Ich möchte bei meinem Verlobten einziehen. Mietrecht?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

... und irgendwann, nachdem sich viele schon den Kopf zerbrochen und ihre Finger wund geklopft haben, schreibst Du so zwischenrein, dass da noch die Schwester Deines Verlobten als weitere Hauptmieterin in der Wohnung wohnt.

Aber selbst das spielt keine Rolle. Als Verlobte darf Dich Dein Freund aufnehmen. Du musst die Erlaubnis auch nicht irgendwie einklagen, sondern Du darfst einfach einziehen. Ist der Vermieter dann nicht einverstanden, weil Dein Freund nicht gefragt hat oder Ihr Euch über das Verbot einfach hinweg gesetzt habt, könnte er eine Abmahnung schicken, die dann gegenstandslos wäre und anschließend eine fristlose Kündigung, die ebenfalls gegenstandslos wäre.

Schließlich müßte er, um seine Kündigung durchzusetzen auf Räumung klagen und spätestens dann würde er vor Gericht verlieren.

In jedem Fall solltet Ihr Euch das Einverständnis der Mitmieterin am besten schriftlich geben lassen und darin auch gewisse Regelungen treffen, die dafür gelten, wie Ihr Euch intern bei der gemeinsamen Nutzung der Wohnung verhält. Das hat aber nichts mit dem Vermieter zu tun.

Auf gar keinen Fall dürft Ihr einen Untermietvertrag machen, denn Untermietung dürfte erst recht nicht erlaubt sein und hier hätte der Vermieter tatsächlich was mitzureden.

bwhoch2  26.10.2018, 08:38

Danke für die Auszeichnung.

Luscinia666 
Beitragsersteller
 22.10.2018, 10:10

Punkt ist eben nichteinmal die Untervermietung ist im Mietvertrag geklärt worden. ich habe mir den Vertrag mal durchgelesen da steht nämlich GARnichts über den zuzug von dritten. Das ist ebend das was mir und meinem Verlobten Bauchschmerzen bereitet. Darf die Nachbarin nichteinmal mitreden wenn sie die Hausverwaltung führt? denn soweit ich weiß dürfte sie das nur wenn sie auch im mietvertrag als hausverwaltung aufgeführt würde, was ebenfalls nicht der fall ist.

bwhoch2  22.10.2018, 10:31
@Luscinia666
da steht nämlich GARnichts über den zuzug von dritten

Wenn dazu nichts im Mietvertrag steht, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch:

  1. Lebenspartner darf einziehen.
  2. Untervermietung ist nur nach Zustimmung durch den Vermieter erlaubt.

Und: Die Nachbarin darf auch nicht mitreden, wenn sie die Hausverwaltung führt. Schließlich ist sie nicht Eigentümerin des Hauses oder der Wohnung und somit in keinerlei Vertragsverhältnis zu Euch.

denn soweit ich weiß dürfte sie das nur wenn sie auch im mietvertrag als hausverwaltung aufgeführt würde, was ebenfalls nicht der fall ist.

Sie müßte dann im Mietvertrag zu allen rechtlichen Handlungen im Auftrag des Vermieters bevollmächtigt sein. Dann würde sie praktisch die Rolle des Vermieters übernehmen. Steht davon nichts im Mietvertrag und kann sie auch sonst keine solche Vollmacht vorweisen, hat sie Euch gegenüber keinerlei Befugnis.

johnnymcmuff  22.10.2018, 19:50
@Luscinia666

ich habe mir den Vertrag mal durchgelesen da steht nämlich GARnichts über den zuzug von dritten.

Wie ich schon schon schrieb, Ehepartner, Verlobte, Eltern usw. zählen nicht als Dritte.

johnnymcmuff  22.10.2018, 20:04
@bwhoch2

Wenn dazu nichts im Mietvertrag steht, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch:

Würde da was stehen wäre es in diesem Fall nicht wirksam, weil Verlobte nicht als Dritte gelten sonder wie z.B. die Eltern und da braucht es keiner Erlaubnis.

Pro forma benötigst du die Zustimmung des Vermieters. Um diese also schriftlich nachsuchen mit Benennung der Verlobten. Versagen dürfte er diese nicht, Wohnraum ist ausreichend und Nachbarmieter haben absolut kein Mitsprache- bzw. Entscheidungsrecht.

Nur für Ehepartner, Kinder und Eltern sowie eingetragene Lebens-Partner reicht eine Information des Vermieters aus (eine Zustimmung nicht erforderlich).

Ich würde empfehlen, dass ihr euch eine andere Wohnung sucht, denn dort habt ihr keine Ruhe - auch wenn er dich von gesetzes Wegen einziehen lassen muß.

Luscinia666 
Beitragsersteller
 21.10.2018, 17:03

Dies ist leider Momentan aus finanziellen gründen nicht möglich wie bereits erwähnt gehe ich nächstes Jahr in eine ausbildung.

Den Zuzug des Partners muss  der Vermieterin der Regel zustimmen. 

Nur in Ausnahmefällen kann der Vermieter es verbieten.

Allerdings steht im Mietvertrag Folgendes unter §20 Sonstige Vereinarungen, : Zitat: "Absprache der Mietparteien". Worauf er beharrt dass wir dadurch die Zustimmung der Nachbarn bräuchten um meinen Zuzug zu gewährleisten. 

Die Klausel ist unwirksam.

Die Nachbarn haben da gar kein Mitspracherecht.

Hier habe ich auch einen Link bezüglich Erlaubnis des Vermieters:

https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/recht-und-urteile/nachzug-des-partners.html

Dein Verlobter hat dem Vermieter gegenüber nur eine Informationspflicht und muss sich nicht die Erlaubnis des Vermieters einholen.

Nachzulesen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/untermiete-und-aufnahme-dritter-in-die-mietwohnung-was-sie-wissen-sollten_100127.html

Dein Verlobter schreibt also dem Vermieter per Einwurf das ab dem ... seine Verlobte ... mit in Wohnung zieht.

Der Vermieter darf dann die Nebenkosten, die nach Personen abgerechnet werden, anpassen.

Eine Mieterhöhung oder ein neuer Mietvertrag darf bzw. muss nicht gemacht werden.

Luscinia666 
Beitragsersteller
 21.10.2018, 17:47

Nur Interessehalber, sind sie Anwalt oder woher wissen sie so viel darüber?

johnnymcmuff  21.10.2018, 17:51
@Luscinia666

Nein. ich bin Vermieter und seit über 7 Jahren befasse ich mich mit Mietrecht.

Ich habe mir viel Wissen hier auf dieser Seite durch andere Experten aber auch durch googeln angeeignet. Aber Mietrecht ist so komplex und ändert sich, dass auch ich nicht immer fehlerfrei bin.

Hier bin ich mir zu 100% sicher und habe es ja auch mit Links belegt.

Gerhart  22.10.2018, 08:32
@Luscinia666

Anwälte dürfen auf dieser Kommunikationsplattform keine Ratschläge erteilen.

johnnymcmuff  22.10.2018, 19:47
@Gerhart

Komisch, hier ist aber ein Anwalt für Arbeitsrecht der oft seine Einschätzung/ Empfehlung abgibt; hat auch ne eigen Internetseite.

der Vermieter und auch die Nachbarn können den Zuzug von Verlobten nicht verhindern .. dieser Passus im Mietvertrag dürfte daher einfach rechtswidrig und damit ungültig sein ...

die Wohnung wäre mit zwei Personen auch nicht überbelegt etc.