Ist es erlaubt wenn der Vermieter aus einer WG Airbnb macht ohne Zustimmun?
Hier herscht folgende Situation: Wir waren eine 2er WG und der letzte Mitbewohner zog fristgerecht aus. Ich fand keinen neuen und der Vermieter suchte nicht. Abgesehen von meinem Zimmer soll aus der Wohnung Airbnb werden. Kann der Vermieter hier tun und lassen was er will oder braucht er hierzu meine Zustimmung. Ich bin dankbar für jeden Sachkundigen Rat. Lieben Dank
4 Antworten
Ob der Mietvertrag durch eine Vokabel "Wohngemeinschaft" erweitert wurde, spielt keine Rolle bei der mietrechtlichen Betrachtung, weil die Wohngemeinschaft keine Kategorie des BGB ist.
Du hast ein Zimmer gemietet und dir wurde die Benutzung von Bad, Küche, Flur erlaubt. Gleiches gilt auch für den zweiten Mieter. Du musstest damit rechnen, dass der 2. Mieter auszieht nach Ende seines Mietvertrages und ein neuer Mieter einzieht. Dabei hast du kein Mitspracherecht.
Der Vermieter hat keinen Grund deinen Mietvertrag zu kündigen. Dagegen kannst du ordentlich kündigen, wenn dir die neue Situation in der Wohnung nicht passt.
Der Vermieter kann tun und lassen, was er will.
Dein Krähen hat keine Grundlage im BGB.
also das ist keine einfache Angelegenheit. Als Grundlage wäre hier mal der Mietvertrag zwischen Dir und dem Vermieter zu prüfen. Was genau ist darin enthalten.
Wenn im Mietvertrag nur von einer Wohngemeinschaft die Rede ist, dann könnte das mit Airbnb nach hinten losgehen, denn dazu müsste er m.E. mit Dir einen neuen Mietvertrag machen.
Ist jedoch nur ein Zimmer mit Nutzung von Küche und Bad vermietet, dann ändert sich am generellen Mietvertrag zwischen Dir und dem Vermieter nichts.
Dumm finde ich, dass er offenbar nicht vorher mit Dir spricht, denn das ist schon ein gewaltiger Einschnitt in die Privatsphäre und ein Unterschied, ob ein fester Mieter über Zeitraum X oder ständig wechselnde Personen mit einem die Wohnung teilen.
So dürfte das m.E. auch eine eventuelle Rechtsprechung sehen und aus diesem Grund kann ich mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht. Zumindest solltest Du damit aber ein Sonderkündigungsrecht haben.
Bevor man sich jedoch auf die rechtliche Seite stellt, würde ich mich mit dem Vermieter mal beim Bierchen zusammensetzen und die Sache besprechen. Alle Vor- und Nachteile auf den Tisch bringen. Dann kannst Du auch Deine Bedenken äußern.
Im Mietvertrag ist die Wohnung klar als WG bezeichnet. Problem ist er wird es an eine Person vermieten die mit seiner Zustimmung Airbnb macht. 600€/Monat für ein 12m2 Zimmer. Und der Vermieter sagt zu allem ok.
Was hast du denn gemietet? Die ganze Wohnung oder nur ein Zimmer mit Küchen-/Badbenutzung?
1 Zimmer mit Küche und Badnutzung und Balkon
Dann darf er das.
Dürfte er mir am Ende deswegen auch kündigen nur weil er die ganze Wohnung nutzen will dafür
Da bin ich mir nicht so sicher. Zwar ändert das den Mietvertrag nicht, aber die Mietumstände ändern sich drastisch. Es ist ein massiver Einschnitt in die Privatsphäre des aktuellen Mieters bei ständig wechselnden Mitbewohnern.
Rest siehe meine Antwort
Genau deswegen frage ich ja
nein kann er nicht!