Parken, Parkrecht in einer Spielstraße?

4 Antworten

  1. In den markierten Parkflächen darf grundsätzlich Jedermann parken.
  2. Die Fahrzeuge müssen innerhab der Markierungen geparkt werden (Ausser Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen). Sind sie zu breit oder zu lang müssen sie woanders geparkt werden, Wohnort und Beruf des Halters ist ohne Belang.
  3. Man darf grundsätzlich nur in den markierten parkflächen parken. Siehe Anlage 3 Abschnitt 4 zur StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen

zu 4.: Wenn dort Parkflächen markiert sind oder zum Ein- oder Aussteigen sowie Be- und Entladen ja, allerdings ist die Behidnerung anderer Verkehrsteilnehmern zu vermeiden.

Nordseefan  21.02.2019, 18:43

genau so und nicht anderes

Schnarchix  21.02.2019, 21:15

Volle Zustimmung. :-)

Useless00 
Beitragsersteller
 21.02.2019, 18:42

Alles klar, Danke!

1...die Parkplätze sind für alle, die dort "zu tun" haben....ob Besuch, der Versicherungsvertreter oder der Handwerker ist egal.

2....natürlich dürfen die Anwohner, bzw. von ihnen beauftragte Handwerker ihre Fahrzeuge dort parken....natürlich ohne Schäden anzurichten oder die durchfahrt zu sehr einzuengen....

3....Ja! Bei Zuwiderhandlungen könnte schon mal ein "Ticket" hinter dem Scheibenwischer klemmen und manche Nachbarn rufen auch direkt die Polizei, wenn ihnen solches Parkverhalten auffällt (also nicht unbedingt denken "ruhige Ecke hier, da kommt schon keiner und schreibt auf...."

4....definitiv nicht! Man behindert die Anlieger und im schlimmsten Fall Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst.

Useless00 
Beitragsersteller
 21.02.2019, 18:48

Danke!

Zu 2. es geht um einen Firmenbus eines Bewohners, der immer relativ weit auf der Straße steht.

Zu 3. leider fühlt sich kein Nachbar angesprochen die Polizei zu rufen, hier läuft aber auch leider keiner rum und verteilt Strafzettel.. das wäre auch zu schön um wahr zu sein.

Tuedelsen  21.02.2019, 19:06
@Useless00

zu "zu 2."...vielleicht mal freundlich darauf ansprechen...manchmal ist den betreffenden Personen gar nicht bewusst, dass sie andere behindern oder gar Einsatzfahrzeuge nicht durchkommen würden.

zu "zu 3".....mir schon passiert...als Handwerker. Ein Anwohner hat tatsächlich die Polizei gerufen, weil ich zwar nicht "behindernd", aber trotzdem außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt hatte.

Useless00 
Beitragsersteller
 21.02.2019, 19:10
@Tuedelsen

Den Nachbarn werde ich auf keinen Fall ansprechen! Wenn es um einen anderen gehen würde, täte ich das sofort, aber dieser ist wirklich sehr sehr unfreundlich das ich mich einfach nicht traue..

Als Handwerker ist das auch meiner Meinung nach kein Problem auf der Straße zu parken, aber wenn Bewohner oder Besucher jeden Tag auf der Straße stehen und denken es wäre Ihr gutes recht, weil diese zu faul sind 2m weiter zu laufen, ist das einfach falsch und unverschämt.

Tuedelsen  21.02.2019, 19:26
@Useless00

...naja...als Handwerker habe ich mich genauso an die StVO zu halten wie jeder andere auch...insofern war der anzeigende Nachbar im Recht. Nur blöd, wenn man Material und Werkzeug über weitere Strecken transportieren muss und wegen benötigter Kleinteile jedes mal weit laufen muss, weil das Auto gefühlte 2 km entfernt steht.

Nervt es denn andere Nachbarn nicht, wie rücksichtslos sich dieser eine Nachbar verhält? Man könnte sich zusammenschließen....oder (...ich weiß, leicht gesagt) seinen inneren Schweinehund überwinden und ihn trotzdem ansprechen.....er wird wohl nicht gleich zuschlagen. Und wirklich schön ist es nicht, wenn jemand mit seinem unerwünschtem Verhalten durchkommt, weil niemand sich traut, ihm Paroli zu bieten.....

Useless00 
Beitragsersteller
 21.02.2019, 19:55
@Tuedelsen

Ja, also rechtlich gesehen war es in Ordnung die Polizei zu rufen, menschlich gesehen ist eher fraglich :)

Ja, jeder Nachbar ist angenervt, man redet in der ganzen Straße schon über Ihn und einen Spitznamen hat er auch schon, ich weiß total unmenschlich von uns.. mich nervt es ja auch das er damit durch kommt, gerade weil zu dem falsch parken ja auch noch zu schnelles fahren kommt (statt Schritttempo, 30-40 km/h) aber keiner fühlt sich angesprochen mal was zu sagen, mich eingeschlossen. Aber mal gucken wie lange ich mir das noch ansehen werde, jetzt wo ich weiß wie es rechtlich genau aussieht :)

Tuedelsen  22.02.2019, 15:41
@Useless00
 man redet in der ganzen Straße schon über Ihn und einen Spitznamen hat er auch schon, ich weiß total unmenschlich von uns..

...finde ich nicht! Wer sich außerhalb der Gesellschaft stellt und meint allgemein gültige Regeln und Normen gelten nicht für ihn, ist halt asozial und muss halt damit rechnen, von seinem Umfeld entsprechend tituliert zu werden.

Useless00 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 18:02
@Tuedelsen

Super Danke! Habe mich schon total geschämt weil ich dachte wir wären jetzt schlechte Menschen.

1. Für jeden, der dort parken möchte.

2. Innerhalb der markierten Parkflächen dürfen sie ihre Autos abstellen.

3. Nur auf gekennzeichneten Flächen.

4. Wenn im Wendehammer Parkplätze markiert sind, darfst du dort parken.

Useless00 
Beitragsersteller
 21.02.2019, 18:41

zu 2. also wenn der PKW quasi nen halben meter rausragt nicht?

zu 4. Nein keine Parkplätze innerhalb des Wendehammers, es geht um die Straße selber.

*Verkehrsberuhigter Bereich, falls es dort einen Unterschied gibt.