HAUSVERBOT für meinen Lebenspartner vom Vermieter?
Vorab , ich lebe mit meinen Partner nicht zusammen in einer Wohnung.Wir haben ein gemeinsames Kind (4 Jahre). Mein Partner und ich hatten Streit und ich wollte ihm nicht in meiner Wohnung lassen. Er wollte das Laufrad unseres Sohnes mitnehmen welches auf dem Hausflur stand, es glitt ihm aus der Hand und gegen meine Wohnungstür die dabei kaputt ging.
Die Vermieterin erteilte meinen Partner Hausverbot, er wollte sich mit ihr nächsten Tag auseinander setzen und sich entschuldigen sowie eine Ersetzung der Tür vorschlagen.Sie ließ sich auf kein Gespräch ein und schmiss ihm sofort aus dem Haus. Nun bekam ich eine Abmahnung da er "angeblich" Silvester in meiner Wohnung war.Als nächstes kommt die Kündigung.
Darf mein Partner nicht mehr zu uns?Es besteht doch auch Besuchsrecht gegenüber seinem Sohn....Was kann ich tun??
6 Antworten
Keine Sorge! Die Vermieterin kann dir nicht vorschreiben, wer dich besucht. Auch nicht Personen, die am Haus Schäden verursacht haben, zumal dieser den Schaden ja begleichen will.
Vorschreiben wer zu Besuch kommt,nein.
Aber wenn der Hausfrieden nachhaltig gestört wird oder mit weiteren Aussetzern zu rechnen ist ,dann doch!
aber sie meinte da er "ihr eigentum" beschädigt hat....
Das ist sicher kein Grund für ein Hausverbot, Ih könnt Euch darüber hinwegsetzen und alle Drohungen inkl. Kündigung getrost ignorieren...
aber ich werde trotz dessen mal meinen anwalt kontaktieren, bin ja auch gerade mal 2 monate in dieser wohnung und möchte nicht schon wieder umziehen
Darf mein Partner nicht mehr zu uns?
Das sollten Sie einen Anwalt fragen!
Es besteht doch auch Besuchsrecht gegenüber seinem Sohn
Es gibt auch rechte des Vermieters
Ihr Lebenspartner kann das Kind auch außerhalb des Gebäudes sehen,z.B.Sie fahren zu ihm.
Hausverbot für Besuch kann rechtens sein 19.02.2010, 15:41 Uhr | dpa tmn
Bei Ruhestörungen können Vermieter Hausverbot erteilen (Foto: imago) Ein Vermieter darf dem Besucher eines wegen schwerwiegender Störungen ein Hausverbot aussprechen. Wenn jemand in gravierender Weise den Hausfrieden stört, ist das auch ohne Ankündigung möglich. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wetzlar hervor, auf das der Mieterverein Hamburg hinweist (Az.: 38 C 1281/07 [38]). Voraussetzung ist aber, dass andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, den Hausfrieden kurzfristig wieder herzustellen.
Mietrecht Mietrechtslexikon: Mietrechtslexikon Schönheitsreparaturen: Was Mieter nicht zwingend machen müssen Heizkostenabrechnung: Wie Sie Fehler sofort erkennen Richtig versichert: Finden Sie eine Hausratversicherung Ratgeber: Fragen und Antworten zur Heizperiode Unwirksam: Was nicht in einem Mietvertrag stehen darf Mit Waffe bedroht All diese Bedingungen waren nach Einschätzung der Richter in dem Fall erfüllt. Der betroffene Besucher hatte betrunken Jugendliche auf dem Hausgrundstück mit einem Dolch und einer Schusswaffe bedroht und sich anschließend selbst in die Hand geschossen.
Keine allgemeinen Besuchsverbote Allgemeine Besuchsverbote sind laut dem deutschen Mietrecht aber unzulässig - der Vermieter darf Mietern keine pauschalen Vorschriften
http://wirtschaft.t-online.de/hausverbot-fuer-besuch-kann-rechtens-sein-/id_21667802/index
Gern geschehen.
".... das Laufrad unseres Sohnes mitnehmen welches auf dem Hausflur stand, es glitt ihm aus der Hand und gegen meine Wohnungstür die dabei kaputt ging."
Das muss aber ganz schon heftig "geglitten" sein, dass dabei die Tür kaputt geht !!!
Warum wollte er es überhaupt mitnehmen - das gehört doch deinem Sohn ???
Sorry, aber ich kann deine Vermieterin gut verstehen,
Sorry, aber ich kann deine Vermieterin gut verstehen,
Danach war aber nicht gefragt...
Gibt eben immer Leute, die einfach nur ihren Senf überall dazu geben, egal ob's passt oder nicht, und sich irgendwie aufspielen müssen. Meist Leute mit irgendwelchen Komplexen, aber muss man eben mit leben...
Jemand, der lesen kann, Fragen versteht und hilfreich sein will...
In Bayern nennen wir Kasperl wie dich "Gschaftlhuaba".
Ich finde es sehr amüsant, dass du meine Kommentare löschen lässt - kannst wohl nur Kritik austeilen, aber nicht einstecken......
Nun, mein Kommentar ist ja zuerst gelöscht worden, weil hier jemand Kritik nicht einstecken kann, da habe ich mir dann mal das gleich Recht angemaßt, gleiches Recht für alle. Aber das hat man in Bayern ja eigentlich noch nie verstanden, insofern sei Dir das verziehen...
Du Träumerle - ich hab' nix löschen lassen !!!!!!
Das kann ich nicht nachprüfen und interessiert mich daher auch nicht...
ja sagte ich auch,....er sollte es wie verabredet zur reparatur mitnehmen
er will ja den sachschaden beheben und wollte es mit ihr klären und sich entschuldigen....
Du bist Besitzer der Wohnung und hast für sie das Hausrecht. Wenn dein Lebenspartner erst- und einmalig hier im Treppenhaus außerhalb der Wohnung einen Schaden verursacht hat, muss und wird er ihn ersetzen. Damit dürfte die Angelegenheit erledigt sein. Wenn er sich auch noch entschuldigt, erst recht. Sollte es dennoch in Zukunft weitere solche oder ähnliche Vorkommnisse geben, so wäre ein Hausverbot (also der Zutritt in's Haus) rechtens.
so sehe ich es auch aber als er sich entschuldigen wollte schmiss die vermieterin ihm gleich aus m haus und ließ ihm nicht zu wort kommen,.....
danke für den link....supii..