Ein Freund von mir möchte sich bei mir anmelden zum wohnen obwohl er nicht einzieht. Strafbar?
ein Freund von mir möchte das ich ihn mit in meinen Mietvertrag aufnehme ohne das er bei mir wohnen würde ich kenne mich mit sowas nicht aus und weis auch nicht warum er das machen will aber ich gehe mal stark davon aus das sowas nicht Okey ist zumal in Deutschland fast garnichts erlaubt ist. Hat jemand eine Idee ob sowas verboten ist und was bei sowas eine Strafe wäre bzw. Geld Strafe? Anzeige? Wer bekommt die Strafe wenn sowas raus kommt.
5 Antworten
Ja, ist strafbar.
Du verstößt gegen BMG § 54 und bist unter Umständen mit 50.000 € Strafe dabei.
Wenn der "Freund" dir für die Aktion mehr bietet...? 🤔
(war'n Scherz...)
das wäre ein Scheinwohnsitz und ist verboten. LG
In den Mietvertrag aufnehmen ginge nur wenn auch der Vermieter zustimmt.
Einfach anmelden kann der Freund sich nicht.
Dazu braucht er die Wohnungsgeberbestätigung.
Wer eine solche ausstellt obwohl er weiß das die Person nicht einzieht und auch nicht vorhat einzuziehen begeht eine Ordnungwidrigkeit.
Das Bußgeld kann saftig sein.
§ 54 BMG Bußgeldvorschriften Bundesmeldegesetz (buzer.de)
§ 19 Abs. 6 Bundesmeldegesetz:
(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
Für Sie als Gefälligkeitswohnungsgeber wird es richtig teuer!
Vermieter, die „Briefkästen“ vermieten, d.h. die Adressen Ihrer Wohnungen Dritten anbieten, obwohl diese gar nicht beabsichtigen, in die Wohnung einzuziehen. Dafür wird eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000,00 EUR verhängt!
Ja ist verboten. Tu es nicht.
Ic ziehe es garnicht in Erwägung sowas zu machen mich hat es nur Interessiert 😄😄