Ist es erlaubt, eine Überwachungskamera für meinen angemieteten Parkplatz zu installieren?

7 Antworten

Man hat das Recht zu entscheiden, ob man gefilmt oder fotografiert werden möchte. Die Kamera darf also nur das Auto und die unmittelbare Umgebung erfassen. Wenn es z.B. auch den Eingang des Nachbarhauses erfaßt, darf der sich beschweren.

Es gab sogar schon Verbrecher, die bei der Tat gefilmt wurden, die sich darauf berufen wollten. Zum Glück erfolglos.

Um jeden Streit zu vermeiden, würde ich mit möglich betroffenen Nachbarn darüber reden. Bieten ihnen an einen Blick in die Kamera zu werfen um den Bildausschnitt zu sehen. Stelle den so ein, dass alle damit leben können.

Wenn dann alle wissen, dass die Kamera läuft, ist das ja auch eine Form der Abschreckung. Mitgefilmte Nachbarautos werden ja auch geleich mitgeschützt. Vielleicht überzeugt es sie ja.

NapoleonHill 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 23:00

Danke für die ausführliche Antwort. Das Thema ist, dass links und rechts von meinem Parkplatz jeweils noch ein Parkplatz ist. Der wird zwangsweise mitgefilmt...... und einen dieser Nachbarn verdächtige ich auch, dass meinem alten Wagen angetan zu haben.... :D 

Die Überwachungskamera darf nur den Parkplatz erfassen, öffentliche Bereiche wie z.B. ein Gehweg vor dem Parkplatz dürfen nicht aufgenommen werden. Zudem muss in Deutschland durch ein gut lesbar angebrachtes Schild auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht werden. 

Wenn das Grundstück dir gehört darfst du.

NapoleonHill 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 22:58

Was verstehst du daran nicht, wenn ich in die Beschreibung schreibe, dass der Parkplatz angemietet ist? 

Ob es dann gerichtlich verwertet werden kann ist fraglich. Und ein Schild mit dem Hinweis Videoüberwacht ist ratsam. Wie die eindeutige Rechtslage ist in deinem Fall weis ich leider nicht.

Ist ja Privat Grundstück oder nicht?Bei privat grundstücke kannst du tun und lassen was du willst

wanted98  03.11.2015, 22:59

Dann musst du die jenigen fragen ob es in Ordnung ist das du eine Kamera installierst.Ich glaub nicht das die was dagegen hätten :)

NapoleonHill 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 22:57

Naja, neben mir links und rechts ist auch jeweils 1 Parkplatz. Die würde ich theoretisch gesehen mit aufnehmen müssen....

loewenherz2  04.11.2015, 01:36
@NapoleonHill

das wäre verboten/strafbar

das Aufzeichnen ! nicht das Beobachten