Welche Strafen muss man rechnen wenn man zu laute Musik im Auto, während des fahrens hört, und erwischt wird? (auch in der Probezeit)?!?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Bayern2721900 ,

gem. des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges droht folgende schriftliche Verwarnung:

Tatbestandsnummer; 123106
Tatvorwurf: Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war.
Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 €
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A - oder B-Verstoß: Nein

Somit hat der Verstoß auch keine Auswirkungen auf die Probezeit

Schöne Grüße
TheGrow

Erst mal keine. Interessant wird es erst, wenn du dadurch Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen nicht mehr mitbekommst und dadurch einen Unfall verursachst. Das kann dich u.U. den Versicherungsschutz kosten.

Du darfst meines Wissens einfach andere nicht stören, also Fenster zu.

Was du damit deinen Ohren antust und du später halb taub sein wirst ist dein Problem.