Tonaufnahme, wenn man beleidigt wird?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dir Info ist richtig. Ich hab das nämlich selbst mal versucht, als ich ständig Morddrohungen bekam. Richter und Staatsanwalt haben die Aufzeichnung gehört, durften sie aber nicht anerkennen, weil ich die gemacht hatte, sie vom Gericht nicht angeordnet oder von der Polizei durchgeführt wurde und ich keine Zustimmung von dem hatte der zu hören war. Beweis wurde nicht anerkannt und somit gab es keine Beweise. Ich musste also warten, bis schlimmeres passiert. Vor 4 Monaten konnte ich dann endlich Anzeige erfolgreich erstatten, weil ich angefahren wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
PhillipJan1 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 01:09

Das klingt aber irgendwie witzig, enldich anzeige erstatten weil... Offenbar geht es dir gut genug um zu schreiben, dann ist ja alles gut ausgegangen.

Michaela9  17.06.2019, 02:41
@PhillipJan1

Ich liege immer noch im Krankenhaus und kann wegen den Brüchen nicht aufstehen. Das zu dem Thema.

PhillipJan1 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 01:07

ja aber die Frage ist ja genau: Kannst du deswegen ärger bekommen oder haben die irgendwas gesagt. ich habe ja nicht einfcah so jemanden aufgenommen. ich wurde schon echt bedrängt. ist ja nicht so, dass ich rummotze und dann einfach jemanden aufnehme.

Dritte DARFST DU NUR mit deren Einverständnis aufnehmen.

Du machst dich hierdurch strafbar, wenn Dich der andere anzeigt.

Ob die Aufnahme als Beweis zugelassen wird, unwahrscheinlich, wohl eher nicht.

Das Gesetz verbietet es dem Richter aber nicht, sich die Aufnahme anzuhören. Und der Richter wird dann die Aufnahme in einem Prozess zwar nicht zulassen, hat aber dennoch seine Meinung und wird diese aller Wahrscheinlichkeit nach mit im Urteil berücksichtigen.

PhillipJan1 
Beitragsersteller
 16.06.2019, 10:02

die frage ist aber wenn Gefahr in verzug war und der andere auf dich zuläuft und du nicht ahnst was er vor hat. ist das echt strafbar davon eine aufnahme zu machen. ich meine, ich hätte es ja löschen können. nur ist es einfach ein beweis.

alarm67  16.06.2019, 14:51
@PhillipJan1

Wenn einer auf mich zuläuft, wehre ich mich, beschäftige mich dann ganz bestimmt nicht mit meinem Handy 😜

Und welches Recht nimmst Du dir raus, wenn es so ist wie Du sagst:

"auf dich zuläuft und du nicht ahnst was er vor hat"

Wenn Du nicht weißt was und ob er was vor hat, dann darfst Du erst recht nichts machen!

Dann könntest Du den ja genauso gut gleich abballern, rein vorsorglich, weil er könnte ja ...

PhillipJan1 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 01:05
@alarm67

amerikanische Verhältnisse. mhhhh klingt gut

Kannst du. Wenn du aber nicht die eindeutige Einwilligung der Person hast, die du aufnimmst, kann die Aufnahme nicht als Beweis genommen werden

PhillipJan1 
Beitragsersteller
 16.06.2019, 10:02

gar nicht hilfreich, ich frage mich wer dir diese auszeichnung gegeben hat :-/ Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei gefahr auch aufnahmen verboten sind. man muss doch irgendwie beweisen können, wenn man sonst keine aufgeneugen hat.

Such dir doch einfach einen anderen Umgang. Gib dich doch einfach ein bisschen mehr mit Menschen ab die du nicht Aufnehmen musst weil du Angst vor ihnen hast.

Falls du das nicht schaffst ( mit welcher Ausrede auch immer ) dann solltest du vielleicht überlegen ob wirklich nur der andere die Schuld trägt.

LG

PhillipJan1 
Beitragsersteller
 16.06.2019, 10:01

ach so einer bist du