Besteht für meinen Verlobten die Chance einer Haftverkürzung?
Hallo mein Verlobter sitzt ab August dieses Monats in der JVA in Bernau...wegen alkoholischen Körperverletzung.. er hat bei guter Führung bis Dezember zu sitzen, das Problem ist aber es könnte noch eine Strafe noch vorkommen und dann wird es bis zum August nächstes Jahres sich verlängern, er hat einen Anwalt gestellt bekommen. Ich erwarte ein Kind von meinem Verlobten .. ich weiß nicht wie ich mit der Situation umgehen soll .. und meine Frage ist könnt ich was tun damit er kürzer bekommt? Oder wenn er die andere Strafe dazu bekommen sollte? Ob es gehen würde das es auf Bewehrung geht, kann mir da sein Anwalt helfen? Oder muss er alles absitzen? -.- bitte nur ernst gemeinte Antworten, wer mich versteht...
5 Antworten
Du kannst nicht wirklich viel tun, um seine Strafe zu verkürzen. Das Justizsystem lässt da einem kaum Spielraum. Ganz wichtig ist das dein Freund eine gute Sozialprognose hat. Heißt, Kontakte nach draußen zur Familie im Sinne von Post und Besuch. Das er draußen jederzeit einen Wohnplatz hat, das er nicht auf sich alleine gestellt ist. Das erhöht die Chancen auf einen offenen Vollzug oder eine vorzeitige entlassen auf 2/3.
Die Möglichkeit der halbstrafe, also nach der Hälfte der Strafe besteht nur wenn eine Strafe alleine mehr als 12 Monate beträgt. Da es sich hierbei aber um 2 Strafen handeln wird, fällt auch das weg.
Lass dich einfach von einem Anwalt oder Rechtspfleger über deine Möglichkeiten aufklären.
Vielen dank du hast mir echt geholfen
Habe mir den ganzen Mist, auch den der vorhergehenden Frage mal durchgelesen. Somit stellt sich die Sache wie folgt dar:
Der Verlobte hat sich freiwillig zum Strafantritt gestellt, die Höhe der Strafe ist nicht bekannt, was aber wünschenswertt wäre. Allerdings steht wohl noch eine weitere Sache an, eventuell ein Bewährungswiederruf?
Die erste Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Daran ändert niemand mehr etwas, auch ein Anwalt nicht. Da die JVA Bernau in Bayern, wo die Uhren anders gehen, liegt, befindet er sich im geschlossenen Vollzug. Mit Vollzugslockerungen (Auisgang, Urlaub offener Vollzug) ist vorerst nicht zu rechnen, der Steuerhintzerzieher Höneß mußte auch 6 Monate im geschlossenen Vollzug verbringen (Bayern eben). Da noch ein weiteres Verfahren in der Schwebe liegt kommen Vollzuglockerungen ohnehin erstmal nicht in Betracht. Zusätzlich problematisch ist das der Grund der Inhaftierung, bei Körperverletzung ist das auch in den anderen Bundesländern nicht einfach. Auch hier richtet ein Anwalt nicht viel aus.
Zur Frage einer vorzeitigen Entlassung nach § 57 StGB kann nur etwas gesagt werden wenn die Höhe beider Strafen bekannt und ein festes Entlassungsdatum zum Strafende bekannt ist. Die Chancen auf eine Entlassung zum Halbstrafentermin sind äußerst gering, auch wenn es sich um einen Erstinhaftierten handelt. Die Chancen zum 2/3 Termin sind besser, bei Erstinhaftierten sogar recht gut. Hier könnte ein Anwalt hifreich sein, der sich in diesem Gebiet auskennt.
So wie es aussieht wird das Kind zunächst ohne den Vater zur Welt kommen und aufwachsen müssen. Das Kind wird es überstehen.
Eine, wenn auch nur geringe, Möglichkeit wäre noch eine Haftunterbrechung zumindest für die erste Zeit nach der Geburt, zu beantragen. Den dafür erforderlichen Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft sollte man über einen Anwalt stellen.
Zum Schluß noch etwas zur Beauftragung von Anwälten im Allgemeinen. Zunächst stehrt es jedem frei sich Durch einen Anwalt im Strafprozess vertreten zu lassen, in vielen Fällen muß der Anwalt allerdings selbst bezahlt werden. Auch bei einer notwendigen Pflichtverteidigung nach § 140 StPO erschein das Anwaltshonorar auf der Rechnung welche die Gerichtskasse später na den Verurteilten verschickt. Bei einer notwendigen Pflichtverteidigung kann der Beschuldigte auch nicht auf einen Anwalt verzichten. Er bekommt einen zugeteilt und die Rechnung dafür bekommt er auch noch.
Vielen Dank dafür ich werde mich mal informieren!
Sicher, dass er dich und das Kind nicht auch im Suff angeht? Du kannst gar nichts tun. Vor allem scheint er ja nicht lieb und nett zu sein, wenn noch eine zweite Straftat vorliegt. Bei einer weiteren Verurteilung hat er keine Möglichkeit, die Strafe zu verkürzen, da er seine hohe kriminelle Energie deutlich unter Beweis gestellt hat. Mal abgesehen von der rechtlichen Seite hat er jede einzelne Minute verdient und lernt vielleicht draus.
Du bist affig, indem du einen Menschen, der mindestens zwei Straftaten begangen hat, verteidigst. Aber ich habe Hoffnung. Gute Nacht.
Ja red nur weiter und kümmer dich um dein zeug . Ich frag mich wirklich wie man so affig sein kann
Du kennst ihn nicht das du über ihn beurteilen kannst, nein würde er niemals tun
Hallo:)
Das mit deinem Verlobten tut mir echt leid... Am besten suchst du dir einen guten Anwalt. Der könnte eine kürzere Haftstrafe rausholen. Wenn nicht sogar eine Bewährungsstrafe... Tun kannst du nicht wirklich viel dass dein Verlobter kürzer kriegt... Doch wenn er sich gut benimmt in Haft so kann es sein dass er früher rausgelassen wird, soweit ich weiß.
Liebe Grüße und viel Glück
Mir ist auch egal, wie du diesen verurteilten Straftäter verteidigst, hauptsache, er sitzt lang genug, um aus seinen Fehlern zu lernen.
Na hoffentlich ist er dann wieder auf Bewehrung ;)
Ahnung sicherlich mehr als der Rest von euch wie wäre es damit wenn du klugscheißer deine Antworten anderen Fragen widmest?
Na klar, nun wirst Du beleidigend, weil sich niemand Deiner eigenartigen Ansicht anschließen mag. :-)
Manche Oberflächliche Punkte die ihr hier aufführt Stimmen sicherlich... Jedoch ist es jedoch bei starken alkoholischen Einfluss eine fahrlässige Körperverletzung soweit ich weiß...
"Hochkriminell" Sag doch gleich Mörder ;) haha.. klar kann ich mit euren blöden Kommentaren leben .. leider sind es Nur nicht die Antworten auf Meine Fragen ;)
Wenn man sowas rechtfertigt, muss man mit solchen Antworten rechnen und leben können. Außerdem möchte niemand einen Hochkriminellen in seiner Nachbarschaft haben und ist froh über jede Minute hinter Gittern.
Mein Gott!! Könntet ihr bitte aufhören sie so fertig zu machen... Klar eine Straftat ist eine Straftat. Jedoch muss man nicht die Freundin dafür fertig machen, dass sie zu ihrem Freund hält bzw. das Gute in ihm seht.. Kümmert euch um Sachen die euch wirklich was angehen...
Aber echt ... ich glaube ihr würdet Keiner einzelner von euch kein Stück besser reagieren.. aber so was kennt ihr nicht für euch ist es so , ihr seht nur ahaaa soll er doch sitzen .. mir egal was ihr redet aber wenn ihr lesen könnt hab ich geschrieben ich brauche nur ernsthafte Antworten und kein Gelächter von euch
Niemand macht die Freundin fertig. Wir kümmern uns um eine gestellte Frage. Welches Problem hast Du damit?
Der Typ hat bereits mehrere Straftaten auf dem Kerbholz. Offensichtlich wird gerade noch die Bewährung für eine andere Straftat aufgehoben und in ein Absitzen verwandelt.
Glaubst Du tatsächlich, Du könntest Ihr weismachen, ein bezahlter Anwalt (für den sicher ohnehin kein Geld da ist) könne da eine weitere Bewährung rausholen? Nun ja, Ahnung hast Du offenbar wenig bis keine.
Klar, ein Unfall... Körperverletzung im Suff und dann Knast dafür. Klingt sehr nach Unfall.
vor allem für knast, da musst du meist schon schwere körperverletzung machen, das ist mit bleibenden einschränkungen für den anderen
zb ohr abreißen oder milzriss etc, gibt natürlich noch richtig schöne sachen, querschnittsgelähmt etc, aber das wäre dann wohl mehr strafe
Naja was willst du machen es wird immer irgendwelche Idioten auf der Welt geben die mit einem Senfglas rumlaufen und immer ihren Senf dazu geben müssen... ;) aber mach dir keine Sorgen mit einem guten Anwalt könnte tatsächlich aus der Haftstrafe eine Bewährungsstrafe werden:)
Das sowieso ... :) ich hoffe das es so wird .. muss mich mal erkundigen !! Dankeschöön..
Der Idiot sitzt hier zum Glück auf der Seite hinter den Gittern.
Und erzähl nicht so einen Mist, ein guter Anwalt könnte den raushauen.
Es ist nicht die erste Straftat. Er ist da, wo er hingehört.
Stell dir vor dein Verlobter von dem du ein Kind bekommst muss in das Gefängnis... Das ist keine schöne Sache weder für das Kind noch für die Mutter... Du hast sicherlich recht das jeder seine gerechte Strafe verdient hat, trotzdem würde ich an deiner Stelle vielleicht zweimal drüber nachdenken, was ich sagen würde...
richtig, es soll ja auch eine strafe sein und keine schöne sache
außerdem klaut dein freund nicht bei kik, er schlägt andere einfach so halbtot, habe ich eine aversion gegen solche typen
Ich gebe dir vollkommen recht.. es sind wieder mal hobbylose Leute die denken sie können jetzt eine Schwangere eins rein würgen. Nein nein
Warum soll man einer Schwangeren eins reinwürfen wollen? Die hat sich doch schon selbst eins reingewürgt, indem Sie sich von einem Kriminellen hat schwängern lassen.
Der eine hat das Hobby, Fragen zu beantworten, der andere hat Kriminalität als Hobby.
Es gibt auch sehr gute pflichtverteidiger.. Also es kommt immer drauf an..
Immer wieder gerne:)
Also ein bezahlter Anwalt ist besser als ein Gestellter?
richtig maggiesimpson stimme dir zu.
Hoffentlich nicht. Gute Nacht.
Gut, dass Leute, die sich besoffen hinters Steuer setzen, eingebuchtet werden. Die gefährden Leben und das hat der Typ ja wohl auch getan.
Bewehrung = Armierung. Was hat das mit einem Knastaufenthalt zu tun?
DH Sonderflug, vor allem, wo noch eine zweite Straftat im Raum steht.
warum tut dir das leid, er hat jemaden betrunken so schwer verprügelt, dass er dafür eine haftstrafe bekommen hat?
da reicht es nicht, dass du ihn bissel boxt, der andere wird schon richtige verletzungen davongetragen haben
WAS TUT DIR DA LEID?
den, den er ins krankenhaus geprügelt hat, der kann dir leid tun!
er hat das einfach nur verdient
Wer sagt dir das er jemanden so sehr verprügelt hatte das er ins krankenhaus musste? Ha? Also das sind die besten Leute ohne Witz. Es War ein Unfall mehr nicht und kein "EHH ICH HAB DEN VERPRÜGELT" wenn du es genau wissen willst. Ich glaube du warst nicht dabei wa ? ;) also bitte raus halten
Angie154, Du kannst Dir das schönreden, solange Du magst. Dein Freund ist ein verurteilter Straftäter. <<<<
Saufen und dann Körperverletzung. Der sitzt völlig zu Recht ein und bleibt hoffentlich bis zur verurteilten Minute drin.
Solches Gesindel muss nicht frei rumlaufen. Besser für alle Nichtkriminellen.
Dankeschön ...
er sollte aufpassen dass er nicht nochmals unangenehm auffällt. bei guter Führung wird er früher rauskommen.
Wenn ich schon einmal verurteilt bin und noch eine zweite Straftat im Raum steht und es zu einer Verurteilung kommt, kann ich kein guter Mensch sein. Aber dir wird auch noch ein Licht aufgehen. Spätestens wenn der liebe Straftäter keiner mehr einstellen oder er euch gar anfässt.