Anonymer Hinweis wirklich anonym?
Darf die Polizei im Fall einer Anzeige gegen unbekannt meine Nummer zuordnen? Ich habe der Polizei einen Hinweis gegeben, der sich als falsch heraus gestellt hat. Nun hat die Person, die der Hinweis betoffen hat, eine Anzeige gegen unbekannt gestellt.
Darf die Polizei meine Handynummer zurückverfolgen?
Es ging um was kleines.
5 Antworten
Warum handelt die Polizei überhaupt bei einer Kleinigkeit, die auch noch anonym "gepetzt" wird? Da stimmt doch schon was nicht. Konsequenter Weise wird dann ein solcher Denunziant mit allen Mitteln verfolgt!
Zur Klärung eines Sachverhaltes kann die Polizei die Nummer zurück verfolgen. Es kann auch passieren, dass du befragt wirst. Stellt sich heraus, dass du bewusst eine Falschaussage getroffen hast, kannst du Ärger bekommen.
Dankeschön
Die Gegenanzeige dürfte auf § 164 StGB lauten, falsche Verdächtigung. Da der Anruf belegt ist, zudem ein zureichender Anfangsverdacht gegeben ist, darf sie es selbstredend. Dies dürfte sie übrigens schon, wenn sie Dich als Zeugen benötigte.
Auch wenn es anfänglich etwas "kleines" gewesen sein sollte (es kann nur kein reines Antragsdelikt gewesen sein, ansonsten hätte die Polizei erst gar nicht ermitteln dürfen, da kein Strafantrag vorliegt, was dann "klein" schon wieder relativiert), so ist jetzt ein Offizialdelikt angesagt (§ 164 StGB), Strafmaß bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe.
Im Grunde kann die Polizei das, auch wenn eine Nummer unterdrückt ist, ist sie nicht wirklich anonym. Man kann alles nachvollziehen.
ABER: Wenn es keine große Sache ist, wird niemand den Aufwand betreiben.
Es gab eine Gegenanzeige, was nur § 164 StGB betreffen kann. Dann ist der Anrufer nicht mehr Zeuge, sondern Beschuldigter bei einem Offizialdelikt.
Trotz Anzeige?
Wenn die Staatsanwaltschaft den Auftrag dazu gibt, dann darf die Polizei das.