Ist es möglich betrunken eine Anzeige bei der Polizei zu machen

12 Antworten

Liegt im ermessen der Polizisten, ob sie dich für zurechnungsfähig halten oder nicht. Im schlimmsten Fall schicken sie dich nach Hause und du sollst morgen wieder kommen.

Wenn du nur 1 Bier getrunken hast bist du zwar unter Alkoholeinfluss aber da würde keiner davon reden, dass du nicht mehr weisst, was du tust.

Solltest du aber stockbesoffen und das auch offensichtlich sein, dann wird kein Polizist eine Anzeige aufnehmen.

Hallo xFranceska,

eine Anzeige bei der Polizei ist nichts weiter als eine Mitteilung an die Polizei, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat.

Es spielt keine Rolle, ob:

  1. derjenige Geschäftsfähig

  2. Voll zurechnungsfähig

  3. voll Schuldfähig oder nicht

  4. ob er betrunken ist

  5. ob er Drogen konsumiert hat

  6. wie alt der Anzeigende ist. Selbst ein Kind kann eine strafbare Handlung anzeigen.

Ist die Anzeige erst einmal erfolgt, leitet die Polizei gegebenenfalls ein Strafverfahren ein. Der Ablauf des Strafverfahrens ist wie folgt:

  1. Die Polizei schreibt eine Strafanzeige

  2. Die Polizei ermittelt, was an dem Tatvorwurf, den der Anzeigende mitgeteilt hat dran ist.

    • Dazu sammelt sie Beweise
    • dazu befragt sie Zeugen
    • dem Beschuldigten wird die Möglichkeit egeben sich zu der Sache zu äußern
  3. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, wird die Ermittlungsakte der der Staatsanwaltschaft zugesendet.

  4. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob genügend Beweise oder Indizien vorliegen um einen Strafbefehl zu erlassen oder gegebenenfalls eine Hauptverhandlung anzusetzen.

  5. In der Hauptverhandlung prüft dann der Richter die gesamte Akte.

Wenn bei dem ganzen Ermittlungsverfahren der einzige Beweis dafür, dass Du eine Straftat begangen hast, die Aussage Deines Freundes (man spricht von einem Personenbeweis) ist, ist natürlich zu prüfen, ob die Aussage überhaupt aufgrund des hohen Alkoholpegels glaubhaft, plausibel und nachvollziehbar ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Ja, dies ist möglich.

Sobald die Polizei zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat hat, muss sie gem. §§163 I S.1 i.V.m. 152 II StPO handeln. Somit ist es vollkommen egal, ob die Person geschäftsfähig ist. Auch durch ein kleines Kind kann die Polizei Kenntnis von einer Straftat erlangen und das ist ja auch nicht geschäftsfähig.

Bei einem Strafantrag mag die Sache anders aussehen, aber das ist in diesem Moment zweitrangig. Der kann auch nachgereicht werden.

In der Praxis werden Betrunkene Personen jedoch oftmals wieder nach Hause geschickt, auch wenn dies so nicht korrekt ist.

Gruß

Selbst wenn Du völlig besoffen bist kannst Du eine Anzeige machen, denn eine Anzeige alleine macht noch gar nichts. Bei einer Anzeige entscheidet die Polizei in eigener Verantwortung ob sie weitere Ermittlungen anstellt oder nicht. Wenn dann weiter ermittelt wird oder ein Strafverfahren eröffnet wird, dann bist Du eh nur Zeuge und Deine Zeugenaussage kannst Du auch nüchtern wiederholen.

würde es nicht tun.

am besten fährst dann noch mit auto hin und du lässt den führerschein direkt da oder was?

beki.fft bemerken sie allerdings nicht unbedingt.

AntwortRetter93 
Beitragsersteller
 23.04.2014, 17:16

Wer sagt denn dass ich es tun möchte??? Ich bin schwanger, mein problem ist grad nur dass mein ex mich angezeigt hat und ich weiss dass er zu dem zeitpunkt alkoholosiert war und das nich wenig !!