetzliche Auflage ist, nur bis 22 Uhr draußen bleiben zu dürfen.
Er benötigt eine Vollmacht
Ja das kann sein. Hier ist es anders
Ist das gleiche. Ich weiß nur, dass die Polizei eingreift, wenn sie Kinder unter 16 nach 24 Uhr auf der Straße alleine antrifft
@thom Das ist nicht das gleiche. Erziehungsbeauftragung ist der Fachbegriff. Und als ich mit 14 nach 2 Uhr rumgelaufen bin, hat die Polizei mich nur lächelnd angeguckt.
Falsch, inkorrekt oder wie man das nennen möchte. Es gibt keine gesetzliche Auflage, wie lange ein Minderjähriger außer Haus sein möchte. Und das von dir angesprochene Dokument heißt nicht Vollmacht, sondern Erziehungsbeauftragung.
Doch. Das Jugendschutzgesetz. Ein 15jähriger darf bestimmt nachts nicht alleine auf der Straße rumlaufen!