Tonaufnahme, wenn man beleidigt wird?
Tonaufnahmen sind ja verboten, wenn man die andere Person nicht darum bittet.
Aber wie ist es bei einer Auseinandersetzung. Wenn man sich bedroht fühlt und während des Streits eine Aufnahme macht.
Kann man diese dann der Polizei vorlegen.
Wenn da die Beleidigungen aufgezeichnet wurden, wie sieht das dann aus?
4 Antworten
Dir Info ist richtig. Ich hab das nämlich selbst mal versucht, als ich ständig Morddrohungen bekam. Richter und Staatsanwalt haben die Aufzeichnung gehört, durften sie aber nicht anerkennen, weil ich die gemacht hatte, sie vom Gericht nicht angeordnet oder von der Polizei durchgeführt wurde und ich keine Zustimmung von dem hatte der zu hören war. Beweis wurde nicht anerkannt und somit gab es keine Beweise. Ich musste also warten, bis schlimmeres passiert. Vor 4 Monaten konnte ich dann endlich Anzeige erfolgreich erstatten, weil ich angefahren wurde.
Ich liege immer noch im Krankenhaus und kann wegen den Brüchen nicht aufstehen. Das zu dem Thema.
ja aber die Frage ist ja genau: Kannst du deswegen ärger bekommen oder haben die irgendwas gesagt. ich habe ja nicht einfcah so jemanden aufgenommen. ich wurde schon echt bedrängt. ist ja nicht so, dass ich rummotze und dann einfach jemanden aufnehme.
Dritte DARFST DU NUR mit deren Einverständnis aufnehmen.
Du machst dich hierdurch strafbar, wenn Dich der andere anzeigt.
Ob die Aufnahme als Beweis zugelassen wird, unwahrscheinlich, wohl eher nicht.
Das Gesetz verbietet es dem Richter aber nicht, sich die Aufnahme anzuhören. Und der Richter wird dann die Aufnahme in einem Prozess zwar nicht zulassen, hat aber dennoch seine Meinung und wird diese aller Wahrscheinlichkeit nach mit im Urteil berücksichtigen.
die frage ist aber wenn Gefahr in verzug war und der andere auf dich zuläuft und du nicht ahnst was er vor hat. ist das echt strafbar davon eine aufnahme zu machen. ich meine, ich hätte es ja löschen können. nur ist es einfach ein beweis.
Wenn einer auf mich zuläuft, wehre ich mich, beschäftige mich dann ganz bestimmt nicht mit meinem Handy 😜
Und welches Recht nimmst Du dir raus, wenn es so ist wie Du sagst:
"auf dich zuläuft und du nicht ahnst was er vor hat"
Wenn Du nicht weißt was und ob er was vor hat, dann darfst Du erst recht nichts machen!
Dann könntest Du den ja genauso gut gleich abballern, rein vorsorglich, weil er könnte ja ...
amerikanische Verhältnisse. mhhhh klingt gut
Kannst du. Wenn du aber nicht die eindeutige Einwilligung der Person hast, die du aufnimmst, kann die Aufnahme nicht als Beweis genommen werden
gar nicht hilfreich, ich frage mich wer dir diese auszeichnung gegeben hat :-/ Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei gefahr auch aufnahmen verboten sind. man muss doch irgendwie beweisen können, wenn man sonst keine aufgeneugen hat.
Such dir doch einfach einen anderen Umgang. Gib dich doch einfach ein bisschen mehr mit Menschen ab die du nicht Aufnehmen musst weil du Angst vor ihnen hast.
Falls du das nicht schaffst ( mit welcher Ausrede auch immer ) dann solltest du vielleicht überlegen ob wirklich nur der andere die Schuld trägt.
LG
ach so einer bist du
Das klingt aber irgendwie witzig, enldich anzeige erstatten weil... Offenbar geht es dir gut genug um zu schreiben, dann ist ja alles gut ausgegangen.