Ist es auch Fahrerflucht wenn man nichts bemerkt hat?
Hallo Leute! Ich habe eine frage! Und zwar höre ich beim Auto fahren oft laut Musik und merke so beim Parken auch nicht, wenn ich irgendwo gehen komme. Wenn ich rein theoretisch also beim Parken gehen ein anderes Auto komme, dieses nicht bemerke und dann weg fahre ist das Fahrer flucht?
20 Antworten
Wenn man irgendwo dagegen fährt, dann merkt man in den meisten Fällen das als Fahrer. Es kommt immer auf das Schadensbild an. Ein Gutachter wird feststellen wieviel Kraft notwendig war um diesen Schaden zu verursachen und daraus wird abgeleitet, ob du wirklich nichts mitbekommen hast oder ob du doch, auch bei lauter Musik, etwas mitbekommen haben müsstest. Die Frage ist auch, ob du beim ausparken schon die Musik so laut hattest: ;-)
wenn du dich akustisch so "zudröhnst" dass du nichts ausserhalb des fahrzeugs mehr hören kannst, bist du NATÜRLICH selbst schuld, und mußt mit einer entsprechenden beschuldigung rechnen. sollte mich NICHT wundern, wenn du eine anklage deshalb bekommst.
Nein. Denn Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat die man nur vorsätzlich, also absichtlich begehen kann.
Allerdings wird man in einem solchen Fall immer ganz genau hinsehen und unter Umständen anhand eines Gutachtens feststellen ob man den Unfall bemerkt haben muss. Ein zu lautes Radio ist also keinesfalls als Ausrede geeignet...
Ein zu lautes Radio ist also keinesfalls als Ausrede geeignet...
Richtig. Es wäre sogar unverantwortlich mit zu lauter Musik Auto zu fahren.
Die Fahreignung wird daher wahrscheinlichst angezweifelt.
Denk bitte nach.
Wie soll man sich von einem Unfallort entfernen wenn man nicht weiß das es einen Unfall gab?
Wenn man das "Bemerken" schuldhaft verhindert hat, ist das Entfernen trotzdem strafbar. Ansonsten könnte jeder kommen und behaupten, er hätte die Musik sehr laut gedreht und deswegen den Unfall nicht bemerkt.
Und das steht auch in meiner Antwort:
Allerdings wird man in einem solchen Fall immer ganz genau hinsehen und unter Umständen anhand eines Gutachtens feststellen ob man den Unfall bemerkt haben muss. Ein zu lautes Radio ist also keinesfalls als Ausrede geeignet...
Dies wäre Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort §142 StGb.
Im Auto darfst du die Musik immer nur so laut stellen, dass du einen evtl. Unfall oder nahende Rettungsfahrzeuge auch hörst. Dies gehört zu den elementaren Sorgfaltspflichten.
Ich wage die Vermutung, dass man dich zur MPU schickt, wenn du mit dieser Argumentation versuchst, durchzukommen. Wer derart verantwortungslos handelt, ist nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug verantwortungsvoll zu führen.
Es wäre nicht verboten, wenn du es hättest auch bei gedämpfter Musik hättest nicht hören oder auf andere Weise bemerken müssen.
Im Übrigen spürt man auch im Einparktempo ganz genau, wenn man wo dagegenfährt.
Auch für Dich noch mal:
Man kann sich nur dann unerlaubt von einem Unfallort entfernen wenn man den Unfall auch mitbekommen hat.
Merkt man nichts davon dann ist es unmöglich diesen Straftatbestand zu erfüllen.
Das laute Radio ist lediglich eine OWi.
Und eine MPU ist hier auch nicht möglich.
Wer das behauptet, muss mit einem Gutachten rechnen. Hier wird dann von einem Gutachter festgestellt, ob ein normal aufmerksamer Fahrer den Zusammenstoss hätte bemerken müssen oder nicht.
Das laute Radio an sich ist nur eine OWi. Das stimmt schon. In Verbindung mit dem Entfernen vom Unfallort oder mit dem Nichtbeachten eines Einsatzfahrzeuges mit Sonderzeichen, sieht die Sache eben doch etwas anders aus.
Die "Ausrede" laute Musik wird keinen retten. Im Zweifel muss der Fahrer anhalten und sich vergewissern, ob ein Zusammenstoss vorlag oder nicht.
Im Zweifel muss der Fahrer anhalten und sich vergewissern, ob ein Zusammenstoss vorlag oder nicht.
Im Zweifel dann Ja.
Darum geht es aber nicht in der Frage, und das verkennen hier viele.
Die Frage war: Wenn man durch laute Musik keinen Unfall bemerkt, ist es dann ein Unerlaubtes Entfernen?
Und da kann es nur eine Antwort geben: Nein, wenn man keinen Unfall bemerkt dann wird der Straftatbestand auch nicht erfüllt.
Es obliegt dann der Staatsanwaltschaft zu beweisen ob die laute Musik eine Schutzbehauptung ist und ob man den Unfall tatsächlich hätte bemerken müssen.
Wie laut muß die Musik sein, daß man nicht merkt, wenn man ein anderes Fahrzeug beim Einparken anbumst?
Es obliegt dann der Staatsanwaltschaft zu beweisen ob die laute Musik eine Schutzbehauptung ist und ob man den Unfall tatsächlich hätte bemerken müssen.
Richtig. Die Beweislast für alle Vergehen, die einem vor Gericht zur Last gelegt werden, liegt bei der Staatsanwaltschaft. Aber glaub mir, die Schwelle zum bemerken müssen ist nicht hoch. Einen Zusammenstoss bemerkt man nicht nur akustisch sondern eben auch sensorisch. Die Erschütterung im Fahrzeug ist schon bei sehr kleinen Berührungen spürbar. Und das ist genau das Problem für den, der sich auf laute Musik beruft. Tipp: Staple einfach mal 3 grosse Umzugskartons ineinander, stell sie hinter dein Auto und fahr im Einparktempo rückwärts. Sogar diesen geringen Widerstand spürt man deutlich. Ich würde sogar sagen, dass man eine Kollision eher spürt, als dass man sie hört.
Alles richtig. Nur, darum geht es nicht.
Du denkst eben theoretisch und ich praktisch!
Deine Argumentation verleitet so manchen Unfallverursacher zum Versuch, sich durch die Aussage, "ich hatte die Musik sehr laut und konnte es deswegen nicht hören" aus der misslichen Lage zu befreien. In der Realität kommt dies nur bei sehr leichten "Weichteilkollisionen" zum Tragen.
Aber natürlich hast du Recht: Wenn der Unfall nicht bemerkt werden musste, ist das Entfernen nicht strafbar.
Das "Bemerken" beschränkt sich allerdings nicht nur auf das hören sondern umfasst auch das fühlen. Hier liegt die Gefahr deiner Argumentation.
In meiner Antwort steht unter Anderem auch:
Ein zu lautes Radio ist also keinesfalls als Ausrede geeignet...
Das sollte doch eindeutig sein.
Wenn man gegen ein Hindernis fährt, merkt man es erst mal sensorisch und nicht akustisch. Du kannst also Musik hören, wie Du willst - das ist einfach dummes Zeug, was Du da schreibst.
Grundsätzlich setzt unerlaubtes Entfernen vom Unfallort aber selbstverständlich voraus, daß man mit Vorsatz handelt - den Unfall also wahrgenommen hat. Oder zumindest registriert hat, daß man möglicherweise irgendwo gegen gefahren ist.
Nein, von Vorsatz/ Absicht ist im Gesetz keine Rede.
Siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html