Besteht für meinen Verlobten die Chance einer Haftverkürzung?

5 Antworten

Du kannst nicht wirklich viel tun, um seine Strafe zu verkürzen. Das Justizsystem lässt da einem kaum Spielraum. Ganz wichtig ist das dein Freund eine gute Sozialprognose hat. Heißt, Kontakte nach draußen zur Familie im Sinne von Post und Besuch. Das er draußen jederzeit einen Wohnplatz hat, das er nicht auf sich alleine gestellt ist. Das erhöht die Chancen auf einen offenen Vollzug oder eine vorzeitige entlassen auf 2/3.

Die Möglichkeit der halbstrafe, also nach der Hälfte der Strafe besteht nur wenn eine Strafe alleine mehr als 12 Monate beträgt. Da es sich hierbei aber um 2 Strafen handeln wird, fällt auch das weg.

Lass dich einfach von einem Anwalt oder Rechtspfleger über deine Möglichkeiten aufklären.

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 09:09

Vielen dank du hast mir echt geholfen

Habe mir den ganzen Mist, auch den der vorhergehenden Frage mal durchgelesen. Somit stellt sich die Sache wie folgt dar:

Der Verlobte hat sich freiwillig zum Strafantritt gestellt, die Höhe der Strafe ist nicht bekannt, was aber wünschenswertt wäre. Allerdings steht wohl noch eine weitere Sache an, eventuell ein Bewährungswiederruf?
Die erste Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Daran ändert niemand mehr etwas, auch ein  Anwalt nicht. Da die JVA Bernau in Bayern, wo die Uhren anders gehen, liegt, befindet er sich im geschlossenen Vollzug. Mit Vollzugslockerungen (Auisgang, Urlaub offener Vollzug) ist vorerst nicht zu rechnen, der Steuerhintzerzieher Höneß mußte auch 6 Monate im geschlossenen Vollzug verbringen (Bayern eben). Da noch ein weiteres Verfahren in der Schwebe liegt kommen Vollzuglockerungen ohnehin erstmal nicht in Betracht. Zusätzlich problematisch ist das der Grund der Inhaftierung, bei Körperverletzung ist das auch in den anderen Bundesländern nicht einfach. Auch hier richtet ein Anwalt nicht viel aus.

Zur Frage einer vorzeitigen Entlassung nach § 57 StGB kann nur etwas gesagt werden wenn die Höhe beider Strafen bekannt und ein festes Entlassungsdatum zum Strafende bekannt ist. Die Chancen auf eine Entlassung zum Halbstrafentermin sind äußerst gering, auch wenn es sich um einen Erstinhaftierten handelt. Die Chancen zum 2/3 Termin sind besser, bei Erstinhaftierten sogar recht gut. Hier könnte ein Anwalt hifreich sein, der sich in diesem Gebiet auskennt.

So wie es aussieht wird das Kind zunächst ohne den Vater zur Welt kommen und aufwachsen müssen. Das Kind wird es überstehen.

Eine, wenn auch nur geringe, Möglichkeit wäre noch eine Haftunterbrechung zumindest für die erste Zeit nach der Geburt, zu beantragen. Den dafür erforderlichen  Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man über einen Anwalt stellen.

Zum Schluß noch etwas zur Beauftragung von Anwälten im Allgemeinen. Zunächst stehrt es jedem frei sich Durch einen Anwalt im Strafprozess vertreten zu lassen, in vielen Fällen muß der Anwalt allerdings selbst bezahlt werden. Auch bei einer notwendigen Pflichtverteidigung nach § 140 StPO erschein das Anwaltshonorar auf der Rechnung welche die Gerichtskasse später na den Verurteilten verschickt. Bei einer notwendigen Pflichtverteidigung kann der Beschuldigte auch nicht auf einen Anwalt verzichten. Er bekommt einen zugeteilt und die Rechnung dafür bekommt er auch noch.

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 11:15

Vielen Dank dafür ich werde mich mal informieren!

Sicher, dass er dich und das Kind nicht auch im Suff angeht? Du kannst gar nichts tun. Vor allem scheint er ja nicht lieb und nett zu sein, wenn noch eine zweite Straftat vorliegt. Bei einer weiteren Verurteilung hat er keine Möglichkeit, die Strafe zu verkürzen, da er seine hohe kriminelle Energie deutlich unter Beweis gestellt hat. Mal abgesehen von der rechtlichen Seite hat er jede einzelne Minute verdient und lernt vielleicht draus.

MaggieSimpson91  22.08.2015, 01:09

Du bist affig, indem du einen Menschen, der mindestens zwei Straftaten begangen hat, verteidigst. Aber ich habe Hoffnung. Gute Nacht.

MaggieSimpson91  22.08.2015, 00:58

Wenn ich schon einmal verurteilt bin und noch eine zweite Straftat im Raum steht und es zu einer Verurteilung kommt, kann ich kein guter Mensch sein. Aber dir wird auch noch ein Licht aufgehen. Spätestens wenn der liebe Straftäter keiner mehr einstellen oder er euch gar anfässt.

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 01:07
@MaggieSimpson91

Ja red nur weiter und kümmer dich um dein zeug . Ich frag mich wirklich wie man so affig sein kann

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 00:56

Du kennst ihn nicht das du über ihn beurteilen kannst, nein würde er niemals tun

Hallo:)
Das mit deinem Verlobten tut mir echt leid... Am besten suchst du dir einen guten Anwalt. Der könnte eine kürzere Haftstrafe rausholen. Wenn nicht sogar eine Bewährungsstrafe... Tun kannst du nicht wirklich viel dass dein Verlobter kürzer kriegt... Doch wenn er sich gut benimmt in Haft so kann es sein dass er früher rausgelassen wird, soweit ich weiß.
Liebe Grüße und viel Glück

MaggieSimpson91  22.08.2015, 01:07

Mir ist auch egal, wie du diesen verurteilten Straftäter verteidigst, hauptsache, er sitzt lang genug, um aus seinen Fehlern zu lernen.

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 01:12
@MaggieSimpson91

Na hoffentlich ist er dann wieder auf Bewehrung ;) 

Maddy852  22.08.2015, 01:06

Ahnung sicherlich mehr als der Rest von euch wie wäre es damit wenn du klugscheißer deine Antworten anderen Fragen widmest?

Sonderflug  22.08.2015, 01:11
@Maddy852

Na klar, nun wirst Du beleidigend, weil sich niemand Deiner eigenartigen Ansicht anschließen mag. :-)

Maddy852  22.08.2015, 01:02

Manche Oberflächliche Punkte die ihr hier aufführt Stimmen sicherlich... Jedoch ist es jedoch bei starken alkoholischen Einfluss eine fahrlässige Körperverletzung soweit ich weiß...

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 01:05
@Maddy852

"Hochkriminell" Sag doch gleich Mörder ;) haha.. klar kann ich mit euren blöden Kommentaren leben .. leider sind es Nur nicht die Antworten auf Meine Fragen ;)

MaggieSimpson91  22.08.2015, 01:00

Wenn man sowas rechtfertigt, muss man mit solchen Antworten rechnen und leben können. Außerdem möchte niemand einen Hochkriminellen in seiner Nachbarschaft haben und ist froh über jede Minute hinter Gittern.

Maddy852  22.08.2015, 00:57

Mein Gott!! Könntet ihr bitte aufhören sie so fertig zu machen... Klar eine Straftat ist eine Straftat. Jedoch muss man nicht die Freundin dafür fertig machen, dass sie zu ihrem Freund hält bzw. das Gute in ihm seht.. Kümmert euch um Sachen die euch wirklich was angehen...

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 01:02
@Maddy852

Aber echt ... ich glaube ihr würdet Keiner einzelner von euch kein Stück besser reagieren.. aber so was kennt ihr nicht für euch ist es so , ihr seht nur ahaaa soll er doch sitzen .. mir egal was ihr redet aber wenn ihr lesen könnt hab ich geschrieben ich brauche nur ernsthafte Antworten und kein Gelächter von euch

Sonderflug  22.08.2015, 01:05
@Maddy852

Niemand macht die Freundin fertig. Wir kümmern uns um eine gestellte Frage. Welches Problem hast Du damit?

Der Typ hat bereits mehrere Straftaten auf dem Kerbholz. Offensichtlich wird gerade noch die Bewährung für eine andere Straftat aufgehoben und in ein Absitzen verwandelt.

Glaubst Du tatsächlich, Du könntest Ihr weismachen, ein bezahlter Anwalt (für den sicher ohnehin kein Geld da ist) könne da eine weitere Bewährung rausholen? Nun ja, Ahnung hast Du offenbar wenig bis keine.

MaggieSimpson91  22.08.2015, 00:54

Klar, ein Unfall... Körperverletzung im Suff und dann Knast dafür. Klingt sehr nach Unfall.

SeppBraunberger  22.08.2015, 00:59
@MaggieSimpson91

vor allem für knast, da musst du meist schon schwere körperverletzung machen, das ist mit bleibenden einschränkungen für den anderen

zb ohr abreißen oder milzriss etc, gibt natürlich noch richtig schöne sachen, querschnittsgelähmt etc, aber das wäre dann wohl mehr strafe

Maddy852  22.08.2015, 00:53

Naja was willst du machen es wird immer irgendwelche Idioten auf der Welt geben die mit einem Senfglas rumlaufen und immer ihren Senf dazu geben müssen... ;) aber mach dir keine Sorgen mit einem guten Anwalt könnte tatsächlich aus der Haftstrafe eine Bewährungsstrafe werden:)

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 00:59
@Maddy852

Das sowieso ... :)  ich hoffe das es so wird .. muss mich mal erkundigen !! Dankeschöön..

Sonderflug  22.08.2015, 00:59
@Maddy852

Der Idiot sitzt hier zum Glück auf der Seite hinter den Gittern.

Und erzähl nicht so einen Mist, ein guter Anwalt könnte den raushauen.

Es ist nicht die erste Straftat. Er ist da, wo er hingehört.

Maddy852  22.08.2015, 00:47

Stell dir vor dein Verlobter von dem du ein Kind bekommst muss in das Gefängnis... Das ist keine schöne Sache weder für das Kind noch für die Mutter... Du hast sicherlich recht das jeder seine gerechte Strafe verdient hat, trotzdem würde ich an deiner Stelle vielleicht zweimal drüber nachdenken, was ich sagen würde...

SeppBraunberger  22.08.2015, 00:49
@Maddy852

richtig, es soll ja auch eine strafe sein und keine schöne sache

außerdem klaut dein freund nicht bei kik, er schlägt andere einfach so halbtot, habe ich eine aversion gegen solche typen

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 00:51
@Maddy852

Ich gebe dir vollkommen recht.. es sind wieder mal hobbylose Leute die denken sie können jetzt eine Schwangere eins rein würgen. Nein nein

Sonderflug  22.08.2015, 00:58
@Angie154

Warum soll man einer Schwangeren eins reinwürfen wollen? Die hat sich doch schon selbst eins reingewürgt, indem Sie sich von einem Kriminellen hat schwängern lassen.

Der eine hat das Hobby, Fragen zu beantworten, der andere hat Kriminalität als Hobby.

Maddy852  22.08.2015, 00:43

Es gibt auch sehr gute pflichtverteidiger.. Also es kommt immer drauf an..

Maddy852  22.08.2015, 00:40

Immer wieder gerne:)

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 00:42
@Maddy852

Also ein bezahlter Anwalt ist besser als ein Gestellter?

polnischgirl1  22.08.2015, 01:21

richtig maggiesimpson stimme dir zu.

MaggieSimpson91  22.08.2015, 01:13

Hoffentlich nicht. Gute Nacht.

Sonderflug  22.08.2015, 01:16
@MaggieSimpson91

Gut, dass Leute, die sich besoffen hinters Steuer setzen, eingebuchtet werden. Die gefährden Leben und das hat der Typ ja wohl auch getan.

Bewehrung = Armierung. Was hat das mit einem Knastaufenthalt zu tun?

MaggieSimpson91  22.08.2015, 00:55

DH Sonderflug, vor allem, wo noch eine zweite Straftat im Raum steht.

SeppBraunberger  22.08.2015, 00:43

warum tut dir das leid, er hat jemaden betrunken so schwer verprügelt, dass er dafür eine haftstrafe bekommen hat?


da reicht es nicht, dass du ihn bissel boxt, der andere wird schon richtige verletzungen davongetragen haben


WAS TUT DIR DA LEID?

den, den er ins krankenhaus geprügelt hat, der kann dir leid tun!


er hat das einfach nur verdient

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 00:49
@SeppBraunberger

Wer sagt dir das er jemanden so sehr verprügelt hatte das er ins krankenhaus musste? Ha? Also das sind die besten Leute ohne Witz.  Es War ein Unfall mehr nicht und kein "EHH ICH HAB DEN VERPRÜGELT" wenn du es genau wissen willst. Ich glaube du warst nicht dabei wa ? ;) also bitte raus halten

Sonderflug  22.08.2015, 00:54
@Angie154

Angie154, Du kannst Dir das schönreden, solange Du magst. Dein Freund ist ein verurteilter Straftäter. <<<<

Saufen und dann Körperverletzung. Der sitzt völlig zu Recht ein und bleibt hoffentlich bis zur verurteilten Minute drin.

Solches Gesindel muss nicht frei rumlaufen. Besser für alle Nichtkriminellen.

Angie154 
Beitragsersteller
 22.08.2015, 00:39

Dankeschön ...

er sollte aufpassen dass er nicht nochmals unangenehm auffällt. bei guter Führung wird er früher rauskommen.