Darf Hauptgartentor versperrt werden wenn es der einzige Rettungsweg ist?

4 Antworten

Eigentlich hat jeder Grundbesitzer einen Schlüssel für alle Tor und vor allem das Tor für die Rettung.

Wie kommen denn die Nutzer sonst auf das und aus dem Gelände, wenn das Tor ständig verschlossen ist? Gibt es in der Satzung eine Zeitangabe von wann bis wann sich Personen dort aufhalten dürfen? Gibt es den Hinweis, das außerhalb dieser Zeiten das Tor verschlossen wird?

Eine Strafbarkeit wäre zu prüfen, wenn der Fall tatsächlich eintreten würde. Dann gibt es sicherlich auch Mittel und Wege, das Tor ohne Schlüssel mit Gewalt zu überwinden. Das würde dann durch den rechtfertigenden Notstand abgedeckt.

Je nach Fallage könnte fahrlässige Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung im Raum stehen. Das sind aber alles absolute Straftaten und keine fiktiven.

Der Einbau eines Panikschlosses wäre ein Vorschlag, den man dem Vorstand unterbreiten kann. Damit kann das Tor von außen unzugänglich unter Verschluss gehalten werden, Personen können aber von innen das Tor öffnen. Vorausgesetzt natürlich, das sich außer dem Patienten noch andere dort aufhalten, sonst würde die Feuerwehr sicherlich mit dem richtigen Werkzeug sehr schnell Zugang erhalten.

BigRonMd 
Beitragsersteller
 14.05.2018, 12:59

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die anderen Antworten mit einbezogen werde ich das insgesamt alles prüfen lassen.

echt toll das ihr euch so schnell gemeldet habt

Ist der Zuweg als Flucht- oder Rettungsweg ausgezeichnet oder festgelegt, dann darf nicht (von innen) versperrt werden.

Wenn nicht, dann ist es nicht klug, aber nicht direkt verboten. Ich würde hier eher mal bei den Rettungsdiensten anfragen, ob eine sachliche Begehung angeboten wird.

BigRonMd 
Beitragsersteller
 14.05.2018, 12:57

es ist kein gekennzeichneter Rettungsweg. Es handelt sich um ein zweiflügliges Tor. Ein Schlüssel für die Fußgänger ist vorhanden aber der große Flügel ist dauerhaft verschlossen. Es geht ja einfach darum das der Weg per Rettungswagen schneller zurückgelegt ist als zu Fuß und wie bei meiner Mutter letzte Woche haben diese Sekunden echt den Ausschlag gegeben.

Danke für die Infos und ich werde mich beim örtlichen Rettungsdienst erkundigen.

vielen vielen Dank

Handelt es sich um eine gekennzeichnete Feuerwehreinfahrt? Ansonsten könntest du vielleicht die Gemeinde bitten sich die Örtlichkeiten anzusehen um festzustellen ob das Tor zu einer amtlichen Feuerwehreinfahrt zu machen.

Eine Feuerwehrzufahrt, soweit sie amtlich festgestellt wurde, erfolgt in der Regel im Rahmen einer Auflage in Zusammenhang mit einer Baugenehmigung. Insoweit ergibt sich hierfür eine bauordnungsrechtliche Zuständigkeit. Amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt sind als bauliche Gegebenheit hinzunehmen. Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Feuerwehrzufahrt-auf-privater-nichtoeffentl-flaeche--f43597.html

Dann darf das Tor keineswegs verschlossen sein, bzw. so, dass die Feuerwehr dennoch problemlos das Tor öffnen kann.

Die Strafbarkeit wäre ansonsten auf Privatrechtlicher Basis festzustellen, wenn es nachzuweisen ist, dass man darauf aufmerksam gemacht hat, das Tor alleine deswegen schon offen zu halten, weil bei Brand oder in deinem Fall schnelle Hilfe, keine Zuwegung möglich war... Ich würde das Ganze nochmals schriftlich an den Gartenverein schreiben und auf die möglichen Gefahren hinweisen. Zudem zur Gemeinde um prüfen zu lassen, ob man das Tor zu einer offiziellen Feuerwehreinfahrt machen kann...

BigRonMd 
Beitragsersteller
 14.05.2018, 12:59

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die anderen Antworten mit einbezogen werde ich das insgesamt alles prüfen lassen.

echt toll das ihr euch so schnell gemeldet habt