Ist ein Streit unter einem Paar in der eigenen Wohnung ein Abmahnungsgrund?
Ich und mein Freund sind im Februar zusammen in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Unsere Nachbarin die unter uns wohnt (Mehrfamilienhaus 8 Parteien) hat sich anfangs schon über unsere Renovierungsarbeiten in der Wohnung beschwert, wir seien zu laut und es musste wirklich viel gemacht werden. Als mein Freund ihr sagte das es notwendig ist und das einiges anfällt wirkte sie zu dem Zeitpunkt schon erbost, den "sie habe ja die wohnung abgenommen und es sei nicht viel zu machen ".
Jetzt haben wir aktuell eine Abmahnung unseres Vermieters erhalten mit angedrohter Kündigung denn er habe eine Beschwerde erhalten, dass mein Freund und ich uns lautstark und zu später Stunde streiten würden und mit Türen und Fenstern knallen würden. Was natürlich stimmt ist das wir uns auch mal streiten aber wer tut das nicht ? Ist das eine Abmahnung wert? Was allerdings nicht stimmt ist das wir mit Türen oder Fenstern knallen und auch nicht das wir dies zu später Stunde getan hätten. Also darf mein Vermieter der nicht mal in der Nähe unserer Stadt wohnt ohne vorher mit uns ein Gespräch gesucht zu haben sich so auf die Meinung einer einzelnen Person und obwohl dies teils frei erfunden ist mit Kündigung drohen?
11 Antworten
Es steht euch frei, der Abmahnung zu widersprechen. Sollte es dann tatsächlich irgendwann mal zu einer Wohnungskündigung kommen, dann würde geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt war.
Der Vermieter ist allerdings zur Abmahnung berechtigt, wenn die durch die Hausordnung vorgegebenen Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Dabei ist es schlicht völlig EGAL, aus welchem Grund die Mieter vermeidbaren Lärm erzeugt haben. Sie dürfen es einfach nicht. Punkt.
Ein Streit kann genauso wie Musik, sofern er zu laut ist, ein Grund für eine Abmahnung sein.
Wenn Ihr Euch nicht wie Erwachsene benehmen könnt, dann müßt Ihr auch die Konsequenzen tragen.
Streit ist sicherlich unvermeidlich. Allerdings zeugt es doch schon von erheblich schlechten Benehmen, wenn die Nachbarn ihn zwangsweise mitbekommen müssen, weil er lautstark ausgetragen wird.
Geht zur Nachbarin, entschuldigt Euch - und zeigt dann doch einfach mal ein angemessenes Sozialverhalten.
Mach eine Gegendarstellung mit Richtigstellung.
Ganz nebenbei: Eine derartige Abmahnung ist ohne jede rechtliche Bedeutung und nicht mit einer Abmahnung im Arbeitsrecht zu vergleichen.
Diese Abmahnung beruht auf unbewiesenen Behauptungen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung müssten die Beweise angetreten werden. Insofern ist die Abmahnung ohne Bedeutung.
nun hat er es aufgenommen und Zeugen dass es so war oder möchte er nur eines reindrehen ? Ansonsten soll er Tonaufnahmen machen und vorlegen!
§ 314 BGB - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.