Kann die Polizei das Fahrrad "beschlagnahmen", wenn man es betrunken schiebt?

7 Antworten

Eine Beschlagnahme kann z.B. aus Gründen der präventiven Gefahrenabwehr erfolgen.  Für das Radfahren gibt es auch eine Fahruntauglichkeits-Promille-Grenze. Klar, - die Person hat das Rad ja deswegen geschoben; ich könnte den Unmut gut nachvollziehen. 

Wenn aber - objektiv aus Sicht der Polizisten - Grund zur Annahme besteht, dass das geschobene Rad zu einem späteren Zeitpunkt gefahren werden könnte  und dadurch nicht nur die eigene Sicherheit des Fahrers, sondern auch die Gefahr der anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wird, kann das eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahmung im Einzelfall m.E. rechtfertigen. Die Polizisten kennen die Person ja nicht und können nur die Situation beurteilen. 

Es gibt auch für das Radfahren eine Obergrenze für den erlaubten Alkoholspiegel. Und wenn du dein Fahrrad schiebst, dürfen sie davon ausgehen, dass du wieder aufsteigst sobald sie aus dem Blick sind.

Quasi zu deinem eigenen Schutz werden sie es dann wohl beschlagnahmen. Ich glaube Strafe zahlen dürfen sie dich dafür aber nicht lassen.

melman86c  09.10.2017, 12:38

Sie dürfen also davon ausgehen, dass du aufsteigst. Soso.

Ja, wenn es z.B. als gestohlen gemeldet ist.

Maxine088 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 12:14

und wenn es das eigen ist (Um bestimmt nicht weiterzufahren)

Betrunkenen werden ja auch die Autoschlüssen abgenommen - zu ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.

Nachdem ein Fahrrad üblicherweise keinen Schlüssel hat, dürfen sie auch das ganze Rad in Sicherheitsverwahrung nehmen.

Ja, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass man doch noch fährt, bzw. fahren will.