Ist eine mündliche Vertraulichkeitsvereinbarung/Geheimhaltungsvereinbarung gültig?
Ist eine mündliche Vertraulichkeitsvereinbarung/Geheimhaltungsvereinbarung zwischen einem schweizer und einem deutschen gültig? Es geht darum, dass eine Person mir bei einer Idee die noch nicht patentiert ist helfen soll. Allerdings ist eine schriftliche Vereinbarung relati teuer. Ist auch eine mündliche aufgezeichnete Vereinbarung gültig?
4 Antworten
Grundsätzlich ja, allerdings lässt sich diese kaum beweisen, falls die andere Person behauptet, es hätte nie eine Vereinbarung gegeben. Daher immer schriftlich festhalten.
Da keine besonderen Formvorschriften gelten, kannst du selbst einen Vertrag aufsetzen oder einen Mustervertrag aus dem Netz anpassen. Dann müssen nur noch beide unterschreiben und das wars auch schon. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist für einen solchen Vertrag nicht nötig. Daher kostet es dich kaum etwas (abgesehen von etwas Zeitaufwand und Druckkosten).
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist nicht gebunden an Staatsangehörigkeit und kann zwischen natürlichen Personen oder Gesellschaften geschlossen werden. Weshalb sie teuer sein soll, kann auch ich nicht nachvollziehen. Man benötigt dafür keinen Rechtsanwalt. Es gibt Vorlagen im web, die man herunterladen und adaptieren kann. Und, ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden, aber schriftlich ist besser und genauer und hält ggfs. auch vor Gericht stand, falls es zu einem Rechtsstreit wegen einer Verletzung der Geheimhaltung kommt.
Ich würde sie dann anschliessend dennoch in Schriftform bringen.
Mir ist nicht so ganz klar, warum eine schriftliche Vereinbarung teuer sein soll. Ich vermute, weil du einen entsprechenden Notar damit beauftragen würdest? Wie würdest du das mündlich machen wollen, so dass es rechtssicher ist.
Schriftlich mit Unterschrift bist du in jedem Fall besser gestellt. hast du eine wirklich gute Idee, sollte sie dir das schon wert sein.
"Ist auch eine mündliche aufgezeichnete Vereinbarung gültig?"
Wie willst du etwas mündlich "aufzeichnen"? "Mündlich" bedeutet, das gesprochene Wort gilt. Allerdings hast du dann keinen rechtssicheren Nachweis.
Ich würde die Vereinbarung aufzeichnen mit seiner Erlaubnis.