Ist es bereits verboten seine Wohnung auch für Hobbies oder Künstlerische Tätigkeit/handwerkliche Tätigkeiten zu nutzen?
Ich möchte gerne etwas in meiner Wohnung bauen. Leider muss ich dafür die nächsten Tage Metall mit dem Hammer bearbeiten. Das macht Lärm ist aber weniger Laut als normaler Metallwerkstattlärm. Nun hat mir der Hausmeister aber gesagt dass ich damit aufhören muss. Ich habe bei der Hausverwaltung angerufen und gefragt wie das jetzt ist und die meinten ich dürfte diese Arbeiten überhaupt nicht ausführen und falls es sich um eine gewerbliche Nutzung handle sogar eine Kündigung bekommen könnte. Wie sieht das jetzt aus, ich bin total ratlos, was darf ich jetzt machen und was nicht?
9 Antworten
Sehr schade das du in deinem Kreativen sein gestopt wirst, aber das mit der Lärmbelästigung ist so ne Sache bei dem schon einige den Nachbarschaftsfrieden auf Probe gestellt haben 😟.
Versuchen wir doch mal gemeinsam eine Lösung zu finden...
Wie sieht denn dein Kellerraum aus? Ist das ein abschließbarer Raum oder einer von der alten Sorte mit Holz von einander getrennt?
Ich frage aus dem Grund weil, ein guter Freund hatte mal seinen abschliesbaren Keller für sein lautes Hobby schaldicht gemacht. Dazu legst du den Boden mit Teppich aus, für die Wände und der Decke nimmst du ebenfalls Teppich (kann ruhig ein dünner Teppich aus billigem Material sein) anschließend bedeckst du alles ausser den Boden mit Eierkartons (es muss alles vollständich bedeckt sein (auch die Tür). Die Eierkartons bekommst du umsonst von Märkten die Lose Eier verkaufen. Wichtig ist, daß die Zacken von den Kartons nach außen schauen.
Wenn du das dann hast, hast du einen Schaldichten Raum den man mit einem Tonstudio vergleichen kann. Der Lärm ist dann so dumpf, dass er kaum zu hören, oder gar störend ist. Bei dem Freund hat es funktioniert er komponierte und Produzierte Musik wo er unteranderem auch mit dem Schlagzeug arbeitete.
Leider nur "einer von der alten Sorte mit Holz von einander getrennt"!
Deine Wohnung ist dafür tatsächlich der falsche Ort. Der Lärm ist vermutlich immer noch so laut, dass er andere Bewohner stört und es auch nicht außerhalb der Ruhezeiten gestattet ist, tagelang solchen Lärm in der Wohnung zu machen.
Wie würdest Du als Nachbar reagieren?
Vielleicht ergibt sich daraus schon die Antwort auf Deine Frage.
Falls es sich um Geräusche der normalen Wohnnutzung incl. in beschränktem Rahmen das Üben von Musikinstrumenten handelt, so wärst Du wesentlich freier. Handwerkliche Tätigkeiten in dieser Lautstärke wären in jedem Wohngebiet untersagt, erst recht dann innerhalb eines von mehreren Parteien bewohnten Hauses.
Wenn es sich um Geräusche handelt, die zu einer Renovierungsarbeit unvermeidbar dazu gehören, wäre es wieder was anderes.
Vermutlich spielt Resonanz auch noch eine Rolle. Mich würde das selber nicht stören wenn es außerhalb der Ruhezeiten wäre und nur für 1 Std. am Tag.
Es kommt auf den Zweck an und ob das kein Gewerbe ist. Du darfst auch deine Wohnung nicht als Werkstatt nutzen.
Was ist denn das, was du da herstellen / bearbeiten willst?
Es ist nicht gewerblich, was aber nichts zur Sache tut da die Lärmbelästigung schon als alleiniger Grund ausreicht.
Einfach mal nachdenken - alles was die Nachbarn tierisch nervt, und das ist so ein Gehämmer - darfst du natürlich nicht.
Wenn du in deiner Wohnung zB Bilder malst, wird das keinen stören. Auch gewerblich nicht.
Naja, gewerblich vielleicht schon denn das kann der Vermieter verbieten oder Gewinnbeteiligung verlangen.
Ruhestörung ist selbstverständlich verboten. Dann musst du dir für dein "Hobby" eben eine Räumlichkeit im Gewerbegebiet anmieten.
Wo könnte man denn einen Raum finden der mich nichts kostet und den man für einige Wochen nutzen könnte?
Eine Garage in einem Garagenkomplex . Bei einer freienWerkstatt , mal Bitte Bitte machen ?
Garagen haben wir nicht. Freie Werkstatt? Was ist das denn? Und warum Abstand zum Sonderzeichen?
Na , dann nicht !
Was ist denn eine freie Werkstatt? Meinst du damit ein Projekt das so heißt oder einfach eine Werkstatt die momentan frei ist? Ich habe schon im Industriegebiet nachgefragt die haben nichts leider.
Wissen sie das wiklich nicht ? Das ist eine freie Autoreparatur Werkstatt !
Wat nützt die mir? Ich habe kein Auto!
Die Wohnung bewohne laut Mietvertrag nur ich. Aber es gibt auch in der gesamten Umgebung keine unbewohnten Bereiche außer im Industriepark.
Ja, das Problem ist dass Ruhestörung immer verboten ist, egal welcher Lautstärke, Uhrzeit, Dauer usw. sobald sie nicht absolut für den Wohnzweck notwendig ist. Anmieten kann ich mir leider nichts.
Doch den Vermieter würde das stören wenn ich dort Bilder male. Meine Nachbarn schreien auch schon seit über einem Jahr täglich laut herum, wachsen Wäsche um 22:00 Uhr, hämmern Nägel in die Wand am Sonntag um halb elf etc. Ich klopfe nur für noch etwa ein bis zwei Wochen 20 Minuten insgesamt am Tag auf Alublech herum. Aber da es sich nicht um eine dem Wohnzweck dienliche Tätigkeit handelt muss ich es sein lassen.