Ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen(Facebook)?
Hallo,
Sicherlich gab es diese Frage schon etliche Male da sie sich jedoch zum Teil von Fall zu Fall unterscheiden frage ich auch mal nach.
Um das mal zu Schildern,ich habe mich auf einer Kauf Tausch Seite auf Facebook umgesehen und etwas gestöbert nun habe ich dort dann und gesehen der einen Erschwinglichen Wäschetrockner angeboten hat.Ich habe diesen Mann auch angeschrieben und ihn mein Interesse bekundet uns gefragt ob er denn noch da ist.Der ist noch erhältlich gewesen,weshalb ich dann mit diesem verhandelt habe und wir uns nach hin und her auf 120€ geeinigt haben.
Ich habe diesem geschrieben das ich mich mit genaueren Details zur Abholung dann melde worauf dieser fragte ob ich nicht schon am Selbigen Tag vorbeikommen könnte da noch weitere Interessenten bestünden.
Ich verneinte und sagte diesem das imam Donnerstag dieser Woche die Abholung stattfinden würde.
Er wahr damit einverstanden und sagte er würde sich dann Donnerstag mit der Adresse zurückmelden.
Nun ein Tag Später ,ich hab die Abholung geregelt einen Bekannten gefragt der für ein geringes Entgelt mit mir den Abholen wollte,meldet sich der zurück und sagte er hätte den Trockner an jmd für 150 € verkauft der diesen bereits abgeholt hätte.
Nun erfreut bin ich nicht und mich würde interessieren ob hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.Da dieser ja sich ja mit meinem Angebot einverstanden gegeben hat,und dem ganzen zugestimmt hat.
7 Antworten
Ja, ist er. Zwei übereinstimmende Willenserklärung, Angebot und Annahme. Der Vertrag ist zustande gekommen. Du kannst auf Erfüllung bestehen.
Es kommt halt darauf an, was genau vereinbart wurde.
Der Verkaeufer wird vermutlich behaupten, es sei lediglich ein Besichtigungstermin vereinbart worden, an dem dann die Kaufentscheidung ggf. getroffen und erklaert werden sollte. Dafuer duerfte u.a. seine Erklaerung sprechen, nach der noch andere Interessenten vorhanden seien und er den Termin somit gern am gleichen Tag und nicht erst ein paar Tage spaeter haben wollte. Ebenso wollte er dir den Standort nicht sofort sondern erst kurz vor dem (nach seinem Verstaendnis) Besichtigungstermin nennen.
Du hingegen behauptest, bereits einen Kaufvertrag mit dem Verkaeufer geschlossen zu haben. Es sei vereinbart worden, dass du das Geraet auf jeden Fall und unabhaengig von einer Begutachtung vor Ort erwerben und am vereinbarten Tag abholen wirst.
Nun kommt es darauf an, wie euer Chat- und Mailverlauf nun tatsaechlich zu verstehen ist und zu verstehen sein durfte. Ob sich da aber wirklich ein Streit lohnt? Wegen eines gebrauchten Waeschetrockners?
Ihr habt einfach nur gechattet über Facebook bzw. Nachrichten darüber geschickt? Ob das ein Kaufvertrag ist kann nur ein Gericht entscheiden. Bei meiner Suche gerade habe ich dazu keine Anhaltspunkte gefunden, weshalb ich davon ausgehe, dass kein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Hier findest Du einige Grundlagen zum Privatverkauf:
https://www.giga.de/unternehmen/ebay/tipps/kaufvertrag-zwischen-privat-das-muss-unbedingt-rein/
https://www.giga.de/unternehmen/ebay/tipps/kaufvertrag-zwischen-privat-das-muss-unbedingt-rein/
Bitte beachte, dass Du hier keine rechtssichere Beratung bekommst. Wenn Du diese benötigst wende dich an einen Anwalt.
BITTE NICHT DIESEN MIX AUS HALBWAHRHEITEN UND EIGENINTERPRETATION DER RECHTSLAGE VERWENDEN!
Du hast daran keine Schuld. Im Gegenteil, ich rechne dir hoch an, dass du dir die Mühe gemacht hast nach Infos zu suchen.
Und auch der Auto hat bestimmt nur gute Absichten gehabt. Hier werden jedoch viele Dinge falsch dargestellt, sodass jemand der sich darauf beruft, sich nicht darauf verlassen kann, dass die Informationen auch richtig sind.
Leicht verständliche Erklärung zu Rechtslage bei privaten Kaufverträgen bekommst du wirklich über das eBay-Rechtsportal. Noch mal der Hinweis. Es ist egal wo der Vertrag geschlossen wurde. Die rechtlichen Bestimmungen sind für jeden Kaufvertrag gleich!
Rechtliche Informationen für private Käufer:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer.html
Rechtliche Informationen für private Verkäufer
Nein das ist mir schon klar.Es ging sich mir grundsätzlich um eine von aussen subjektive Einschätzung dessen.
Die Rechtslage ist eindeutig und unmissverständlich!
Zwischen dir und dem Verkäufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
Aus diesem Vertrag entstehen dir Ansprüche, die du ggf. auch zivilrechtlich gegen den Schulder (Verkäufer) durchsetzen kannst.
Der Kaufvertrag erfordern nicht zwingend die Schriftform.
Maßgeblich ist nur, dass eine beidseitige Willenserklärung (Angebot & Annahme des Angebots) stattgefunden hat.
Salopp ausgedrückt: Wenn beide "JA-ICH WILL" gesagt haben.
Und das entnehme ich deiner Beschreibung.
Um sich nicht vertraglich binden zu müssen, hätte der Verkäufer sich ausdrücklich ein "Freibleibendes Angebot" vorbehalten müssen.
durch die Preisverhandlung und die Einigung auf einen Kaufpreis von120,- EUR wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für einen verbindlichen Kaufvertrag bereits erfüllt. Die Klärung, wann du das Gerät abholen wolltest, gelten ebenfalls als vertragliche Vereinbarung. Umgekehrt wärst du auch verpflichtet gewesen, das Gerät abzunehmen und zu bezahlen.
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Letztendlich geht es beim Kaufvertrag nur um diese 2 Bestimmungen.
Leider wissen viele Käufer und Verkäufer nicht auf was sie sich einlassen. Die Rechtsprechung ist dagegen deutlich.
Beim Kaufrecht gibt es auch nicht wie etwa beim Strafrecht, Spielräume. Beim Kaufrecht wird lediglich geprüft ob ein Anspruch gegen den Vertragspartner besteht oder nicht.
Bei mündlichen Verträgen, die auch gültig sind, besteht das Problem oft darin, dass man die Vereinbarung im Streitfall nicht beweisen kann.
Das ist bei dir offenbar anders, da du die Kommunikation ja hoffentlich auch noch gespeichert und nicht etwa gelöscht hast.
Hier mal eines von vielen Beispielen im Internet:
https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/muendlicher-vertrag-per-handschlag-gueltig/
Da der Verkäufer ja nicht mehr in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, kannst du vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz gelten machen.
Die Frage ist, hast du einen Schaden erlitten? Ich würde behaupten - ja!
Das ist jedenfalls der Fall, wenn du für eine ähnliches Gerät eigentlich mehr bezahlen müsstest.
Das Geld, das du deinem Bekannten für den Transport gezahlt hast könntest du dem Verkäufer als Verzugsschaden in Rechnung stellen.
Wie berechnet sich der Schadenersatz? Nehmen wir an, du musst bei einem anderen Verkäufer statt 120,- EUR 280,- EUR bezahlen. Dann wäre die Differenz von 160,- EUR dein Schadenersatz, den der Verkäufer dir erstatten muss. Auch darüber gibt es unzählige Gerichtsurteile und Fallbeispiele im Internet.
Insbesondere in Fällen wie diesen, wo der Verkäufer den Vertrag deshalb nicht erfüllt, weil er woanders mehr bekommen hat, bräuchtest du nicht mal einen Anwalt um deine Rechte durchzusetzen.
Also solltest du die Absicht haben, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, meldest du dich am besten noch mal.
Zum Abschluss noch ein krasses Beispiel dafür, was passieren kann, wenn man Käufverträge nicht erfüllt!
Um was geht es hier?: Der Kläger hat bei einer eBay-Auktion 51,- auf eine Maschine geboten, die der Verkäufer vor Auktionsende einfach an einen anderen Käufer verkauft hat.
Das OLG Köln, hat den Käufer 59.949,00 EUR Schadenersatz, nebst. 5 % Zinsen zugesprochen !!!!! KEIN WITZ!
Das Original-Urteil und die Begründung findest du hier:
Zwar geht es in deinem Fall nicht um eBay. Aber das ist auch egal.
Auch bei eBay werden Kaufverträge geschlossen, die bezüglich der rechtlichen Bestimmungen nicht anders sind, als dein Kaufvertrag.
Die Frage ist also weniger einen Anspruch auf Schadenersatz zu haben, als viel mehr die Eier, 50,- EUR zu bieten und den Verkäufer auf 60.000,- zu verklagen.
nichts schriftliches ? Dann ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen . Ist mir aber auch schon passiert, was willst du machen? Ihn anzeigen wegen der 30€ ?
Auf facebook gibt es wenig Mündliches. Und die 30,- EUR Differenz haben ja mit dem Kaufvertrag des Fragenden nichts zu tun.