Strafe wegen Bild?
Ein Junge hat mir ein "Nude" gesendet bei dem man seinen Körper sehen kann aber nicht sein Gesicht, das heißt es könnte auch jeder sein. Ist es nun Strafbar das Bild weiter zu senden, denn er kann ja nie beweisen das es von ihm ist oder?
4 Antworten
Ich kann mich mrDoctor nur anschliessen! Klar könnte es jeder sein, aber willst du dieses Risiko eingehen? Da reicht der kleinste Fehler deinerseits und du wirst echt heftige Probleme bekommen. Ausserdem, was hast du für Probleme, dass du jemanden sowas antun willst? Das ist doch einfach nur erbärmlich deinerseits. Und wenn der Junge noch minderjährig ist und du das Bild weiterschickst (egal ob sein Gesicht zu erkennen ist oder nicht), machst du dich wegen der Veröffentlichung und Verbreitung von Kinderpornographie strafbar und das wird dich nachher ein Leben lang verfolgen. Sorry, aber ich hoffe wirklich, dass du wenigstens einen Funken Anstand besitzt und dieses Foto löschst..
Und mal ganz ehrlich, aber was ist in dich gefahren, dass du dich bei Rechtsfragen von anonymen Leuten im Internet beraten lässt? Vielleicht sind die Leute, von denen du das hören zu hören bekommst was du hören willst, gerade mal 12 oder 13 und haben noch nie was mit dem Gesetz zu tun gehabt. Du nimmst das alles auf die leichte Schulter, obwohl das für dich echt üble Konsequenzen haben kann..
Ist echt mies, aber was bringt es dir, wenn du wegen so einem Typen das Risiko eingehst, eine Straftat zu begehen? Sorry, aber ich find solche Racheaktionen einfach nur komplett daneben... Du willst Bilder veröffentlichen, welche ein Leben lang nicht mehr aus dem Netz verschwinden, weil du dich jetzt im Moment in deinem Stolz gekränkt fühlst. Klärt doch eure Probleme wie Erwachsene und nicht wie Kleinkinder..
"ein Junge" heißt wohl unter 18. Kinderpornographie zu besitzen oder zu verbreiten ist verboten
Nein, wenn er es freiwillig versendet hat ist dies völlig legal. Weiterschicken geht nur wenn das Gesicht herrausgeschnitten ist, und kein Name dabei ist.
Ja und wenn er zu jung ist, könnte es sogar unter Kinderpornografie gehen.
Nein, da kann ich dir nicht zustimmen. Wenn sein Gesicht nicht erkennbar ist, entfällt dies. Eine Kinderpornografie wäre ebenfalls ein Film, um dem ein Kind zu sexuellen Tätigkeiten gezwungen wird.
Was du für einen Stuss schreibst...
Goolge mal nach "Recht am eigenen Bild" und "Urheberrecht".
Und mit einem Film hat das nichts zutun.
Urheberrecht ist hier komplett falsch.
Und wenn der Junge das Bild selbst über das Internet verschickt, ist er allg. schon veröffentlicht, da Facebook bzw. WhatsApp die Bilder auf Ihren Servern festhält, und er bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Häckchen für die Bestätigung angekreuzt hat. Ob WhatsApp/FB das Bild für 'ne Pornowerbung benutzt oder Sie es weiterschickt (ohne Bild) ist relativ egal.
Ich habe es selber schon erlebt, und die Anzeige wurde aufgelöst.
MFG
Sagt ein 15 jähriger Teenager und hat das Gefühl, von den geltenden Gesetzen die absolute Ahnung zu haben.. ;-)
Dass du keine Ahnung hast, wissen wir inzwischen, danke.
Wenn ich ein Bild auf Facebook veröffentliche habe ich dennoch die Reche am bild, auch wenn ich einige davon an Facebook abtrete. Wenn du mein Bild nun "klaust" könnte ich dich erfolgreich verklagen.
Benutze Google, wenn du schon dein Hirn nicht benutzen kannst.
Danke für deine Bestätigung.
Aber niemand kann doch beweisen das er er ist?
Dir fehlen die Bildrechte, zudem wird kein Gesicht benötigt um eine Person zu identifizieren.
strafbar nicht aber ein Vertrauensbruch!
Gegenfrage, wie anstandslos kann man sein und nach 4 Jahren Beziehung die beste Freundin seiner mittlerweile damaligen Freundin Vögeln?