Ist es erlaubt ohne Absprache mit dem Vermieter einen elektronischen Fensterrolladenmotor einzubauen?

Hier das Gerät, welches ich verbauen würde. - (Motor, Rolle, Jalousie)

6 Antworten

An Deiner Stelle würde ich einfach mal mit dem Vermieter reden. Vielleicht hat er gar nichts dagegen und Du kannst es beim Auszug so lassen und musst es nicht zurückbauen.

Immerhin ist die Wohnung dadurch etwas mehr Wert.

Sag dem Vermieter, dass du das gerne machen möchtest und ob er evtl. einen Teil der Kosten übernimmst, wenn Du es bei Auszug so lässt. Ein Versuch ist es Wert.

Nicht alle Vermieter gehen darauf ein, aber es gibt auch richtig nette.

molleyo 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 17:40

Kenne meinen Vermieter, das wird er nicht wollen.

Möchte nur schonmal wissen ob ich das jetzt machen kann oder später Ärger damit habe und nach 2 Tagen wieder alles rückgängig machen muss.

Wie ich das jetzt verstanden haben werde ich das nun beruhigt machen können.

Falls er das dann sieht werde ich sagen, sobald ich ausziehe ist alles wie vorher und er kann mir nichts.

Allexandra0809  14.01.2016, 17:42
@molleyo

Wenn Du das wieder rückgängig machst, wenn Du ausziehst, dann ist es auch kein Problem. Du kannst ja auch Deine Fensterrahmen innen in lila oder rosa streichen, wenn es Dir gefällt. Beim Auszug müssen sie eben so sein, wie sie beim Einzug waren. Genauso ist es mit dem Rolladen.

Das ist denke ich mal vom Mietvertrag abhängig. Wenn es dort nicht geregelt ist am besten vorher noch mal nachfragen. Ich an deiner Stelle würde es einfach machen. Es geht doch nur darum die alte Rolle welche schon in der Wand eingelassen ist gegen eine elektrische auszutauschen oder?

LG Pagefreak

molleyo 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 17:29

Ja und das Loch 2 cm vergrössern. Bin aber bereit beim Auszug alles in den alten Zustand zu hinterlassen. Gegebenenfalls neue ohne Motor zu kaufen

Pagefreak  14.01.2016, 17:34
@molleyo

Dann sollte dies kein Problem sein! Wenn du alles bei evtl. Auszug wider in "original" Zustand bringst. 2cm sind ja nicht viel und auch schnell wieder dazu gespachtelt :)

Hallo,

dies ist ein elektrischer Gurtwickler. einfach mal schauen ob es einen passenden gibt. Wenn nein ist es etwas schwieriger, denn der Gurtwickler wir oben und unten am Gurtwicklerkasten angeschraubt. Das bedeutet, das du ggf den Gurtwicklerkasten austauschen mußt, einfach 2 cm rausstemmen geht nicht, da dort meisten ein Kunststoffkasten im Mauerwerk sitzt. Müßte also ein neuer Gurtwicklerkasten in der größeren Variante eingebaut werden. Machbar aber aufwendigund der Vermieter sollte Bescheid wissen. Nachher nichts mehr zu sehen und bei Austzug einfach den passenden mechanischen Gurwickler wieder einbauen. Wird der Gurtwickler über einen Stecker mit dem Netz verbunden ist das kein Problem, du hast nur dann immer das Kabel da hängen.

Bitte mal ein Bild von der Einbausituation machen dann kann man mehr sagen.


Gruß


#1 Da gibt es günstigere Modelle die auch gut sind. Ich habe die von Chamberlain aus dem Baumarkt.

#2 Wenn Du ausziehst mußt Du es ggfs. rückgängig machen. Wenn der Vermieter nicht ganz doof ist, ist es eine Aufwertung der Wohneinheit wenn Du es drinnen läßt.

Solange du nix beschädigst kannst du machen was du willst; nur beim Auszug muss der Urzustand wieder hergestellt werden.