Vermieter will mich nicht ausziehen lassen, hilfe?

8 Antworten

Ich würde auch sagen du bist auf der sichern Seite. Und wenn du Name und Adresse vom Vermieter hast kannst du auch ganz leicht seine Nummer herraus finden zB via telefonauskunft oder halt Telefonbuch oder Internet. Ich würde glaube ich in deiner Situation auf jedenfall die Nummer des Vermieters heraus finden und wenn nicht möglich zu seiner Adresse, da du vielleicht Probleme bekommen könntest wenn du die zählerstände nicht mit ihm oder der Maklerin gemeinsam abließt, oder du machst es selber mit Bildern davon als beweiß und lässt den Vermieter das bestätigen mit einer Unterschrift. Dann kann da eigentlich rein garnichts mehr kommen. Ach und mache noch ein paar Bilder der Wohnung, nicht das da dann noch kommt das du was zahlen sollst weil du unnowendige Renovierungsarbeiten verursacht hast.

Gerhart  16.09.2014, 09:52

Mit dieser Antwort schickst du die Mieterin aber garantiert auf die UNSICHERE Seite.

Falls Sie beweisen können, das Ihr Vermieter mit einer Kündigung zum 30.09. einverstanden war kann Ihnen das eigenartige Verhalten der Maklerin vollkommen egals sein. Ignorieren Sie die Dame einfach. Reden bzw. kommunizieren Sie ausschließlich mit Ihrem Vermieter. Falls Sie das Einverständnis des Vermieters mit einer Kündigung zum 30.09 nicht nachweisen können gilt die gesetzliche und vermutlich auch vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten also zum 30.Oktober.

Ganz ganz wichtig. Bieten Sie Ihrem Vermieter nach Ihrem Auszug schriftlich also per Brief vor vor dem 30.09.einen Übergabetermin an. Wenn zu diesem Termin der oder kein vom Vermieter Beauftragter erscheint kann er hinterher schwerlich Schäden an der Wohnung reklamieren.

malatarantula 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 07:52

Vielen Dank Schuldenhelfer. In meinem Brief steht:".....Kündige den Mietvertrag bis zum 30.09.2014." Darunter war dann Platz für den Vermieter um zu unterschrieben, und mit seinem Datum zu kennzeichnen, wann er den Brief erhalten hat. Gilt dies als Einverständnis? Denn ich wusste nicht, dass man den Vermieter "Um Erlaubnis fragen muss", ich dachte er muss nur davon Kenntnis nehmen, dies unterschreiben und damit wäre alles erledigt? Und dies hat er ja. Vielen Dank, ich werde dem Vermieter sofort heute einen Brief schreiben und um Wohnungsabgabe bitten.

Schuldenhelfer  16.09.2014, 08:20
@malatarantula

Wenn der Vermieter das unterschrieben hat und auch der Kündigung nicht widersprochen hat gilt dies als einvernehmliche Kündigung und der Mietvertrag endet zum 30.09. Wie gesagt bitte einen Übergabetermin anbieten, damit aus einer fehlenden Übergabe nicht doch noch Mietforderungen geltend gemacht werden können. Wie gesagt es reicht wenn Sie einen Termin kurz vor dem 30.09 anbieten. Wenn keiner kommt, ist es nicht mehr ihr Problem. Terminvorschlag bitte per Einschreiben/Rückschein schicken und einen Zeugen zum Termin mitnehmen

imager761  16.09.2014, 09:18
@malatarantula

Noch einmal: Der Vermieter hat deine fristunwirksame Kündigung zu akzeptieren, aber eben erst zum ordentlichen Termin. Seine Unterschrift bestätigt keine erbetene vorfristige Beendigung des Mietverhätnisses.

Schuldenhelfer und Co. mögen dich hier in eine Kostenfalle quatschen, die Zeche zahlst du: Bis Ende Oktober hats du all deine Mietvertragspflichten zu erfüllen, ob du dort wohnst oder nicht.

G imager761

Schuldenhelfer  16.09.2014, 13:20
@imager761

Mein Gott ---------- wer keine Ahnung von der Materie hat sollte lieber Romane schreiben. Selbstverständlich ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung. Es hat niemand etwas anderes behauptet. Wenn die Gegenseite die Kündigung - in diesem Fall durch konkludes Handel - also durch stillschweigendes Hinnehmen des Kündigungstermins diesen akzeptiert - wird die Willenserklärung rechtskräftig. Durch die Unterschrift hat der Vermieter bestätigt das er die Willenserklärung zu Kenntnis genommen hat, durch sein handeln bzw. unterlassen hat der den Termin bestätigt. Also vor man andere angreift --- HIRN einschalten

ich habe (am 9.07.2014) ein Kündigungsschreiben geschickt, (...) Darin kündigte ich den Wohnungsvertrag zum 30.09.2014 (...) Ich bat darin um einen etwas schnelleren Auszug als die der 3monatigen Küdigungsfrist, denn ich war ein paar Tage drüber (...) Umso glücklicher war ich,als 2 tage später unterschrieben das Schreiben vom Vermieter zurückkam.

Dein Irrtumn: Tatsächlich ist deine Kündigung erst zum 31.10.2014 wirksam. Der Vermieter hat deine Kündigung, nicht aber vorfristige Vertragsaufhebung bestätigt. Eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrsit n. § 573c BGB wirkt eben hilfsweise zum nächstmöglichen Termin :-(

Ich muss aber die Wohnung, Schlüssel etc zurückgeben und weiss nun wirklich nicht wie ich mich verhalten soll.

Du kannst ausziehen wann du willst. Der Vermieter (!) oder seine Bevollmächtigte hat aber erst am letzten Miettag 31.10. einen konkreten Termin zur Übergabe wahrzunehmen, die Wohnung in vereinbartem Zustand, d. h. mindestens mängelfrei, rückgebaut, besenrein und mit allen Schlüsseln, ggf. auch renoviert, zurückzunehmen :-O

Bis dahin schuldest du Miete, BK-Vorauszahlungen und Mieterpflichten (Treppenhausreinigung, Mülltonnen rausstellen, Gartenpflge usw.).

Weiss jemand wie ich mich verhalten soll?

Mietvertrag bis 31.10. erfüllen, einen Termin und Ausweichtermin im Oktober zur Übergabe anbieten, bestätigen lassen. Einen Zeugen mitnehmen. Taucht Vermieter oder Maklerin zum vereinbartem Termin geschäftsüblicher Zeiten nicht auf, penibel alles im Übergabeprotokoll festhalten, reichlich Fotos machen, alles unterschrieben auf dem Küchentisch zurücklassen und Tür hinter sich zuziehen. So hat man etwas in der Hand, wenn Mängelrügen und Forderungen kommen :-)

http://www.sw-augsburg.de/downloads/uebergabeprotokoll.pdf

G imager761

Schuldenhelfer  16.09.2014, 08:24

Das stimmt nicht Der fehlender Widerspruch ist als ein konkludes handeln zu verstehen. Das heißt das ohne Widerspruch des Vermieters die Kündigung zum 30.09 akzeptiert wurde.

albatros  16.09.2014, 08:54
@Schuldenhelfer

Da irrst du! Es tritt automatisch an die Stelle des falschen Datums das der fristgerechten Kündigung zum 31.10.

imager761  16.09.2014, 09:12
@Schuldenhelfer
Das heißt das ohne Widerspruch des Vermieters die Kündigung zum 30.09 akzeptiert wurde.

Das ist hahnebüchender Unsinn. Vielmehr gelten mietvertragliche oder gesetzliche Mindestkündigungsfristen n. § 573c BGB: Ist die Kündigungsfrist kürzer als gesetzlich zulässig, gilt hilfsweise der nächstmögliche Termin :-)

Das Schreiben stellt unzweifelhaft ausdrücklich einseitige Willenserklärung einer Kündigung dar, keine Aufforderung, einer vorfristigen Vertragsaufhebung zuzustimmen. Tatsächlich hat der Vermieter mit Unterschrift eine unstreitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bestätigt, keine vorfristige Aufhebung des MV zum 30.09.

Der fehlender Widerspruch ist als ein konkludes handeln zu verstehen.

Falsch. Wer zu dem vorfristigen Beendigungswunsch zum 30.9. schweigt, setzt gerade keinen (stillschweigenden) Erklärungstatbestand, er bringt weder eine Zustimmung noch eine Ablehnung zum Ausdruck.

G imager761

Gerhart  16.09.2014, 10:03
@Schuldenhelfer

Der Rechtsbegriff heißt "Konkludentes Handeln", was in diesem Fall eher nicht vorliegt.

Also ich würde sagen, wenn überhaupt können die noch den Oktober Miete verlangen, da du mit deiner Kündigung ja spät dran warst (9.7.14) aber bis Dezember erschließt sich mir nicht.

Was genau haben die denn mit der Rücksendung der Kündigung bestätigt? Die Vorzeitige war ja eine Bitte.

Ich denke beim Mieterschutzbund bist du ganz gut aufgehoben.

Gerhart  16.09.2014, 09:57

Diese Kosten können gespart werden, da die Rechtslage eindeutig ist > Mietende 31.10.2014.

Wegen meines unterschriebenen Kündigungsschreibens müsste ich doch auf der sicheren Seite sein, oder?

Was hat denn der Vermieter unterschrieben? Lediglich das er die Kündigung erhalten hat oder das der Vertrag am 30.9.14 endet.

abgeschickt wurde der Brief selbst am 9.07.2014,

Das war deutlich nach dem 3. Werktag. Folglich endet der Vertrag am 31.10.

Wie der Makler jetzt auf den 31.12. kommt ist mir schleierhaft.

malatarantula 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 07:55

Ja, es war nach dem dritten Werktag, dennoch bat ich ja um vorzeitige Kündigung und ich habe meinen Brief unterschrieben zurückerhalten. Hätte ihm dies nicht gefallen, dann hätte er doch Einspruch einlegen müssen und sich bei mir melden? Er hat aber nur unterschrieben und ich finde es unverschämt dass sie jetzt zwei Wochen vor auszug "nachfragen", wann ich denn ausziehe. Vielen Dank für die Antwort.

anitari  16.09.2014, 07:59
@malatarantula
und ich habe meinen Brief unterschrieben zurückerhalten

Was lediglich bestätigt das er die Kündigung erhalten hat. Mehr nicht.

Hätte ihm dies nicht gefallen, dann hätte er doch Einspruch einlegen müssen und sich bei mir melden?

Hätte er können, aber nicht müssen.

Es wird vorausgesetzt das Mieter selbst ausrechnen können wann ihre Kündigungsfrist endet.

malatarantula 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 08:16
@anitari

Natürlich, allerdings bat ich ja um einen früheren Auszugstermin. Da kann er doch nicht unterschreiben, mir 2,5 monate "vorgaukeln" das alles unter dach und fach ist und dann nicht einmal zwei wochen vor auszugstermin sagen ich würde im dezember ausziehen? ich weiss dass die maklerin schon mehrere besichtigungen durchgeführt hat und ich glaube dass sie einfach keinen nachmieter finden können und mich nun ausnutzen wollen. hätte der vermieter wirklich auf die 3 monate bestanden, dann hätte er sich ja wohl nach eintreffen der kündigung gemeldet und nicht 2,5 monate später, nicht einmal zwei wochen bevor ich ausziehe. als vermieter muss er sich ja im klaren sein bezüglich des datums. er will ja die wohnung weitervermieten.

anitari  16.09.2014, 09:30
@malatarantula
allerdings bat ich ja um einen früheren Auszugstermin.

Und dieser Bitte kann/will/muß er nicht nachkommen.

Da kann er doch nicht unterschreiben

Noch mal zum mitmeißeln:

Der Vermieter hat lediglich den Erhalt der Kündigung mit seiner Unterschrift bestätigt.

als vermieter muss er sich ja im klaren sein bezüglich des datums.

Du als Mieter aber auch. Juli zählt nicht mehr zur Kündigungsfrist, also August, September und Oktober.

imager761  16.09.2014, 09:32
@malatarantula
Natürlich, allerdings bat ich ja um einen früheren Auszugstermin.

Und der hat er eben nicht entsprochen, was sein gutes Recht ist. Lass dich nicht beirren: Die Unterschrift bestätigt ausschliesslich Kündigungserhalt :-(

Da kann er doch nicht unterschreiben, mir 2,5 monate "vorgaukeln" das alles unter dach und fach ist und dann nicht einmal zwei wochen vor auszugstermin sagen ich würde im dezember ausziehen?

Nicht zum Dezember, aber eben erst Ende Oktober. Und das ist absolut korrekt. Auch du musst einer fehlerhaften Eigenbedarfskündigung des VM nicht widersprechen und bestätigst mit erbetener Unterschrift lediglich den Erhalt. Kannst es auf Räumungsklage ankommen lassen und noch im Termin Widerspruch erklären und damit monatelang den erhofften Auszug verhindern :-)

Gleiches Recht für alle: Man muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

G imager761

Nemisis2010  16.09.2014, 17:51
@malatarantula

Ja, es war nach dem dritten Werktag,

Für den Fall, dass die Kündigung nicht mehr innerhalb der Karenzzeit zugeht, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigungserklärung zur Folge. Es bedeutet lediglich, dass das Mietverhältnis erst einen Monat später beendet werden kann als ursprünglich in der Kündigung angegeben worden ist (Siehe: LG Köln ZMR 1992,343). Der Kündigungstermin wird gemäß § 140 BGB umgedeutet in eine Kündigung, die zum nächst möglichen Termin wirksam wird (Siehe: OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 377).

dennoch bat ich ja um vorzeitige Kündigung

auf die der Vermieter bei einem unbefristeten Mietvertrag nicht eingehen muß.

und ich habe meinen Brief unterschrieben zurückerhalten.

damit wurde lediglich der Erhalt der Kündigung bestätigt. Ein Einverständnis kann ich nicht erkennen.