Fristlose Kündigung wegen Polizeieinsatz
Hallo ich habe da ein Problem, am 05.03.2011 bin ich nach einer Veranstaltung betrunken nach Hause gekommen und habe mich mit meinem Nachbarn der unter mir wohnt in die Harre gekriegt, dabei sind Türen geknallt und wir haben uns verbal im Vorgarten gestritten. Ich habe dann in meiner Trunkenheit die Polizei gerufen. Die Polizei hat dann den Streit geschlichtet, anschliessend habe ich noch laute Musik gehört bei geschlosssenen Fenstern die Uhrzeit war 23 Uhr.
Ich habe daraufhin eine Fristlose Kündigung bekommen, die jetzt bereits über einen Anwalt durchgesetzt werden soll.
Meine Frage ist nun, ist das so rechtens? Der Nachbar und ich haben uns einen Tag danach bereits Vertragen und hatten vorher nie ärger.
8 Antworten
hey
du bist nicht offen denn da muss mehr gewesen sein,denn eine fristlose kündigung muss au begründet sein und nicht einfach so-da war was und nun raus.auch wenn du post vom anwalt bekommst-hier keine hilfe,gehe zum mieterbund oder ähnliches was es bei euch gibt und hole dir rat-aber lege sofort einspruch ein sonst haste schlechte karten.es gibt dinge da kommt hier ein rat gut an aber in deinem fall eher nicht denn die situation wird anders sein und du musst handeln-jeder tag wo du nicjhts unternimmst der bringt dich der roten karte näher.nicht die polizei ist es eher wohl der nachbar und wenn er dich gelinkt hat-sorry dann nicht gegen ihn angehen nur mit hilfe und sachlich.denn die kündigung ist und fristlos ohne eine begründung von siten des vermieters nicht correct aber es sei das du scho öfter solche exxesse practiziert hast dann ein problem aber klären kannst nur du es-hier keiner-pass gut auf und handel--frohe ostern--lieben grusss--janpi
oky
möchte ja glauben aber dann handle doch und ne räumungsklage warum dann wollten die das haus leer haben aber was haste für nen anwalt -he y-tritt den mal in den po du zahlst und er reagiert nicht-hole dir rat das sind nur wenige euros beim wie schon sagte mieterbund oder so uns erkläre denen die situation und feuer den anwalt.aber wenn der kumpel schon auszieht dann würde ich sagen machs auch und hast ruhe-grusss-janpi
Natürlich ist diese Kündigung rechtens.
Wer sich nicht im Griff hat, ist für einen Vermieter als Vertragspartner nicht tragbar und auch nicht zumutbar.
Erklär das doch bitte mal. Der Vermieter wurde doch in keiner Weise geschädigt. Beschwerden seitens der übrigen Nachbarn sind auch nicht erwähnt. Und wegen 1 * Lärm um 23:00 geht fristlos auch nicht. Oder liege ich da falsch?
Ja das ist es ja, und ausser das gebrüll auf der Strasse hat der Vermieter auch nichts damit zutun gehabt.
Wenn der Vermieter dort selbst im Haus wohnt, wird er sicher nicht erfreut über das bisschen "Gebrüll" gwesen sein. Wie bereits oben gesagt: SELBST SCHULD
hey hänschen
bist ne tolle hilfe-da kommt ne frage und offen auch und ehrlich und du machst ne schuld zu weisung als als diamond mit erfahrung-echt tolle hilfe und aussage denn keiner kent die reale situation und mit deinem kommentar 5 punkte echt verdient
frohe ostern
Eine fristlose Kündigung ist nur auf Grund nächtlicher Ruhestörung, die wohl letztlich der Auslöser war, da du dich mit deinem NAchbarn wieder vertragen hast, nicht möglich.
Ja wir haben uns sofort am nächsten Morgen verabredet und die Musik war auch nicht der Auslöser des Streits. Desweiteren wird mein Nachbar auch keine Aussage dazu machen.
Mein Nachbar zieht am 01.06.2011 aus da es hier in den Wohnungen auch diverse Objekt Mängel bestehen. Ich habe bereits mit meinen Vermietern darüber geredet und sie sind nicht umzustimmen. (Wohnen ganz unten mit ihm Haus) schalom sowas ist mir zum ersten mal passiert und es tut mir auch leid. Es ist vor einem Jahr mal laute Musik gewesen, wo ich aber keine Abmahnung oder ähnliches bekommen habe.
Warum schnappst du dann nicht deinen Nachbar, gehst zum Vermieter, erklärst deine Situation, entschuldigst dich, versprichst, dass sowas nicht mehr vorkommt und bittest ihn, die Kündigung zurückzunehmen?
Ich bin aber ehrlich, und der Nachbar ist ein guter Kumpel von mir, wir sind halt im Besoffenen Zustand aneinander geraten. Es sind sonst keinerlei solcher exsesse vorgekommen.