Keine oder milde Strafe unter Alkoholeinfluss?
Stimmt das wenn man z.B ziemlich betrunken ist und sagen wa mal 2 Promille hat und eine Straftat begeht z.B Sachbeschädigung, bekommt man ja trotzdem eine Anzeige. Wird das dann vor Gericht bewertet oder muss man mildere Strafen rechnen wenn man besoffen ist und keine Ahnung hatte was man getan hat?
4 Antworten
Mir hat mein damaliger Anwalt Knallhart ins Gesicht gesagt, ich hätte noch mehr Promille haben müssen bei meiner Alkoholfahrt. Dann wäre ich als unzurechnungsfähig bei Gericht eingestuft worden.
Auch wenn es nicht im Gesetz stehen mag-es gibt da eine ,,Schmerzgrenze“, die allerdings unterschiedlich hoch sein kann. Kommt auf das Bundesland und die Richter an.....
Der Rausch hilft nicht, selbst wenn man eigentlich nicht mehr zurechnungsfähig ist.
Nicht wenn man sich betrinkt, um eine mildere Strafe zu kriegen.
Du musst beweisen, daß du betrunken warst und auch dann werden die gezielt Fragen stellen.