Illegaler Waffenbesitz in der Schule - was darf die Polizei und was für Strafen sind zu erwarten?
Heute wurde meine Klasse von Polizisten gestürmt weil ein Kumpel Butterflys, Springmesser und tödliche Elektroschocker gestern in Polen gekauft hat und er verraten wurde und er hatte die Waffen alle in einem Rucksack. Und ich habe folgene Fragen an sie:
1. kann ich strafrechtlich verfolgt werden weil ich von dem Kauf wusste und nichts gesagt habe?
2. Welche Strafen kommen auf meinen Kumpel zu er hatte bis jetzt schon einige Anzeigen wegen Körperverletzung?
3. Darf die Polizei jeden aus der Klasse komplett durchsuchen?
(auch wenn ich habe die Polizei darauf hingewiesen daß sie mich nicht ohne begründeten Tatverdacht durchsuchen darf und ich alle Ausweispapiere dabei hatte)
8 Antworten
...tödlicher Elektroschocker mit in die Schule nehmen....und bereits wegen Körperverletzung polizeibekannt...das ist ja ein nettes Früchtchen, dein Kumpel.
Er wird mit Sicherheit eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz bekommen...den Entscheidungsspielraum wegen der Strafe wird sicherlich strenger ausfallen, als wenn er bisher unauffällig war.
Du wirst aufgrund der Mitwisserschaft vermutlich keine Konsequenzen fürchten müssen...aber das du deine Durchsuchung mit dem Hinweis auf fehlenden Tatverdacht abwenden wolltest, wirft zumindest kein gutes Licht auf dich.
Da offenbar Waffen gefunden wurden, ist es für jeden Richter nachvollziehbar, das auch im Umfeld danach gesucht wird....
dir passiert nichts
1. sozialstunden
2. sie haben doch einen begründeten verdacht, sie denken, dass ihr auch mit ihm was gekauft hattet, vielleicht haben das auch zeugen ausgesagt
ich glaube, du trollst
1. Nein
2. Verstoß gegen das WaffG, je nach Tat bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe; Bannbruch (§ 372 AO).
3. Kommt in jedem Einzelfall auf die Begründung an. Ein Tatverdacht ist für eine polizeirechtliche Durchsuchung nicht erforderlich, es reicht die Gefahrenabwehr.
Naja ihr werdet beide nachdem die Schule euch ausgespuckt hat mit kleineren Drogengeschäften einige Jahre über die Runden bringen bis man euch schnappt und in einen Raum sperrt in dem sich dein Bett 50 Centimeter vom Klo entfernt befindet!
Die Polizei hat das Recht, alle zudurchsuchen weil ja ein Verdacht besteht.