Ein Freund von mir möchte sich bei mir anmelden zum wohnen obwohl er nicht einzieht. Strafbar?

5 Antworten

Ja, ist strafbar.

Du verstößt gegen BMG § 54 und bist unter Umständen mit 50.000 € Strafe dabei.

Wenn der "Freund" dir für die Aktion mehr bietet...? 🤔

(war'n Scherz...)

Loulou77777 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 15:01

Ic ziehe es garnicht in Erwägung sowas zu machen mich hat es nur Interessiert 😄😄

DaKaBo  25.04.2022, 15:24
@Loulou77777
Ic ziehe es garnicht in Erwägung sowas zu machen

Ist auch besser so...😊

das wäre ein Scheinwohnsitz und ist verboten. LG

In den Mietvertrag aufnehmen ginge nur wenn auch der Vermieter zustimmt.

Einfach anmelden kann der Freund sich nicht.

Dazu braucht er die Wohnungsgeberbestätigung.

Wer eine solche ausstellt obwohl er weiß das die Person nicht einzieht und auch nicht vorhat einzuziehen begeht eine Ordnungwidrigkeit.

Das Bußgeld kann saftig sein.

§ 54 BMG Bußgeldvorschriften Bundesmeldegesetz (buzer.de)

§ 19 Abs. 6 Bundesmeldegesetz:

(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach  § 17 Absatz 1  einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.

Für Sie als Gefälligkeitswohnungsgeber wird es richtig teuer!

Vermieter, die „Briefkästen“ vermieten, d.h. die Adressen Ihrer Wohnungen Dritten anbieten, obwohl diese gar nicht beabsichtigen, in die Wohnung einzuziehen. Dafür wird eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000,00 EUR verhängt!

Ja ist verboten. Tu es nicht.