Ist den ein Kaufvertrag zustande gekommen wenn ein Angebot unterbreitet wird?

4 Antworten

Ja, hier wurde ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Der Kaeufer hat dem Verkaeufer ein Kaufangebot gemacht und der Verkaeufer hat dieses angenommen.

Der Kaufvertrag ist dadurch zustande gekommen, dass BEIDE erklaert haben: "Ja, so machen wir das".

Scaver  22.07.2020, 03:21

Naja so einfach lässt sich das nicht sagen. In der Regel stellt eine Anzeige auf einem Kleinanzeigenportal noch kein rechtlich verbindliches Angebot dar.

NoName08154711  22.07.2020, 03:23
@Scaver

Lies die Frage bitte komplett:

Person A schlägt in einem Kleinanzeigen Portal B ein Angebot über Summe X zu.
Person B nimmt das Angebot an und bestätigt diesen.

Angebot + Annahme = Kaufvertrag.

Und dazu gibt es auch genügend einschlägige Gerichtsurteile.

DerCaveman  22.07.2020, 03:24
@Scaver
In der Regel stellt eine Anzeige auf einem Kleinanzeigenportal noch kein rechtlich verbindliches Angebot dar.

Natuerlich nicht. Habe ich ja auch nicht geschrieben.

Hier hat der Kaeufer aber dem Verkaeufer bereits ein Kaufangebot gemacht und der Verkaeufer hat dieses angenommen. Dadurch ist der Kaufvertrag zustande gekommen und natuerlich nicht bereits durch das Kaufangebot des Kaeufers.

DerCaveman  22.07.2020, 03:26
@NoName08154711
Lies die Frage bitte  komplett:

Oh, du hast Recht! Da steht ja gar nichts davon, dass der Verkaeufer das Kaufangebot bereits angenommen hat. Dann ist natuerlich noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Sorry!

Scaver  22.07.2020, 03:29
@NoName08154711

Ich glaube eher, dass dort das Wort Angebot falsch benutzt wurde vom Fragensteller. Denn das Posten "Ich biete X zum Verkauf für Y €" ist halt kein Angebot. Da müsst er dann schon jemanden individuell ansprechen.
Müsste der Fragensteller nun kären, der Verkäufer nun nur die Anzeige eingestellt hat oder schon mit jemand direkt "verhandelt" und dort zugesagt hat.

Scaver  22.07.2020, 03:30
@DerCaveman

So verstehe ich die Frage aber nicht. Mal den Fragensteller fragen ^^

NoName08154711  22.07.2020, 03:31
@Scaver

Man müsste vor allem wissen, welche Personen hier Verkäufer und Käufer sind.

Aber ich bin jetzt müde, gute Nacht!

Scaver  22.07.2020, 03:31
@NoName08154711

Ich habe mal ne Nachfrage an den Fragensteller geschrieben.

Gute Nacht wünsche ich :)

DerCaveman  22.07.2020, 03:34
@Scaver

Also wenn A der Kaeufer ist und B der Verkaeufer, der A dem B dann ein Kaufangebot unterbreitet hat und der B dieses dann auch angenommen hat, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Wenn B aber der Kaeufer ist, das Inserat des Verkaeufers A irrtuemlich fuer ein Angebot im rechtlichen Sinne haelt und dann bestellt, ist natuerlich noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Der kaeme dann erst dann zustande, wenn der Verkaeufer A die Annahme des Kaufangebots erklaert.

Scaver  22.07.2020, 03:38
@DerCaveman

Also ich würde sagen, dass A der Verkäufer ist und B der Käufer.
In der Regel kommt ja auf so einem Kleinanzeigenportal keiner auf dich zu und fragt dich, ob Du ABC für XYZ €zu verkaufen hast.
Und Umgangssprachlich wird halt das einstellen einer Anzeige als "Ich biete etwas an" bezeichnet... rechtlich ist es aber kein Angebot.
Ich denke hier kollidieren gerade Umgangssprache und Juristendeutsch ^^

Ich denke, dass es sich nicht um eine Auktion ala eBay handelt, sondern eher um ein Angebot ala eBay Kleinanzeigen?

Wenn letzteres der Fall ist, gilt die Anzeige rechtlich NICHT als Angebot, sondern als Werbung.
Der Interessent kann dann ein Angebot an den Anbieter machen, z.B. in dem er mitteilt, dass er "die Ware" zum veranschlagten Preis kaufen würde (oder er bietet einen anderen Preis).

Erst wenn der Verkäufer dies nun bestätigt, entsteht ein Kaufvertrag.

Im Falle einer Auktion, egal ob mit Gebot oder Sofortkauf, gilt mit Zuschlag auf die Auktion bzw. Nutzung der Sofortkauf Option der Kaufvertrag als geschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Frage ist unvollständig gestellt, deshalb fange ich mal andersherum an.

Ein Vertrag kommt durch gleichlautende Willenserklärung zustande.

Wenn das Angebot eine Eigentumsübereignung vorsieht, handelt es sich dabei in der Regel um ein Angebot zum Verkauf.

Erwachsen eines Kaufvertrag :

Bäcker hat Brötchen in der Auslage, irgendwo hängt ein Preisschild für die Brötchen, dann stellt das ein unverbindliches Angebot dar.

Sagt der Bäcker: "ich verkaufe Ihnen ein Brötchen für 30 ct." ist das ein verbindliches Angebot.

Kunde sagt "ich nehme das Brötchen für 30 ct" oder legt die 30 ct einfach auf den Tresen in der Absicht dafür das Brötchen zu bekommen, dann stellt das eine gleichlautende Willenserklärung dar. Eindeutige Geesten wie zb die Erfüllung eines Rechtsgeschäft durch bezahlen, stellen ebenfalls eine Willenserklärung dar. Somit ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden.

Eine Anzeige selbst, wie bei ebay Kleinanzeigen üblich, ist zunächst immer nur unverbindlich, bzw verlangt die Abgabe eines Kaufangebots dar.

Beispiel :

Ein angebotener Artikel ist mit 10 Euro zum Verkauf angeboten (=unverbindliches Angebot)

Ein Interessent meldet sich, "verkaufen sie mir die Sache für 9 Euro?" dann ist das die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebot (eine Willenserklärung liegt in dem Fall noch nicht vor), der Verkäufer kann dann entweder ein verbindliches Angebot über 9 Euro abgeben oder oder verbindlich zu einem Preis seiner Wahl unterbreiten. Einigen sich die beiden und der Interessent erklärt gleichzeitig seine Kaufabsicht, entsteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag.

"verkaufst du mir dein Handy?" ist die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. "Ja, für 50 € gehört es dir" ist ein verbindliches Angebot.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
verreisterNutzer  22.07.2020, 08:13

Ergänzung 2:

Alle rechtsverbindlichen Verträge unterliegen dem BGB, oder speziellen Gesetzen wie zb. dem Arbeitsrecht. einzelne Bedingungen lassen Spielraum zur Vertragsgestaltung, es gilt aber, das Verträge welche den Vertragsnehmer schlechter stellen als das Gesetz es vorsieht, ganz oder zumindest in den entsprechenden Teilen unwirksam sind.

verreisterNutzer  22.07.2020, 07:57

Ergänzung:

Es gibt in Deutschland keine rechtmäßige Nutzung oder Eigentumsübereignung ohne das vorher ein rechtsverbindlicher Vertrag entstanden ist.

Leihst du mir dein Fahrrad? (Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebot)

Ja, bis 18:00 kannst du es haben (verbindliches Angebot und gleichzeitig Willenserklärung)

Ok, ich bringe es um 18:00 zurück (gleichlautende Willenserklärung)

Damit ist ein Leihvertrag entstanden.

Verträge des täglichen Rechtsverkehrs sind in der Regel alle mündlich bereits rechtsverbindlich. Ausnahmen stellen zb. Kaufverträge über bebaute oder unbebaute Grundstücke und Berufs- Ausbildungsverträge dar. Grundstücksverkäufe erfordern notarielle Beurkundung, Ausbildungsverträge die schriftliche Form.

So gut wie alle anderen Kauf-, Darlehens-, Miet-, Leih-, Schenkungs- und Arbeitsverträge sind mündlich, bzw durch Erfüllung bereits rechtsverbindlich und in vielen Fällen auch beweisbar.

Wenn jemand eine Arbeit aufnimmt und dafür gerecht entlohnt wird, ist ein beweisbarer Arbeitsvertrag entstanden.

Bekommt jemand einen Wohnungsschlüssel, nutzt die Mietsachsche und bezahlt regelmäßig den vereinbarten Mietzins, ist ein beweisbarer Mietvertrag entstanden.

Usw usw.

Die Frage ist falsch gestellt. Mit dem Unterbreiten kommt noch kein Kaufvertrag zustande. Erst wenn jemand das unterbreitete Angebot annimmt ist ein Kaufvertrag entstanden.

Johnomaillerio 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 02:56

„Erst wenn jemand das unterbreitete Angebot annimmt“ was genau ist mit „annehmen“ gemeint?

maja0403  22.07.2020, 02:57
@Johnomaillerio

Indem er dir mitteilt, dass er die von dir angebotene Ware haben will. Oder, je nach Plattform ersteigert.

DerCaveman  22.07.2020, 03:18
@maja0403

Nein, erst wenn der Verkaeufer das Kaufangebot des Kaeufers annimmt. Das Inserat selbst stellt noch kein Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots.