ist ein fensterloser Raum Wohnfläche?
Es handelt sich um einen 1,76 x 1,99 großen rund umschlossenen über 2 Meter hohen und mit fester Stubentür zur offenen Küche und Wohnung zugängigen Raum, in dem Toilette, Duschwanne und Waschbecken als "B a d" untergebracht sind.
Erweiterte Frage: Zählt dieses Bad mit seinen 3,50 qm, abgesehen davon ob es gesetzl. zulässig ist, auch als Wohnfläche und muss mit gerechnet werden?
7 Antworten
Selbstverständlich. Sogenannte "Dunkelbäder" sind mittlerweile absolut üblich. Es muss aber ein Abzug nach draußen vorhanden sein.
Wenn der RAum innerhalb der Wohnung ist, nennt er sich BAdezimmer und zählt natürlich zur Wohnfläche hinzu. Würde er auch, wenns eine Abstellkammer wäre.
Ein Abstellraum in der Wohnung zählt auch zur Wohnfläche. Warum also nicht ein "gefangenes Bad"?
Zählt zur Wohnfläche, ist ja hoch genug.
Wir haben ne ca 2m2 Abstellkammer, normale Raumhöhe, die zählt auch
Laut Bauordnung nein, ein Lager wenn er einzeln ist. Wenn das ein Abstellraum einer Wohnung ist zählt er dazu, es muss am Plan Abstellraum stehen.
Lt. welcher Bauordnung?
Gibt es einen Rechtsquellennachweis für Deine Behauptung? Bade- und Toiletten-Raum ohne Luftzufuhr? Ist das gesetzlich erlaubt? und dann auch noch als Wohnraumfläche vzu verkaufen? ...........
Wer kennt gesetzliche Vorschriften oder Gerichtsurteile, die sich damit beschäftigen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ??