Vertragsfrage: Ist der 2. oder 3. Vorname genauso rechtlich wirksam wie der 1.?
Angenommen, ich fülle einen Vertrag aus und gebe nicht meinen sonst üblichen Vornamen an, sondern meinen 2 oder 3. Vornamen.
Und genauso tu ich dies bei der Unterschrift.
Ist der Vertrag genauso gültig, als wenn ich mit dem sonst üblichen Vornamen, Verträge abschließe?
Eigentlich schon oder?
6 Antworten
wenn du einen Vertrag unterschreibst, ist er sogar gültig, wenn du einen ganz falschen Namen verwendest. Fakt ist, du erklärst dich zu etwas bereit und das ist gültig.
Es gibt keine offiziellen Rufnamen mehr; früher (bis 1968) wurde der Rufname unterstrichen; das gilt seit vielen Jahren nicht mehr; auf amtlichen Dokumenten (BPA, Pass) müssen alle Namen vermerkt sein; es reicht aber, wenn man einen von mehreren Vornahmen verwendet; welcher ist egal; wenn Du z.B. Hans Josef Werner heißt kannst Du mit allen drei Namen unterschreiben; aber Achtung: es kommt immer wieder vor, das beispielsweise beim Versandhandel Waren von Käufern nicht bezahlt werden; die kriegen dann nichts mehr geliefert; wenn sie dann unter ihrem zweiten oder weiterem Vornamen Ware bestellen, kann es sein, dass sie die Ware bekommen, weil der zweite Vorname nicht beim Bonitätsabgleich entdeckt wurde; das kann strafrechtlich problematisch werden.
Sehe den Sinn nicht,was soll das werden?Verträge sind mit dem Rufnamen abzuschließen.
Du musst schon Deinen Namen, auf den Dein Personalausweis lautet, angeben.
Soweit Du identifizierbar bist: Ja.